Beschlussvorlage - B/16/1042-02
Grunddaten
- Betreff:
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Übernahme von Trägeranteilen zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen freier Träger gemäß Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Sylvia Reuter
- Verantwortung:
- Gohlke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beschlussfassung
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26.08.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschluss beschließt die Übernahme von 40 % der gesetzlich geregelten Trägeranteile für freie Träger von Kindertageseinrichtungen ab 01.01.2016 zunächst bis zum 31.07.2017, jedoch längstens bis zum Inkrafttreten einer neuen gesetzlichen Regelung zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen. Diese zusätzliche Finanzierung verlängert sich jeweils um ein Kindergartenjahr, wenn sie nicht fristgemäß gekündigt wird.
Grundlagen zur Gewährung des zusätzlichen Betriebskostenzuschusses sind in einem zwischen der Stadt Oberhausen und den freien Trägern abzustimmenden Vertrag zu regeln.
Bereits bestehende Regelungen zur Übernahme von Trägeranteilen wie z. B. bei befristeten Platzausweitungen in Kindertageseinrichtungen bleiben hiervon unberührt.
Die mit den erhöhten Zuschüssen an die freien Träger verbundenen Mehrbelastungen für die Stadt Oberhausen in Höhe von aktuell 961.800 € werden im Haushaltsplan 2016 beim Produkt 060101 – Kinderbetreuung, Sachkonto 531 800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“, Auftrag 310006010101 „Betriebsführung“ über Veränderungsnachweis berücksichtigt und für die Folgejahre entsprechend in der Finanzplanung veranschlagt.
Sachverhalt
Begründung
In einem ersten Bericht informierte die Verwaltung am 13.05.2015 den Jugendhilfeausschuss (Drucksache M16/0839-01) über den Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände auf Übernahme von Trägeranteilen durch die Stadt Oberhausen.
Die Träger haben zum Ausdruck gebracht, dass die Finanzierung des Kinderbildungsgesetzes nicht auskömmlich und eine Anpassung der Betriebskostenpauschalen an die reale Kostenentwicklung dringend erforderlich ist.
Das strukturelle Defizit der Finanzierung verbleibt ausschließlich bei den Trägern von Kindertageseinrichtungen. Sie sehen sich daher nicht in der Lage, die gemäß Kinderbildungsgesetz geregelten Trägeranteile aufzubringen und haben die Stadt Oberhausen aufgefordert, zu ihrer Entlastung eine anteilige Übernahme des Trägeranteils befristet vorzunehmen.
Zwar gibt es Hinweise des Landes, das Kinderbildungsgesetz in weiteren Schritten zu reformieren und hierbei die Rahmenbedingungen zur Finanzierung zu überprüfen, aber inhaltliche und zeitliche Perspektiven wurden bisher nicht konkretisiert.
Die Verwaltung hat auf der Basis des Antrages der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände vertretbare Lösungen überprüft, die es ermöglichen, die Platzangebote in Kindertageseinrichtungen zu erhalten und die Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz zu gewährleisten.
Hierzu fanden mehrere Abstimmungsgespräche zwischen Vertretern/innen der Stadt Oberhausen und den freien Trägern statt, die zu folgendem einvernehmlichen Ergebnis führten.
Die Stadt Oberhausen wird die Träger ab 01.01.2016 zunächst bis zum 31.07.2017, jedoch längstens bis zur gesetzlichen Neuregelung im Kinderbildungsgesetz zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen durch einen zusätzlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 40 % des jeweils vom Träger zu erbringenden Eigenanteils entlasten. Bereits bestehende Regelungen zur Übernahme von Trägeranteilen wie z. B. bei befristeten Platzausweitungen in Kindertageseinrichtungen bleiben hiervon unberührt. Dies sichert die Kindertageseinrichtungen der freien Träger in ihrem Bestand und trägt dazu bei, die Erfüllung des gegen die Stadt Oberhausen gerichteten Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von 1 Jahr bis zur Einschulung nicht zu gefährden.
Hiernach erhalten die kirchlichen Träger rd. 733.000 €, andere freie Träger rd. 133.000 € und Elterninitiativen 95.800.€ als zusätzlichen Zuschuss zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Oberhausen.
Grundlagen zur Gewährung des zusätzlichen Betriebskostenzuschusses wie z. B. Zweckbindung, Vertragslaufzeit, Bestandssicherung von Kindertageseinrichtungen und Gruppen etc. werden durch einen zwischen der Stadt Oberhausen und freien Trägern noch einvernehmlich abzustimmenden Vertrag geregelt.
Die Kosten für die Übernahme des Trägeranteils belaufen sich aktuell auf 961.800 €/Jahr und werden im Haushaltsplan 2016 beim Produkt 060101 – Kinderbetreuung, Sachkonto 531 800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“, Auftrag 310006010101 „Betriebsführung“ über Veränderungsnachweis berücksichtigt und für die Folgejahre entsprechend in der Finanzplanung veranschlagt.
Es erfolgt eine monatliche Auszahlung an die Träger, analog der Abschlagszahlungen zu den Betriebskostenpauschalen.
