Beschlussvorlage - B/16/1005-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Zur Durchführung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit erhält der

Evangelische Kirchenkreis Oberhausen, Jugendreferat   501,37 EUR

 

Beim Produkt: 060402 Jugendarbeit / Jugendschutz

Auftrag: 320006040200 Jugendarbeit / Jugendschutz

Sachkonto: 531814 Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche (hier: freie Träger der offenen Jugendarbeit). Es stehen für das Jahr 2015 noch 9.519,25 EUR zur Verfügung

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

a) Finanzielle

 

    keine                            [ ]

 

    ja                                  [X] – siehe Begründung -

 

b) Sonstige

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Auf Basis des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Oberhausen stehen im Haushalt 2015, Produkt: 060402 Jugendarbeit / Jugendschutz, Auftrag: 320006040200 Jugendarbeit / Jugendschutz, Sachkonto: 531814 Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche (hier: freie Träger der offenen Jugendarbeit) noch 9.519,25 EUR für Zuschüsse an freie Träger zur Verfügung.

Diese Mittel sind für dringende Erneuerungsbedarfe in Kinder- und Jugendeinrichtungen freier Träger als Zuschuss zu verwenden.

Bezuschussungsfähig sind:

-     Erneuerung und zusätzlicher Einbau oder die Verbesserung von Installationen und betriebstechnischen Anlagen

-     Erst-, Ergänzungs- und Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen

-     andere investive Kosten im Zusammenhang mit innovativen Projekten

Der Verwaltung liegt folgender Zuschussantrag vor:

 

Evangelischer Kirchenkreis Oberhausen, Jugendreferat

Mobiles Jungenangebot „manni“

„manni“ ist ein pädagogisches mobiles Angebot für Jungen. Für diese Arbeit steht ein Wohnanhänger zur Verfügung, der von einer Zugmaschine zu den unterschiedlichen Einsatzorten gebracht wird. Das Stromaggregat des Anhängers war defekt und musste repariert werden. Einsätze ohne Stromversorgung sind nur eingeschränkt möglich, da viele der Angebote wie Musik, Spiele, das Zeigen von thematischen Filmen, etc. nur mit einer Stromversorgung möglich sind.

Bedingt durch die Haushaltssperre ab Oktober 2014 konnte der Träger den Antrag auf Zuschüsse an freie Träger im Oktober 2014, als die Reparatur anstand, nicht stellen.

Der Träger beantragt die für die Reparatur des Stromaggregates angefallenen Mittel von 501,37 EUR zur Verfügung zu stellen.

Der Antrag wurde in der AG Jugendarbeit gem. § 78 SGB VIII am 18.06.2015 beraten und befürwortet.

 

 

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Anlagen

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