Antragsvorlage - A/18/1432

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung zu prüfen,

  1. ob und unter welchen Voraussetzungen die bestehende Oberhausen-App sowie gegebenenfalls das städtische Geoportal um ein digitales Informations- und Meldesystem für öffentlich zugängliche Aufzüge und Rolltreppen erweitert werden können, und
  2. ob Aufzüge und Rolltreppen anderer Betreiber im Stadtgebiet, insbesondere der Deutschen Bahn, über vorhandene Schnittstellen, Verlinkungen oder andere Lösungen in die Übersicht einbezogen werden können.

 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

 

Die Stadt Oberhausen verfügt bereits über einen digitalen Mängelmelder innerhalb der Oberhausen-App. Bürgerinnen und Bürger können dort festgestellte Mängel mit Standortangabe, Beschreibung und gegebenenfalls einem Foto an die Stadtverwaltung übermitteln.

Eine speziell ausgewiesene und öffentlich einsehbare Übersicht über den aktuellen Betriebszustand von Aufzügen und Rolltreppen im Stadtgebiet ist bislang nicht ersichtlich.

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität kann der Ausfall eines Aufzugs eine erhebliche Einschränkung darstellen. Auch defekte Rolltreppen können insbesondere für ältere Menschen, Personen mit eingeschränkter Gehfähigkeit, Reisende mit Gepäck sowie Eltern mit Kinderwagen zu erheblichen Erschwernissen führen.

An Haltestellen und Verkehrsknotenpunkten können solche Ausfälle dazu führen, daß sich Wege erheblich verlängern oder bestimmte Zugänge nicht nutzbar sind. Eine verläßliche Information über den jeweiligen Betriebszustand kann daher dazu beitragen, Wege besser zu planen und unnötige Belastungen zu vermeiden.

Mit dem vorliegenden Prüfantrag soll untersucht werden, ob vorhandene technische Informationen über Störungen von Aufzügen und Rolltreppen zentral zusammengeführt und der Öffentlichkeit transparent zur Verfügung gestellt werden können. Eine digitale Karte könnte die erfaßten Anlagen beispielsweise mit einer leicht verständlichen Statusanzeige darstellen:

  • Grün: betriebsbereit;
  • Gelb: eingeschränkt nutzbar oder Reparatur läuft;
  • Rot: außer Betrieb.

Durch eine mögliche Verknüpfung von Mängelmeldung und aktueller Statusanzeige könnten Bürgerinnen und Bürger nicht nur Störungen melden, sondern bereits vor Antritt ihres Weges feststellen, ob ein benötigter Aufzug oder eine Rolltreppe voraussichtlich verfügbar ist.

Eine Einbindung der Anlagen der STOAG an Haltestellen und Verkehrsanlagen erscheint insbesondere deshalb prüfenswert, weil diese Anlagen für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs von besonderer Bedeutung sind. Soweit dort bereits technische Betriebs- oder Störungsdaten vorliegen, soll geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen diese automatisiert in die Oberhausen-App beziehungsweise das Geoportal übernommen werden können.

Auch Informationen anderer Betreiber, insbesondere der Deutschen Bahn, sollten geprüft und unter Berücksichtigung der Schnittstellenproblematik, soweit technisch, rechtlich und organisatorisch möglich, eingebunden oder verlinkt werden. Dabei sind insbesondere die Zuständigkeiten der jeweiligen Betreiber sowie die Verläßlichkeit, Aktualität und rechtliche Zulässigkeit der Datenübermittlung zu berücksichtigen.

Denkbar wäre, eine Umsetzung zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts an besonders stark frequentierten STOAG-Haltestellen mit Aufzügen und Rolltreppen zu erproben und bei positiver Bewertung auszuweiten.

Bestandteil des Prüfauftrages mit Blick auf eine Beschlußfassung wäre eine Schätzung der mit der Umsetzung voraussichtlich verbundenen einmaligen und laufenden Kosten unter Berücksichtigung der Stelle, welche für die technische Koordination, die Pflege der Daten, die Aktualisierung der Betriebszustände sowie die Bearbeitung eingehender Meldungen zuständig sein könnte.

Ziel des Prüfantrags ist ausdrücklich nicht die unmittelbare Schaffung eines vollständig neuen Systems, sondern eine Anpassung bereits bestehender Strukturen im Hinblick auf tatsächliche Problemlagen. Dem Rat ist durch die Darstellung der technischen, organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen die Grundlage für eine sachgerechte Beschlußfassung zu verschaffen.

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