Berichtsvorlage - M/16/1020-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

 

Der Jahresbericht der Schuldnerberatung des Diakonischen Werks Oberhausen weist von 2013 nach 2014 einen Rückgang der Beratungen von insgesamt 136 aus. Für

Hilfeberechtigte des Jobcenter Oberhausen wurden 85 Beratungen weniger durchgeführt. Der Anteil der Beratungen für Bezieher von ALG II Leistungen an der Gesamtberatungsleistung der Schuldnerberatung sank von 45% (2012) und 45,2% (2013) auf 42,5% (2014). Aus den schwankenden Jahreswerten des Anteils an der Gesamtberatungsleistung und auch der absoluten Anzahl der Beratungen für Hilfeberechtigte nach dem SGB II lassen sich keine Gesetzmäßigkeiten ableiten. 

 

Aus Sicht des Jobcenter Oberhausen sind, da weder rechtliche Änderungen im SGB II noch

Änderungen in den ermessenslenkenden Weisungen des Jobcenter Oberhausen erfolgten, hierfür Faktoren ursächlich, die in der Problemlage selbst begründet sind.

 

Voraussetzung nach §16 a SGB II für die Erbringung der Leistung Schuldnerberatung ist, dass die Unterstützung für die Eingliederung in das Erwerbsleben notwendig ist. Dies bedeutet, dass das Vorliegen einer Schuldensituation bei Hilfeberechtigten nicht grundsätzlich die Einschaltung der Schuldnerberatung rechtfertigt, sondern die Schuldensituation als Vermittlungshemmnis im Vorfeld der Einschaltung identifiziert wurde.

 

Allerdings ist diese Identifizierung schwierig und zum Teil langwierig, da sie sich  bei Neukunden meistens erst im Vermittlungsprozess herauskristallisiert. In vielen Fällen wird eine Schuldenproblematik durch andere Vermittlungshemmnisse überlagert, sodass eine Schuldensituation erst nach Lösung anderer Problemstellungen in den Focus rückt bzw. als weiteres Vermittlungshemmnis erkannt wird. Die Identifizierung als Vermittlungshemmnis im intensiven Beratungsprozess hat dann nach der notwendigen Dokumentation automatisch die Zuweisung zur Schuldnerberatung zur Folge.

 

Im Gegensatz zu vielen anderen die Vermittlung beeinträchtigenden Problemlagen, setzt die Identifizierung von Schulden als Vermittlungshemmnis in der Regel die Öffnung der Hilfeberechtigten voraus. Unabdingbar ist dafür, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen Hilfeberechtigtem und Fachkraft im Jobcenter aufgebaut ist. Dieses Vertrauensverhältnis hat sich gerade bei längerfristig arbeitslosen Hilfeberechtigten bereits entwickelt und zu entsprechenden Zuweisungen zur Schuldnerberatungsstelle in den Vorjahren geführt. Durch die erfolgreiche Tätigkeit der Schuldnerberatung konnten in vielen Fällen die individuellen Schuldenproblematiken als Vermittlungshemmnis beseitigt werden. Dadurch reduziert sich aber auch die Anzahl der Hilfeberechtigten im Bestand, bei denen Schulden als Vermittlungshemmnis gegeben sind bzw. vermutet werden. Hierin ist eine Ursache der schwankenden jährlichen Zuweisungszahlen begründet.

 

Die Offenlegung der persönlichen finanziellen Situation durch die Hilfeberechtigten erfordert zum einen die Wahrnehmung der Schulden als Problem und zum anderen die  Einsicht, dass es der Hilfe Dritter bedarf, das Problem zu lösen. Der Glaube an die eigene Selbsthilfe, verstärkt durch die auch im Jahresbericht der Schuldnerberatung genannten positiven Nachrichten zur Arbeitsmarktlage und konjunkturellen Entwicklung innerhalb der Bundesrepublik, kann dazu führen, dass Hilfeberechtigte Schuldenprobleme zunächst nicht zum Thema in den Beratungsgesprächen mit den Fachkräften des Jobcenter machen. Dies führt gerade bei Hilfeberechtigten, die erst kurzfristig durch das Jobcenter betreut werden, dazu, dass Schuldenproblematiken nicht erkannt werden und die Inanspruchnahme der Schuldnerberatung nach Zuweisung zeitlich erheblich verzögert erfolgt.

 

Vor diesen Hintergründen ist davon auszugehen, dass auch in den Folgejahren die Zuweisungen durch das Jobcenter zur Schuldnerberatung schwanken werden und eine Prognose hinsichtlich künftiger Entwicklungen des Bedarfs selbst bei stabilen rechtlichen Rahmenbedingungen deutlich erschwert ist. Unzweifelhaft aus Sicht des Jobcenter  ist aber auch für die Zukunft der grundsätzliche Bedarf an kompetenter Schuldnerberatung für erfolgreiche Integrationsarbeit.       

 

 

 

 

 

 

 

 

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