Beschlussvorlage - B/16/0993-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm Fassaden- und Innenhofgestaltung Innenstadt Alt-Oberhausen hier: Änderung der Richtlinie der Stadt Oberhausen zur Förderung von privaten Modernisierungsmaßnahmen zur Verschönerung des Stadtbildes in der Innenstadt von Alt-Oberhausen vom 28.09.2009
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Projekt-TeamCity
- Bearbeitung:
- Ilona Grüll
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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02.09.2015
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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03.11.2015
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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12.11.2015
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Sachverhalt
Begründung
Der Beirat des Stadtteilprojekts Alt-Oberhausen (Projekt-TeamCity) hat in seiner Sitzung am 4.02.2015 aufgrund der Bestimmungen im Zuwendungsbescheid Nr. 04/039/14 der Bezirksregierung Düsseldorf vom 8.12.2014 das Fassaden- und Innenhofprogramm beraten und empfiehlt die Änderung der oben näher bezeichneten Richtlinie aus mehreren Gründen.
Einerseits beträgt die Zweckbindungsfrist für Maßnahmen nicht mehr 15 Jahre, sondern nur noch 10 Jahre, andererseits sind Aufträge bei einer Zuwendung von mehr als 100.000,- € nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen zu vergeben - hierzu sind mindestens drei Angebote einzuholen.
Bisher hat es allerdings keine Zuwendung in der genannten Höhe gegeben, da gemäß o. g. Zuwendungsbescheid nur max. 80.000,- € insgesamt pro Jahr für alle Antragsteller verausgabt werden können.
Darüber hinaus sind bei Durchführung energetischer Maßnahmen oder bei baulichen Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren unter Beachtung von neuen Regelungen der zuwendungsgebenden Behörde auch Änderungen bei der Bewilligung von Fördergeldern zu beachten. Eine Kofinanzierung im Rahmen des vorbezeichneten Fassaden- und Innenhofprogramms kann ausschließlich nur noch dann stattfinden, wenn es sich bei den durch die Maßnahme verbundenen Aufwendungen um so genannte dauerhaft unrentierliche Kosten handelt.
Mit der geänderten Richtlinie wird eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung des Programms geschaffen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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552,2 kB
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