Antragsvorlage - A/16/0974-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen fordert das Jobcenter in Oberhausen auf, bis zum Urteil des Verfassungsgerichtes über die Vorlage des Sozialgerichtes Gotha ein Sanktionsmoratorium zu verhängen.
  2. Der Rat beauftragt die Vertreter der Stadt in der Trägerversammlung, sich dort für ein solches Moratorium einzusetzen.
  3. Der Rat fordert den Oberbürgermeister auf, sich beim Geschäftsführer des Jobcenters für ein solches Moratorium einzusetzen.
  4. Der Rat bittet die Verwaltung, darzulegen, wie viele Sanktionen im vergangenen Jahr ausgesprochen wurden, und wie hoch die Sanktionsquote im Bundesvergleich ist. Wie viele U25 Jährige sind davon betroffen und möglicherweise in Obdachlosigkeit geraten.

 

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Weil Sanktionen die Leistungen unter den dafür festgesetzten Betrag absenken, sieht das Sozialgericht Gotha durch die Sanktionspraxis den ersten Artikel des Grundgesetzes verletzt. Die Entscheidung, ob die Sanktionen mit dem Grundgesetz vereinbar sind, wurde an das Bundesverfassungsgericht verwiesen.
Das Urteil steht noch aus.
Damit diese Praxis nicht ungebremst weitergeführt wird, sollte sich der Rat der Stadt Oberhausen für eine Aussetzung des Vollzugs von Sanktionen einsetzen.

 

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