Beschlussvorlage - B/16/0941-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Veräußerung von Kommanditanteilen der STEAG Windpark Ullersdorf GmbH & Co. KG zu.

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Konsequenzen

Bezug

Drucksache Nr. M/16/0848-01 vom 18.05.2015 (Form der Berichterstattung zur STEAG GmbH)

Drucksache Nr. B/16/0924-01 vom 22.06.2015 (Anpassung von Gesellschaftsverträgen der STEAG GmbH und wesentlicher Tochterunternehmen)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ X ]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstigekeine

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Übernahme der STEAG GmbH durch ein Stadtwerkekonsortium unter Beteiligung der evo mit der Auflage genehmigt, dass die Gesellschafterkommunen umfassend und fortdauernd über die Entwicklung des Konzerns unterrichtet werden. Die beteiligten Kommunen haben sich zudem darüber verständigt, wichtige Angelegenheiten der STEAG und wesentlicher Tochterunternehmen, zu denen auch die STEAG New Energies GmbH gehört, den Räten zur Beschlussfassung vorzulegen, sofern es sich um Sachverhalte handelt, die nach § 115 GO NRW anzeigepflichtig sind, was auf die Veräußerung von Geschäftsanteilen zutrifft (vgl. § 115 (1) c) GO NRW). 

Projektbeschreibung

Die STEAG New Energies GmbH hat 2011 das Modell einer Stadtwerke-Partnerschaft zur gemeinsamen Realisierung von Erneuerbaren-Energien-Projekten entwickelt und mit sechs interessierten Stadtwerken[1] bis zum 10. April 2013 weitestgehend endverhandelt. Aufgrund der fehlenden Zustimmung der Kommunalaufsicht konnte die Partnerschaft bis heute nicht umgesetzt werden (Ziel aktuell: Erhalt der Zustimmung der Kommunalaufsicht im 1. Halbjahr 2015). Verschiedene Projekte, insbesondere das Projekt Windpark Ullersdorf, wären ansonsten in der Partnerschaft realisiert worden.

Im Hinblick auf die zeitliche Verzögerung partnerschaftlicher Projektrealisierungen wurde den beteiligten Stadtwerken im Herbst 2014 eine direkte Beteiligung am Projekt in Ullersdorf in Höhe ihrer Beteiligung an der geplanten Stadtwerke-Partnerschaft angeboten. Von den Konditionen her sollen die Stadtwerke im Grundsatz so gestellt werden, als hätten sie sich im Rahmen der Stadtwerke-Partnerschaft direkt in 2013 am Projekt beteiligt. In einem zweiten Schritt ist - nach Genehmigung der Stadtwerke-Partnerschaft durch die Kommunalaufsicht - die Prüfung der Einbringung des Projekts Ullersdorf in die Stadtwerke-Partnerschaft als wesentliche Option vorgesehen.

Nach Gründung der STEAG Windpark Ullersdorf GmbH & Co. KG (SWU) und Übertragung der Projektrechte auf die SWU hat diese im Jahr 2014 insgesamt 18 Windenergieanlagen in 3 Bauabschnitten auf dem ehemaligen Munitionsdepot in Weichensdorf errichtet. Die Inbetriebnahme des gesamten Windparks erfolgte Ende Dezember 2014, die Abnahme Anfang Januar 2015.

Im Rahmen von zunächst drei Anteilskaufverträgen sollen nunmehr durch die STEAG New Energies GmbH folgende Teil-Kommanditanteile an der SWU veräußert werden:

  • 11,64 % an die Stadtwerke Solingen GmbH zum Kaufpreis von 2.154 TEUR,
  • 8,60 % an die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH zum Kaufpreis von 1.591 TEUR,
  • 4,90 % an die Wirtschaftsbetriebe Meerbusch GmbH zum Kaufpreis von 907 TEUR.

Die Veräußerung der Teil-Kommanditanteile erfolgt zum Buchwert des Eigenkapitals der SWU zzgl. einer vereinbarten Akquisitions- und Entwicklungspauschale, die anteilig von dem jeweils beitretenden Gesellschafter zur Deckung der bei der STEAG New Energies GmbH angefallenen Akquisitions- und Entwicklungskosten des Projekts Windpark Ullersdorf als Bestandteil des Kaufpreises geleistet wird.

Der Veräußerung der Teil-Kommanditanteile muss die finanzierende Bank zustimmen. Die Finanzierung bleibt nach Anteilsübergang unverändert mit der SWU bestehen.

 

 

Kurzfassung

 

- entfällt –


[1] Stadtwerke Solingen GmbH, Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH, Wirtschaftsbetriebe Meerbusch GmbH, Emscher Lippe Energie GmbH, Stadtwerke Düren GmbH sowie Stadtwerke Wesel GmbH

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Anlagen

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