Beschlussvorlage - B/17/6010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss stimmt dem geplanten Ausbau der Richard-Dehmel-Straße / Nikolaus-Groß-Straße im Abschnitt Tackenbergstraße bis Nikolaus-Groß-Straße zu.

 

Die Gesamtkosten in Höhe von 1.271.000 € (brutto) sind zur Veränderungsnachweisung für das Haushaltsjahr 2025 unter der

 

Finanzstelle:  560011030100000 – Kanalbauprogramm

Finanzposition:    785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO

 

angemeldet.

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Bezug

B/16/1161-01:

 

1. Umsetzung des Kanalbauprogramms 2016 durch die WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH

 

2. Beauftragung der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen

 

B/17/4099-01:

 

Straßen- und Wegekonzept 2024-2028, Straßenbauprogramm 2024, Kanalbauprogramm 2024, Beauftragung der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH, Beleuchtungsprogramm 2024 und Umsetzung Lärmaktionsplan 2024

 

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Sachverhalt

Das Kanalbauprogramm 2016 wurde am 16.11.2015 vom Rat beschlossen, in welchem die Richard-Dehmel-Straße aufgeführt ist. Im aktuellen Straßen- und Wegekonzept 2024 – 2028 ist die Richard-Dehmel-Straße unter der laufenden Nr. 169 gelistet.

 

Die Richard-Dehmel-Straße ist in zwei Bauabschnitte (BA) aufgeteilt. Der erste BA liegt in dem Abschnitt Nikolaus-Groß-Straße bis Zum Dörnbusch. Der Ausbau in diesem BA ist bereits erfolgt. Der zweite BA, für welchen der Kanalbau mit begleitendem Straßenvollausbau vorgesehen ist, befindet sich im Abschnitt Tackenbergstraße bis Nikolaus-Groß-Straße.

 

Bei der Richard-Dehmel-Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße, welche sich in einer Tempo 30-Zone befindet. Aktuell ist die gesamte Straße im Separationsprinzip ausgebaut. Das Parken erfolgt am Fahrbahnrand und auf privaten Grundstücken. Es befinden sich keine öffentlichen Grünflächen im Straßenraum und das Straßenbild ist geprägt von Versiegelung. In den Bereichen der Fahrbahn und Nebenanlagen sind erhebliche Schäden in Pflasterung und Asphalt vorzufinden, welche die Entwässerung behindern.

 

Im gesamten Abschnitt verfügt die Richard-Dehmel-Straße über eine Querschnittsbreite von knapp 8,00 m. Der Bestand weist Gehwegbreiten von etwa 1,30-1,50 m vor, welche nicht den aktuellen Richtlinien und einer modernen Straßenplanung entsprechen. Durch diese Gegebenheiten wird die Barrierefreiheit stark eingeschränkt.

 

Um die Situation für alle Verkehrsteilnehmende zu verbessern, ist es vorgesehen mit dem Vollausbau eine Mischverkehrsfläche herzustellen, welche eine optimale Querschnittsnutzung ermöglicht und verkehrliche sowie ökologische Belange berücksichtigt.

 

Am 22.11.2023 hat in der Luise-Albertz-Halle eine Anliegerversammlung für den 2. BA der Richard-Dehmel-Straße stattgefunden, in welcher die Anlieger über den Straßen- und Kanalausbau informiert worden sind. Die Hinweise und Anmerkungen der Anlieger:innen wurden zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung nach Möglichkeit berücksichtigt. Es wurden Fragen zu der Positionierung und Art der vorgesehenen Bepflanzung gestellt und es wurde den Anlieger:innen erläutert, dass diese so geplant werden, dass die Sichtverhältnisse und Schleppkurven berücksichtigt und eingehalten werden. Ebenso konnten Fragen zur Baudurchführung und Erreichbarkeit geklärt werden. Das gesamte Protokoll kann der Anlage entnommen werden.

 

Ebenso wurden Abstimmungen und Rücksprachen mit den Versorgern vorgenommen, sodass alle relevanten Aspekte in die Planung mit einbezogen wurden.

 

Der kanalbegleitende Vollausbau der Richard-Dehmel-Straße ist als Mischverkehrsfläche vorgesehen, welche von der Tackenbergstraße bis hin zur Nikolaus-Groß-Straße geführt wird. Der Knotenpunkt Richard-Dehmel-Straße / Nikolaus-Groß-Straße selbst wird dabei nicht betrachtet, da dieser bereits ausgebaut worden ist. Die Mischverkehrsfläche schließt somit an das Separationsprinzip an. Um die Verkehrsberuhigung auf der Richard-Dehmel-Straße baulich zu unterstützen, werden öffentliche Stellplätze und öffentliche Grünscheiben versetzt angelegt, sodass erhöhte Geschwindigkeiten durch eine nichtlineare Verkehrsführung unterbunden werden. Es ist vorgesehen, neun öffentliche Grünscheiben mit unterschiedlicher Bepflanzung im öffentlichen Straßenraum herzustellen. Diese verfügen über eine Breite von 2,00 m und eine Länge von 6,50 m, sodass das Erscheinungsbild der Straße aufgelockert wird. Innerhalb der verkehrsberuhigten Fläche werden sieben Bereiche für öffentliche Stellplätze baulich angelegt, welche zwischen 11,50 m und 12,00 m lang sind. Innerhalb dieser Flächen werden keine einzelnen Stellplätze markiert, so können beispielsweise auf einer 12,00 m langen öffentlichen Stellplatzfläche drei kleinere PKW abgestellt werden, anstelle von zwei größeren. Die verfügbare Fläche kann dementsprechend nachfragegerecht genutzt werden. Insgesamt sollen auf der Richard-Dehmel-Straße Flächen mit einer Gesamtlänge von 83,50 m und einer Breite von 2,00 m für öffentliche Stellplätze hergestellt werden. Bei der Planung wurde berücksichtigt, dass zwischen den öffentlichen Stellplätzen und den Grundstücksgrenzen eine Fläche von 1,20 m freigehalten wird, wodurch ein problemloses Ein- und Aussteigen gewährleistet wird. Die genaue Anordnung der Flächen kann dem anliegenden Plan entnommen werden.

 

Durch den beschriebenen Vollausbau als Mischverkehrsfläche kann der geringe Querschnitt der Richard-Dehmel-Straße optimal genutzt werden. Der niveaugleiche Ausbau stellt die Barrierefreiheit sicher und die Bepflanzung des öffentlichen Verkehrsraumes steigert die Qualität des Mikroklimas.

 

Die Kosten für den Kanal- und Straßenbau der Richard-Dehmel-Straße werden auf
1.271.000 € (brutto) geschätzt.

 

Durch die Änderung des § 8a des Kommunalabgabegesetzes für das Land Nordrheinwestfalen (KAG NRW) dürfen mit der Wirkung vom 01.01.2024 für Straßenausbaumaßnahmen Straßenausbaubeiträge nicht mehr erhoben werden. Voraussetzung ist, dass die Straßenbaumaßnahme von dem zuständigen Organ ab dem 01. Januar 2024 beschlossen wurde oder in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 steht. Das Gesetz sieht vor, dass das Land Nordrhein-Westfalen den Gemeinden und Gemeindeverbänden diejenigen Beiträge erstattet, die sie infolge des Erhebungsverbots für die Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaumaßnahmen) nicht mehr erheben können. Für die Maßnahme entstehen somit keine Straßenausbaubeiträge für die Anlieger.

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Anlagen

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