Beschlussvorlage - B/16/0995-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 723 - Ripshorster Straße zwischen Osterfelder Straße und DB-Brücke -Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beteiligt:
- Recht; Dezernat 4 / Umwelt, Gesundheit, ökologische Stadtentwicklung und -planung
- Verantwortung:
- Terhart
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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02.09.2015
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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08.09.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.09.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt,
a)die Aufstellung eines Bebauungsplans, der im Wesentlichen öffentliche Verkehrsfläche festsetzen soll, für das im Plan des Bereichs 5‑1 - Stadtplanung -, vom 26.06.2015 umrandete und unter Punkt 1. der Begründung beschriebene Gebiet (Bebauungsplan Nr. 723);
Gesetzliche Grundlage:§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I, S. 1748).
b)die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung ohne Bürgerversammlung).
Gesetzliche Grundlage:§ 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I, S. 1748) in Verbindung mit Ziffer 3.2 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen vom 18.05.1987 (Planung von nicht erheblicher Bedeutung).
Konsequenzen
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine[ X ]
ja[ ]
Der Bebauungsplan Nr. 723 soll die Rechtsgrundlage für die Herstellung der Erschließungsanlage Ripshorster Straße zwischen Osterfelder Straße und DB-Brücke bilden. Die Ausbaukosten für diesen Straßenabschnitt betragen ca. 4,7 Mio. €. Abzüglich der Fördergelder und Anliegerbeiträge verbleibt ein Eigenanteil für die Stadt Oberhausen in Höhe von ca. 1,35 Mio. €.
b) SonstigeKeine
Sachverhalt
Begründung
1.Lage des Plangebiets im Stadtbereich
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Oberhausen-Borbeck, Flur 4, 5, 6 und 8 und umfasst folgende Flurstücke:
Flurstücke Nr. 34 tlw. und Nr. 40 tlw., Flur 4; Flurstücke Nr. 3 tlw., 119 tlw., 11, 12, 57, 21, 27, 28, 31, 32, 34 tlw., 36, 94 tlw., 120 tlw., 95 tlw., 96 tlw., 88 tlw. und 91 tlw. Flur 5; Flurstück Nr. 69 tlw., Flur 8, Flurstücke Nr. 4 tlw., 5, 6, 38 tlw., 39, 40, 41, 42 tlw., 63 tlw. und 75, Flur 6.
2.Planungsanlass
Die Ripshorster Straße von der Osterfelder Straße bis zur DB-Brücke (Güterbahnstrecke Oberhausen-West nach Essen-Frintrop) soll bautechnisch erstmalig endgültig hergestellt werden.
Zum Zwecke der rechtmäßigen Herstellung der Erschließungsanlage Ripshorster Straße im Sinne von § 125 Abs. 1 BauGB soll diese als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden.
3.Hauptplanungsziel
Mit dem Bebauungsplan Nr. 723 - Ripshorster Straße zwischen Osterfelder Straße und DB-Brücke - wird folgendes Hauptplanungsziel verfolgt:
- Festsetzung von Straßenbegrenzungslinien
4.Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf des Bebauungsplans Nr. 723 stellt sich wie folgt dar:
- Beschluss des Rates der Stadt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplans;
- Öffentliche Bekanntmachung dieses Ratsbeschlusses;
- 1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB;
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und nach Ziffer 3.2 der „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen (14-tägige Auslage ohne Bürgerversammlung);
- Einverständnis des Rates mit dem Bebauungsplanentwurf sowie Beschluss des Rates gemäß § 3 Abs. 2 BauGB betreffend die öffentliche Auslegung dieses Entwurfs;
- 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB;
- Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats;
- Beschluss des Rates gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Satzungsbeschluss);
- Rechtskraft des Bebauungsplans durch Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses.
5.Mögliche Rechtsfolgen des Aufstellungsbeschlusses
- § 14 BauGBErlass von Veränderungssperren
- § 15 BauGBZurückstellung von Baugesuchen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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