Beschlussvorlage - B/18/1414
Grunddaten
- Betreff:
-
Dezernatsverteilungsplan der Stadt Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Marc Cziuraj
- Beteiligt:
- Stadtkanzlei
- Verantwortung:
- Frau Motschull-Costecki, Herr Jehn, Herr Berg
- Konsequenzen:
- Drucksache hat keine finanziellen Konsequenzen; Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.11.2026
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Geplant
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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09.11.2026
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt – ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters – beschließt gemäß § 73 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Festlegung der Geschäftskreise der Beigeordneten ab dem 01.09.2027 mit dem Dezernatsverteilungsplan entsprechend der anliegenden Übersicht in der Anlage 1.
- Die Reihenfolge der Vertretung des Oberbürgermeisters im Falle der Verhinderung beschließt der Rat der Stadt – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters – mit Wirkung ab dem 01.09.2027 gemäß § 68 Abs. 1, Satz 2 und 3 GO NRW wie folgt:
1. Herr Tsalastras (Erster Beigeordneter)
2. Herr Jehn
3. N.N.
4. N.N.
5. N.N.
6. N.N.
Die weitere Vertretungsreihenfolge des Oberbürgermeisters wird im Zuge der Wahl der weiteren Beigeordneten festgelegt.
Sachverhalt
Gemäß § 71 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Zahl der Beigeordneten durch die Hauptsatzung festgelegt. § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen besagt, dass der Rat der Stadt sechs Beigeordnete wählt.
Die Beigeordneten sind kommunale Wahlbeamte. Sie werden vom Rat für die Dauer von acht Jahren gewählt.
Die Amtszeiten der Beigeordneten Herr Jehn und Herr Schmidt enden am 08. Juli 2027. Letzterer erreicht die Altersgrenze am 30.09.2027 und wird daher in jedem Fall im Jahr 2027 aus dem Dienst ausscheiden. Der Beigeordnete Herr Motschull erreicht im August 2027 die Altersgrenze und wird planmäßig zum Ablauf des 31.08.2027 aus dem Dienst ausscheiden. Die Amtszeit des Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerers Herr Tsalastras endet im Oktober 2027. Er wird planmäßig zum Ablauf des 31.10.2027 aus dem Dienst ausscheiden. Die Stelle des Dezernenten des Dezernates 0 ist seit rund zwei Jahren unbesetzt. Vor dem Hintergrund dieser personellen Veränderungen ist eine Neuordnung der Dezernatsverteilung angezeigt.
Gemäß § 73 GO NRW legt der Rat die Geschäftskreise der Beigeordneten im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister fest.
Bei dem vorliegenden Vorschlag zur zukünftigen Dezernatsverteilung mit Wirkung ab 01.09.2027 stehen die Bündelung von thematisch eng verzahnten Aufgabenbereichen im Vordergrund. Zudem werden die Aufgaben und das Personal gleichmäßiger auf die Dezernate verteilt. Mit dem Vorschlag ist keine Ausweitung des Stellenplanes vorgesehen. Die Ausschreibungen der vakant werdenden einzelnen Beigeordnetenstellen werden dem Rat in separaten Vorlagen vorgelegt.
Der Vorschlag zur neuen Dezernatsverteilung mit Wirkung zum 01.09.2027 mitsamt Ausschusszuständigkeiten ist in Anlage 1 dargestellt. Zur Vergleichbarkeit ist in Anlage 2 der aktuelle Dezernatsverteilungsplan, Stand 01.10.2026, hinterlegt.
Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 5 GO NRW stimmt der Oberbürgermeister beim Beschlusspunkt 1 nicht mit. Bei Beschlusspunkt 2 hat der Oberbürgermeister Stimmrecht; (Mitglied kraft Gesetzes, § 40 Abs. 2 Satz 2 GO NRW).
Das Beteiligungsverfahren nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG NRW) und dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) wird eingeleitet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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573,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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175,5 kB
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