Beschlussvorlage - B/16/0968-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von zwei Zeitstellen beim Bereich 2-2/Umweltschutz zur Beschäftigung von Klimaschutzmanagern/innen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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22.06.2015
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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27.08.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von zwei Zeitstellen zur Beschäftigung von Klimaschutzmanagern/innen. Die Personalkosten werden zu 85 % durch Fördermittel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) refinanziert. Die Stellen sollen für die Dauer des Förderzeitraums vom 01.10.2015 bis 30.09.2018 eingerichtet werden.
Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 30.09.2013 die Umsetzung des Klimaschutz- und Wärmenutzungskonzept als Grundlage für den kommunalen Klimaschutz beschlossen (Vorlage – B/15/2991-01). In der vorgenannten Vorlage hat die Verwaltung bereits erläutert, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Fördermittel für die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten zur Verfügung stellt und die Absicht besteht, entsprechende Mittel für den zeitlich befristeten Einsatz von Klimaschutzmanagern/innen zu beantragen.
Gemäß den Förderrichtlinien wird die Schaffung zusätzlicher Stellen für Klimaschutzmanager/innen zum Zweck der fachlich-inhaltlichen Unterstützung bei der Umsetzung von integrierten Klimaschutzkonzepten sowie Teilkonzepten für die Dauer von drei Jahren gefördert. Eine Anschlussförderung ist unter bestimmten Voraussetzungen für maximal zwei Jahre möglich. Die Höhe der Förderung der Personalaufwendungen beträgt 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Zuwendungsfähige Leistungen, die von den Klimaschutzmanagern/innen durchgeführt werden sollen, sind insbesondere:
- Aufgaben des Projektmanagements (Koordinierung und Initiierung von Maßnahmen)
- Fachliche Unterstützung bei der Vorbereitung, Planung, Untersuchung von Finanzierungsmöglichkeiten und Umsetzung der Maßnahmen
- Unterstützung bei der Erfassung und Auswertung von klimaschutzrelevanten Daten
- Aufbau von Netzwerken und Beteiligung externer Akteure sowie Aktivitäten zur Vernetzung mit anderen klimaschutzaktiven Kommunen
- Durchführung verwaltungsinterner Informationsveranstaltungen und Schulungen
- Methodische Beratung bei der Entwicklung konkreter Qualitätsziele, Klimaschutzstandards und Leitlinien
Auf den Antrag der Fachverwaltung im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Oberhausen die Personalkosten für zwei Klimaschutzmanager/innen zu fördern, ging am 09.06.2015 der als Anlage beigefügte Zuwendungsbescheid des Projektträgers Jülich (Projektträger für das BMUB) ein. Danach wird eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 336.338 EUR für eine Gesamtlaufzeit von drei Jahren bewilligt. Der Zuwendungsbescheid gilt für den Zeitraum vom 01.10.2015 bis 30.09.2018. Als zuwendungsfähige Personalausgaben wurde unter Berücksichtigung der Entgeltgruppe 12 Stufe 2 TVöD ein Betrag von 60.468 EUR pro Person und Jahr zugrunde gelegt. Es verbleibt somit ein von der Stadt Oberhausen zu tragender Eigenanteil in Höhe von rd. 9.070 EUR pro Person und Jahr.
Der Einsatz von Klimaschutzmanager/innen ist zur Umsetzung des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzeptes zwingend erforderlich; besonders in der Startphase kann auf eine Unterstützung der Fachverwaltung bei der Wahrnehmung der o.g. Aufgaben nicht verzichtet werden. Weiterhin würden sich direkte negative Auswirkungen auf die laufenden und geplanten Maßnahmen zur Umsetzung des Mobilitätskonzepts der Stadt Oberhausen, das im Rahmen der Haushaltssanierungsplanung zu erheblichen Kosteneinsparungen beitragen soll, ergeben.
Es ist daher beabsichtigt, zwei Zeitstellen für den Einsatz von Klimaschutzmanagern/innen innerhalb des Fachbereiches 2-2-30 / Klima- und Ressourcenschutz einzurichten und diese für die Dauer des Förderzeitraumes vom 01.10.2015 bis 30.09.2018 extern im Rahmen von Zeitverträgen zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 12 TVöD. Voraussetzung für die Tätigkeit ist ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium im Bereich Umweltwissenschaften, Energie, Geographie, Ökologie oder vergleichbaren Fachrichtungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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