Berichtsvorlage - M/16/1019-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion: Einführung von Integrationslotsen in Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Regionale Arbeitsstelle Zuwanderung (RAA)
- Bearbeitung:
- Silvia Burgkart
- Verantwortung:
- Dieter Kalthoff
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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19.08.2015
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Sachverhalt
Sachdarstellung
- Ausgangslage
Die CDU-Fraktion hat mit Antrag vom 06.02.2015 (Drucksache Nr. A/16/0642-01) und Antrag vom 08.06.2015 (Drucksache Nr. A/16/0963-01) gebeten, die Einführung von Integrationslotsen zu ermöglichen.
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) hatte im 2. Quartal 2014 ein Pilotprogramm “Integrationslotsen“ – gefördert aus dem Europäischen Sozialfonds – aufgelegt, das sich an Kommunen gewandt hat, die besonders von Neuzuwanderung aus Südosteuropa betroffen sind.
Während eines Besuchs von Herrn Staatssekretär Klute am 21.01.2015 in Oberhausen hatte die Stadtverwaltung darum gebeten zu prüfen, ob Oberhausen trotz vergleichsweise geringer Zuwanderungszahlen nachträglich in die Förderung aufgenommen werden könnte. Nach abschließender Prüfung durch das MAIS wurde Ende März 2015 mitgeteilt, dass dies nicht möglich sei. Bei einem weiteren Termin mit dem Landesministerium am 03.06.2015 wurde die Verwaltung ermutigt, einen Antrag beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Programm “Verbesserung der sozialen Eingliederung von neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen, deren Kindern sowie von Wohnungslosen und Wohnungslosigkeit bedrohten Personen“ zu stellen, um möglicherweise auf diesem Weg Integrationslotsen in Oberhausen zu implementieren.
- Interessenbekundung zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen
Am 17.07.2015 startete das Interessenbekundungsverfahren zum Förderprogramm „Verbesserung der sozialen Eingliederung von neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen, deren Kindern sowie von Wohnungslosen und Wohnungslosigkeit bedrohten Personen“ im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP). Im Fokus der EHAP-Förderung steht die Ansprache, Beratung und Information der genannten Zielgruppen sowie deren Heranführung an die Angebote des regulären Hilfesystems.
Im Rahmen der EHAP-Richtlinie werden Projekte in drei Handlungsschwerpunkten gefördert:
- Ansprache, Beratung und Information von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen im Hinblick auf die Beratungsangebote des regulären Hilfesystems.
- Ansprache, Beratung und Information von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürger/-innen und ihren Kindern zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Betreuung.
- Ansprache, Beratung und Information wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen im Hinblick auf die Angebote des regulären Hilfesystems.
In Form von niedrigschwelligen Arbeitsansätzen sollen Aktivitäten durchgeführt werden, die bestehende Angebotsstrukturen flankieren und in ihrer Wirkung verstärken.
Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein zweistufiges Verfahren und besteht aus einem Interessenbekundungs- und einem anschließenden Antragsverfahren. Die Frist für die elektronische Einreichung der Interessenbekundung (IB) endet am 14.08.2014. Zusätzlich sind die IB in schriftlicher Form beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bis zum 14.08.2015 einzureichen.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige freigemeinnützige Träger. Zuwendungen werden nur an Kooperationsverbünde von Kommunen und Trägern der Freien Wohlfahrtspflege oder/und anderen freigemeinnützigen Trägern gewährt. Die Laufzeit der Projekte beträgt maximal drei Jahre. Sie sind spätestens bis zum 31. Dezember 2018 abzuschließen. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen für den gesamten Förderzeitraum mindestens 250.000,00 Euro betragen und dürfen die maximale Höhe von 1.000.000,00 Euro nicht überschreiten. Der Eigenanteil in Höhe von mindestens 5 Prozent kann in Form von Geldleistungen (Eigenmittel) oder Personalfreistellung dargestellt werden.
Gegenwärtig (Stand: 04.08.2015) erarbeiten der DRK-Kreisverband Oberhausen e.V., das Katholische Jugendwerk Oberhausen gGmbH (Kurbel), das Kommunale Integrationszentrum (Bereich 2-6) und das Zentrum für Ausbildung und berufliche Qualifikation Oberhausen e.V. (ZAQ) in Kooperation eine IB für einen Projektantrag, der die Handlungsschwerpunkte 1 und 2 umfassen soll. Nach gegenwärtigem Planungsstand wird angestrebt, die Aktivitäten des stadtweiten Projektes insbesondere auf die Quartiere Innenstadt, Bero-Zentrum/City-West, Alstaden und Osterfeld Mitte zu konzentrieren. Antragssteller für den Kooperationsverbund soll nach jetzigem Kenntnisstand (04.08.2015) der Träger “Kurbel“ sein.
2.1 Konzeptionelles Aufgabenspektrum von Integrationslotsen
Die zusätzlichen Personalkapazitäten (bis zu 4 Beratungsfachkräfte), mit deren Hilfe eine Erweiterung der bestehenden Angebotsstrukturen der freigemeinnützigen Träger erfolgen soll, sollen im Handlungsschwerpunkt 1 die Zielgruppe (besonders benachteiligte neuzugewanderte Unionsbürgern/-innen)
- bei der Bewältigung des Alltags in Deutschland unterstützen,
- über die Beratungsstrukturen des regulären Hilfesystems informieren,
- bei der Überwindung sprachlicher Schwierigkeiten unterstützen,
- vor Ort aufsuchen,
- bei Behördengängen begleiten und
- nach der Vermittlung kurzzeitig begleiten, falls dies aufgrund der individuellen Bedarfs- und Problemlagen notwendig ist.
Im Handlungsfeld 2 sollen die Beratungsfachkräfte
- neuzugewanderte Eltern oder Erziehungsberechtigte bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben unterstützen,
- sie über bestehende Angebote informieren und für deren Bedeutung sensibilisieren,
- aufsuchende Arbeit vor Ort leisten,
- neuzugewanderte Eltern oder Erziehungsberechtigte bei Behördengängen, zu Er-ziehungs- und Schulberatungsstellen und weiteren relevanten Diensten begleiten sowie
- das pädagogische Personal in den Einrichtungen bei der Bewältigung der Herausforderungen im Umgang mit zugewanderten Kindern aus EU-Ländern unterstützen und für die Förderbedarfe dieser Zielgruppe sensibilisieren.
- Kosten
Die Kosten für die Umsetzung des geplanten Projektes (Personalausgaben für bis zu 4 hauptamtliche Beratungsfachkräfte, Ausgaben für Honorarkräfte, Sachausgaben usw.) belaufen sich für den Zeitraum von drei Jahren in dem durch die Förderrichtlinie vorgegebenen Rahmen in Höhe zwischen 250.000,00 Euro und 1.000.000,00 Euro. Gegenwärtig wird der differenzierte Ausgaben- und Finanzierungsplan erarbeitet.
- Finanzierung
Die Finanzierung soll über das o.g. Förderprogramm erfolgen. Das Ergebnis des Projektauswahlverfahrens bleibt abzuwarten. Die Verwaltung wird den Sozialausschuss im Anschluss informieren.
Die Anträge der CDU-Fraktion vom 06.02.2015 und 08.06.2015 sind damit erledigt.
Anlagen
Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion vom 06.02.2015
Anlage 2: Antrag der CDU-Fraktion vom 08.06.2015
Anlagen
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