Beschlussvorlage - B/16/5299-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Förderprogramms Digitalpakt und Darstellung des kommunalen Eigenanteils im Rahmen des Digitalpaktes über das Finanzierungsprogramm Gute Schule 2020.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stabstelle IT
- Bearbeitung:
- Alexandra Schulte-Fischedick
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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05.12.2019
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Erledigt
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Schulausschuss
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12.12.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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16.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt beschließt, dass zur Darstellung des kommunalen Eigenanteils von 1.316.257 Euro im Rahmen des Digitalpaktes die zur Verfügung stehenden Mittel des Finanzierungsprogramms Gute Schule 2020 in Höhe von insgesamt 1,7 Mio. Euro verwendet werden. Die Differenz ist für die WLAN-Ausstattung zusätzlich zu den Mitteln aus dem Digitalpakt zu verwenden.
- Der Rat der Stadt stimmt dem als Anlage beigefügten Umsetzungskonzept Digitalpakt zu.
- Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung ein Wartungs-, Betriebs- und Supportkonzept (WBS-Konzept) für die im Rahmen der Förderung anzuschaffenden IT-Komponenten zu erarbeiten und zur Finanzierung eine erneute Beschlussvorlage zu erstellen.
Konsequenzen
Bezug
Ratsvorlage B/16/2698-01
Änderungsantrag A/16/2773-01
Ratsvorlage B/16/4503-01
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X]
Die beschriebenen Maßnahmen können mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aus dem Finanzierungsprogramm Gute Schule 2020 in Höhe von 1,7 Mio. Euro sowie aus den bereitstehenden Fördermitteln des Digitalpaktes finanziert werden. Zur Finanzierung des WBS-Konzeptes wird nach dessen Erarbeitung eine separate Vorlage erstellt.
b) Sonstige
Sachverhalt
Sachdarstellung
In der Ratssitzung am 03. Juli 2017 hat der Rat der Stadt beschlossen, dass aus den Gesamtmitteln des Finanzierungsprogramms Gute Schule 2020 in Höhe von rund 30,6 Mio. Euro ein Anteil von 2,9 Mio. Euro für die Vernetzung inkl. WLAN und IT-Endgeräte zur Verfügung gestellt werden soll. Die Aufteilung wurde dabei wie folgt festgelegt:
- 1,2 Mio. Euro für IT-Endgeräte
- 1,7 Mio. Euro für Vernetzungsarbeiten inkl. WLAN
Die Beschaffung und Installation von IT-Endgeräten ist weitgehend erfolgt. Von den 1,2 Mio. Euro stehen aktuell noch Restmittel in Höhe von ca. 290 T€ zur Verfügung. Von den bisher verausgabten Mitteln wurden u.a. 253 Beamer inkl. erforderlicher Verkabelungsarbeiten, 300 Tablets, 20 Ladekoffer für die Tablets, 10 interaktive Bildschirme mit elektrischem Hubsystem sowie Access-Points angeschafft und installiert. Der Einsatz der interaktiven Bildschirme im Rahmen einer Pilotphase an acht Schulen (4 Grundschulen und 4 weiterführende Schulen) ist positiv verlaufen und die Schulen haben sich dafür ausgesprochen, weitere interaktive Bildschirme einzusetzen. Nach Abschluss der europaweiten Ausschreibung des KDN (Kommunaler Dachverband für IT-Dienstleistungen) für interaktive Präsentationstechnik, an dem sich die Stadt Oberhausen über die OGM beteiligt hat, ist daher vorgesehen, weitere interaktive Bildschirme für die Schulen vergabekonform zu bestellen. Die Restmittel in Höhe von ca. 290 T€ werden in 2020 entsprechend verausgabt.
Die für Vernetzungsarbeiten inkl. WLAN bereitgestellten Mittel in Höhe von 1,7 Mio. Euro wurden noch nicht abgerufen. Der Abruf ist für das Jahr 2020 im Haushalt eingeplant. Am 11.09.2019 ist die Förderrichtlinie NRW zum Digitalpakt in Kraft getreten. Der Stadt Oberhausen sind aus diesem Förderprogramm bis zum 31.12.2021 insgesamt 11.846.321 Euro als Schulträgerbudget fest zugewiesen. Werden die Mittel bis zu diesem Zeitpunkt nicht beantragt, entfällt ab dem 01.01.2022 die Bindung an die Schulträgerbudgets und die Restmittel des Digitalpaktes aller NRW Kommunen werden vom Land nach dem sogenannten „Windhundprinzip“ verteilt.
Im Hinblick darauf, dass im Rahmen des Digitalpaktes ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 10% bereitzustellen ist, stellt die Summe von 11.846.321 Euro nach Rücksprache mit der zuständigen Gigabitgeschäftsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf 90% der förderfähigen Ausgaben dar. D.h. im Rahmen des Digitalpaktes können Förderanträge in Gesamthöhe von 13.162.578 Euro gestellt werden. Der kommunale Eigenanteil beläuft sich dann auf 1.316.257 Euro und kann gemäß Förderrichtlinie zum Digitalpakt über Mittel des Finanzierungsprogramms Gute Schule 2020 bereitgestellt werden. Um zusätzliche Belastungen des Oberhausener Haushaltes zu vermeiden, ist dies auch in dem als Anlage beigefügten „Umsetzungskonzept Digitalpakt“ vorgesehen. Aufgrund der Tatsache, dass der Eigenanteil des Digitalpaktes damit auch zum maßgeblichen Anteil für Vernetzungsarbeiten und WLAN eingesetzt wird, entspricht die Verwendung der Gute Schule 2020 Mittel als Eigenanteil des Digitalpaktes auch der gemäß Ratsbeschluss von 03.07.2017 vorgesehenen Verwendung (siehe oben).
Gemäß der Förderrichtlinie zum Digitalpakt, die als Anlage beigefügt ist, sind für mobile Endgeräte bei allgemeinbildenden Schulen max. 20% der Fördermittel bzw. 25.000 Euro je einzelner Schule einzusetzen. Dies auch erst dann, sofern ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept vorgelegt wurde. Der überwiegende Teil der Fördermittel ist somit für die IT-Grundstruktur sowie digitale Arbeitsgeräte einzusetzen.
Das als Anlage beigefügte Umsetzungskonzept für den Digitalpakt wurde den Schulen in den Anfang November 2019 vollzogenen Arbeitskreissitzungen zum Medienentwicklungsplan vorgestellt. Es herrschte Einigkeit darüber, dass der Investitionsstau im Hinblick auf die Gebäudevernetzung an den Oberhausener Schulen extrem hoch ist. Damit die Schulen künftig mit ausreichender Bandbreite in jedem Klassenraum auch adäquat arbeiten können und vollflächiges WLAN zur Verfügung steht, sind umfangreiche Investitionen zu vollziehen. In Bezug auf die geplanten Vernetzungsarbeiten innerhalb der Schulgebäude erfolgen aktuell bereits Abstimmungen mit der OGM GmbH.
Die breitbandige Internetanbindung zum Schulgebäude wird wiederum über das vorgesehene Glasfasernetz erfolgen. Die Ausschreibung hierzu ist veröffentlicht und der Förderantrag mit allen Nachweisen ist vorbereitet. Sobald die Ausschreibung vollzogen ist und Angebote vorliegen, werden diese ausgewertet und der Förderantrag beim Land eingereicht. Sofern die Ausschreibung reibungslos verläuft ist dies für Februar 2020 vorgesehen. Hierzu wird das seit September 2018 bestehende Landesförderprogramm zur Anbindung der Schulen an ein Glasfasernetz genutzt. Diese Förderung erfolgt für HSP-Kommunen zu 100% für das passive Glasfasernetz. Die benötigten Finanzmittel für die aktiven Komponenten – welche nicht förderfähig sind – hat der Rat der Stadt über bereitstehende Haushaltsmittel in Höhe von 2,35 Mio. Euro in seiner Sitzung am 23. September 2019 beschlossen.
Gemäß dem beigefügten „Umsetzungskonzept Digitalpakt“ sind unterschiedliche Bausteine für die Ausstattung der Oberhausener Schulen mit Hilfe der Digitalpaktmittel vorgesehen.
Technische-Grundversorgung
Die technische Grundversorgung soll im Wesentlichen sicherstellen, dass die Schulen innerhalb der Schulgebäude auch über eine gigabitfähige und somit zukunftsfähige Infrastruktur verfügen. Es ist vorgesehen, die Glasfaseranbindung am Gebäude und die Vernetzungsarbeiten im Schulgebäude sukzessive und möglichst parallel zu vollziehen.
Schulformspezifische Standards
Neben der technischen Grundversorgung ist zudem vorgesehen, Standards für eine schulformspezifische Grundversorgung zu erarbeiten. Zur gemeinsamen Erarbeitung ist ein Beteiligungsverfahren unter Einbindung von Lehrern, Eltern, Schülern, Schulverwaltung und Schulaufsicht sowie Technik, Datenschutz und IT-Sicherheit vorgesehen.
Individuelle Ausstattung
Neben den genannten Ausstattungsbausteinen benötigen die Schulen – insbesondere die Berufskollegs – aber auch individuelle Ausstattung. Hier ist seitens der Berufskollegs beispielsweise Hard- und Software für Robotik zu nennen.
Zur Umsetzung der oben aufgeführten Bausteine ist zudem für die im Rahmen der Förderung anzuschaffenden IT-Komponenten ein Wartungs-, Betriebs- und Supportkonzept (WBS-Konzept) zu erarbeiten. Die Finanzierung eines solchen WBS-Konzeptes wird dem Rat der Stadt in einer separaten Vorlage vorgelegt (ggf. auch in Form einzelner WBS-Konzepte für Technologiebereiche wie Clients, Tablets, Netzwerk, etc.). Ein dauerhafter pädagogischer Nutzen kann nur mit Finanzierung der WBS-Tätigkeiten erzielt werden. Darüber hinaus ist ein WBS-Konzept auch bei den Förderanträgen vorzulegen.
Kurzfassung
Die Mittel aus dem Finanzierungsprogramm Gute Schule 2020 in Höhe von 1,7 Mio. Euro werden wie folgt genutzt:
- Finanzierung des kommunalen Eigenanteils im Rahmen des Digitalpaktes
- Ggf. bestehende Restmittel werden zusätzlich zu den Digitalpaktmitteln für die Finanzierung der Vernetzungsarbeiten inkl. WLAN verwendet
Dem als Anlage beigefügten Umsetzungskonzept zum Digitalpakt wird zugestimmt.
Nach Erarbeitung des WBS-Konzeptes wird eine Vorlage für die politischen Gremien im Hinblick auf die Finanzierung des WBS-Konzeptes erstellt.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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775,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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291,9 kB
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