Beschlussvorlage - B/17/1631-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführungsbeschluss einer Kanal-/Straßenbaumaßnahme
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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10.03.2022
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Beschlussfassung
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15.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschließt die Durchführung der Kanal-/ Straßenbaumaßnahme Reinersstraße von Olgastraße bis Bremener Straße
Haushaltsmittel stehen bei der Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm – Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO – in Höhe von 2.462.400 EUR zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Nach § 8a Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ist die Gemeinde verpflichtet - soweit im Straßen- und Wegekonzept beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen enthalten sind - frühzeitig eine Versammlung der von dem Vorhaben betroffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer (verbindliche Anliegerversammlung) durchzuführen. Die Versammlung hat am 20.01.2022 stattgefunden. Ihnen wurden die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorgestellt.
Für alle nach § 8 KAG NRW beitragspflichtigen Baumaßnahmen ist vor Durchführung eine Beschlussfassung in den zuständigen politischen Gremien der Stadt Oberhausen notwendig. Die Beschlussfassung erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens.
In der Anliegerversammlung wurden die allgemeinen Fragen der Eigentümer in Bezug auf die Baumaßnahme grundsätzlich beantwortet. Zusätzliche bzw. weitere Anliegen der Anlieger bzw. Eigentümer werden durch die Stadtverwaltung Oberhausen und durch die WBO GmbH telefonisch und gegebenenfalls persönlich geklärt.
Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung u. a. mit dem Beschluss über das Straßen- und Wegekonzept 2022 bis 2026 mit der Umsetzung der folgenden Baumaßnahme beauftragt:
Reinersstraße von Olgastraße bis Bremener Straße
(lfd. Nr. 156 des Straßen- und Wegekonzeptes)
In der Reinersstraße von Olgastraße bis Bremener Straße sind der Kanal und die Fahrbahn zu erneuern. Die Erneuerung des Kanals wurde im Kanalbauprogramm 2020 und die Erneuerung der Fahrbahn im Straßenbauprogramm 2019 - 2021 beschlossen. Der Ausbau soll im Jahr 2022 erfolgen.
Der heute vorhandene Kanal besteht aus Steinzeug. Der Bestandskanal wurde 1963 als Kreisprofil in der Nennweite DN 300 - Steinzeug mit Sohltiefen zwischen ca. 3,67 m und ca. 3,80 m verlegt. Im Zuge der Grundlagenermittlung wurde ein Baugrundgutachten einschließlich einer Beurteilung der anstehenden Böden und Wiederherstellung der Straße erstellt. Die kameratechnischen und hydraulischen Untersuchungen des Kanals haben ergeben, dass aus hydraulischen und schadensbedingten Gründen die Erneuerung des Kanals erforderlich ist. Der Kanal wird in der Nennweite DN 400 und DN 300 mit dem Rohrwerkstoff Steinzeug erneuert. Durch den größeren Durchmesser des Kanals wird auch die hydraulische Leistungsfähigkeit verbessert. Die vorhandene Fahrbahn einschließlich Entwässerungsrinne wird entsprechend der RSTO 12 bituminös wiederhergestellt.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Jahr 2022. Die geschätzten Baukosten betragen 2.462.400 EUR.
Haushaltsmittel stehen bei der Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm – Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO – zur Verfügung.
Umlagefähige KAG-Beiträge in Höhe von geschätzt 769.800 EUR werden in Folgejahren erwartet.
