Beschlussvorlage - B/16/0940-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

(1)   Der Rat der Stadt Oberhausen begrüßt die Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“ und die Zielsetzung einer nachhaltigen Stadtentwicklung über ‚Integrale Wasserwirtschaft‘.

 

(2)   Die Verwaltung wird bei der Aufgabenwahrnehmung der nachhaltigen Stadtentwicklung das Leitbild und die Ziele einer ‚Integralen Wasserwirtschaft‘ verfolgen und durch Planungs- und Baumaßnahmen in eine Umsetzung bringen.

 

(3)   Die Verwaltung wird auf Grundlage der in der Vorlage genannten Punkte 1-5 die Kooperation mit der Emschergenossenschaft bei der Konkretisierung und Umsetzung der Zukunftsinitiative abstimmen, die Ergebnisse den entsprechenden Fachausschüssen des Rates zur Kenntnisnahme bringen und in diesen Ausschüssen über den Stand der Fortschreibung der Zukunftsinitiative berichten.

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Konsequenzen

Bezug

 

M/16/0107-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ x ]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Hinweis:

Die nachfolgende Begründung wurde seitens der Emschergenossenschaft erstellt und seitens der Fachverwaltung übernommen.

 

PUNKT 1

AUSGANGSLAGE – LEITBILD „INTEGRALE WASSERWIRTSCHAFT“

1.1  Die Stadt Oberhausen hat im Rahmen der Unterzeichnung der gemeinsamen Absichtserklärung der Emscherkommunen, der Emschergenossenschaft und des Landes NRW (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz –MKULNV -) am 15. Mai 2014 ihre Mitwirkung an der Zukunftsinitiative ‚Wasser in der Stadt von morgen‘ bekundet (siehe Vorlage M/16/0107-01; Umweltausschuss am 04.09.2014). Im Mittelpunkt der Zukunftsinitiative stehen die Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten, die mit dem innovativen Planungsleitbild der ‚Integralen Wasserwirtschaft‘ und einer wassersensiblen Stadt- und Quartiersentwicklung verbunden sind. Die aktive Mitwirkung der Emscherkommunen ist verknüpft mit der Erwartung, die Umsetzung der städtischen Ziele im Bereich der Klimaanpassung, der ökologischen Stadtentwicklung und der Stadt als sozialer Lebensraum zu befördern (siehe Vorlage M/16/0107-01; Umweltausschuss am 04.09.2014).

 

1.2  Das Leitbild einer ‚Integralen Wasserwirtschaft‘ geht von einer ganzheitlichen Betrachtung aller Aufgabenbereiche der Wasserwirtschaft bei der Planung und Umsetzung von Maß­nahmen aus. Neben den klassischen Aufgaben der Siedlungswasserwirtschaft (Abwasserableitung und -reinigung ) rücken bei der ‚Integralen Wasserwirtschaft‘ weitere Themen stärker in den Blickpunkt, z. B. der Überflutungs- und Hochwasserschutz (insbesondere der Umgang mit Starkregenereignissen), das Regenwassermanagement, Gewässerumbauten und auch aktuelle Aufgaben der Stadtentwicklung wie Klimaanpassung und Berücksichtigung des demografischen Wandels. Ziel einer ‚Integralen Wasserwirtschaft‘ ist ein effizientes, multifunktionales und anpassungsfähiges städtisches Infrastruktursystem, das nachhaltig einen bedeutenden Beitrag für eine lebendige und lebenswerte Stadt leistet.

Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Handlungsbedarfe im Zusammenhang mit den zunehmenden Starkregenereignissen wird deutlich, dass zukünftig ganzheitliche bzw. integrale Betrachtungen der Wasserwirtschaft erforderlich sind, um wirkungsvolle Schutz- und Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Mit einer die zukünftigen Ansprüche von Stadtentwicklung und Wasserwirtschaft koordinierenden und fachübergreifenden Planung können die Chancen, Gestaltungsoptionen und Investitions- und Fördermöglichkeiten für eine nachhaltige Entwicklung verbessert und die begrenzten Ressourcen effektiver genutzt werden.

 

Im Rahmen einer ‚Integralen Wasserwirtschaft‘ werden neben der Aufgabenerfüllung zur Siedlungswasserwirtschaft folgende Ziele verfolgt:

 

-          Auswirkungen von Starkregenereignissen minimieren (Überflutungsschutz)

-          Naherholungs- und Aufenthaltsqualität verbessern (Stadtgestaltung)

-          Frei- und Grünräume sowie Wasserachsen vernetzen (Stadt- und Quartiersentwicklung)

-          Verdunstungs- und Speicherpotenziale schaffen (Klimaanpassung)

 

Diese Zielsetzungen machen deutlich, dass durch eine gemeinsame Ausrichtung von Projekten und Maßnahmen für alle Akteure ein potenzieller Mehrwert entstehen kann, den es im Rahmen des Leitbildes der ‚Integralen Wasserwirtschaft‘ zu realisieren gilt.

 

1.3  Mit dem ‚Masterplan Emscher-Zukunft‘ und der ‚Zukunftsvereinbarung Regenwasser‘ wurde bereits mit der Emschergenossenschaft und dem Land NRW (MKULNV) gemeinsam der Weg in eine nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung eingeschlagen. Dieser Weg soll nun mit der Zukunftsinitiative ‚Wasser in der Stadt von morgen‘ fortgesetzt und ausgebaut werden. Das Land NRW (MKULNV) unterstützt die Zukunftsinitiative mit dem Landeswettbewerb ‚Wasser in der Stadt von morgen‘.

Das Leitbild der Zukunftsinitiative steht im engen Zusammenhang mit den bestehenden Leitlinien und Programmen der Stadt zur nachhaltigen Stadtentwicklung.

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PUNKT 2

UMSETZUNGSREIFE AKTUELLE PROJEKTE IM RAHMEN DER ZUKUNFTSINITIATIVE

Die Verwaltung wird in einem ersten Schritt für den Zeitraum 2015 aktuelle und umsetzungsreife Planungsthemen, Planungen oder Projekte identifizieren und hinsichtlich ihrer Eignung daraufhin bewerten, inwieweit sie unmittelbar als Maßnahmen in den Rahmen der Zukunftsinitiative eingebracht werden können.

Die ausgewählten Maßnahmen werden zu diesem Zweck entsprechend dem Planungsleitbild der ‚Integralen Wasserwirtschaft‘ überplant und im Hinblick auf die zu erwartenden Vorteilsnahmen für die Stadt seitens der Verwaltung geprüft. Darüber hinaus wird die Verwaltung prüfen, inwieweit die ausgewählten Maßnahmen für eine Bewerbung im Rahmen des Landeswettbewerbs – 1. Förderphase 2015 – geeignet sind und welche Fördervorteile damit verbunden sein könnten.

 

In der Vorauswahl ist derzeit folgende Maßnahme:

 

Abkopplung des Koppenburg-Mühlenbachs  und des Düsselbach von der Kanalisation unter Einbindung der Schaffung von Wassererlebnissen und Ableitung zur Emscher

 

Nach erfolgter Überplanung und Bewertung werden zur Ermächtigung der Umsetzung entsprechende Beschlussvorlagen seitens der Verwaltung in den Rat eingebracht. Um die Akzeptanz sowie die Identifikation und Verbundenheit mit Stadt und Region zu stärken, sind eine Kultur des Dialogs  und Formen der Bürgerbeteiligung zu ermöglichen.

 

PUNKT 3

POTENZIELLE PROJEKTE IM RAHMEN DER ZUKUNFTSINITIATIVE –
Entwicklung von Planungsthemen und Handlungsfeldern

Die Verwaltung wird im Hinblick auf die Konkretisierung der aktiven Mitwirkung der Stadt an der Zukunftsinitiative in 2016 und den Folgejahren weitere Planungsthemen und Handlungsfelder hinsichtlich ihrer Eignung identifizieren und zudem prüfen, welche Maßnahmen bzw. Projekte in die Zukunftsinitiative eingebracht werden können. Die Auswahl erfolgt sowohl aus dem Planungsbestand und damit verbundener Überplanung als auch in Form von Neuentwicklung bzw. Neuplanung. Die Auswahlprioritäten orientieren sich am städtischen Nutzen, insbesondere für den Bereich der Klimaanpassung und der wassersensiblen Stadt- und Quartiersentwicklung, sowie an den Aufwertungsmöglichkeiten für die Lebensqualität. Zudem wird die Auswahl bestimmt durch die Synergiepotenziale zwischen den zukünftig integrativ betrachteten Handlungsfeldern der Stadt- und Quartiersentwicklung, der wasserinfrastrukturellen Systeme sowie des Freiraum- und Biotopverbundes.

Rat und Verwaltung werden auch bei der genannten Fortschreibung (2016 ff.) von Planungsthemen und Handlungsfeldern im Rahmen der Zukunftsinitiative sowie insbesondere bei der Umsetzung eine Kultur des Dialogs und Formen der Bürgerbeteiligung ermöglichen. Die Verwaltung wird zudem prüfen, inwieweit die auszuwählenden Maßnahmen und Projekte für eine zukünftige Bewerbung im Rahmen des Landeswettbewerbs – Förderphasen 2016 – 2020 - geeignet sind und welche Fördervorteile und Zugewinne an Investitionen damit verbunden sein könnten. Gemeinsam mit den weiteren kommunalen Mitgliedern der Emschergenossenschaft wird sich die Stadt zukünftig in den regelmäßigen Wissens- und Erfahrungsaustausch zur Anwendung der Planungsleitbilder der ‚Integralen Wasserwirtschaft‘ und der wassersensiblen Stadt- und Quartiersentwicklung einbringen.

 

PUNKT 4

LANDESWETTBEWERB „Wasser in der Stadt von morgen“

Die Verwaltung wird im Zeitraum 2015 – 2020 fortschreitend Maßnahmen, Projekte oder Planungsthemen der Stadt aus dem Bestand oder in Form von Neuentwicklung auswählen, vorbereiten und bewerten, die für eine Teilnahme am geplanten NRW-Landeswettbewerb des MKULNV im Rahmen der Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“ eine aussichtsreiche Eignung aufweisen. Bei Erfüllung entsprechender Voraussetzungen und gesicherter Finanzierung des Eigenanteils wird die Stadt sich am Landeswettbewerb beteiligen.

Der Landeswettbewerb als Förderprogramm ermöglicht neuartige und weitergreifende Maßnahmen bzw. Projekte als in bisherigen Förderrahmen. Dies wird ermöglicht durch eine Kombination der in der aktuellen Förderperiode EFRE bereitstehenden Budgets mit Aufstockung durch Komplementärfinanzierung des Landes, ergänzt um Mittel der Emschergenossenschaft und der Projektträger.

Der politisch-strategische Förderschwerpunkt – EFRE Prioritätsachse 4 – ist die „Nachhaltige Stadt-/ Quartierentwicklung“ im Einzelnen in Sonderheit verbunden mit den Förderthemen
(1) Verbesserung des öffentlichen Raumes, (2) ökologische Revitalisierung von Städten und Stadtumlandgebieten sowie (3) Verbesserungen des Klimas, der Klimaresilienz und der Umweltsituation im Quartier. Die besondere Förderwürdigkeit wird wesentlich bestimmt durch die gegebene Betroffenheit der Stadt vom Strukturwandel. Voraussetzung für die Förderung im Landeswettbewerb ebenso wie im EFRE-Rahmen ist ein „ganzheitliches integriertes Konzept“ der Maßnahmen bzw. Projekte.

Die Planungen der Verwaltung werden dieser Anforderung zukünftig entsprechen, indem die Verwaltung auf das Planungsleitbild der ‚Integralen Wasserwirtschaft‘ im Rahmen der Beteiligung an der Zukunftsinitiative ‚Wasser in der Stadt von morgen‘ und die diesbezügliche Kooperation mit der Emschergenossenschaft zurückgreifen kann. Die Verwaltung wird der Teilnahme am NRW-Landeswettbewerb und den damit verbundenen Förderoptionen Priorität einräumen. Voraussetzung ist der Eingang des allgemeinen Bewilligungsbescheids zum Landes­wettbewerb. Die Einräumung erfolgt vorbehaltlich einer Sicherung der Finanzierung des jeweils verbleibenden, wenngleich geringen, Eigenanteils des Projektträgers Stadt durch Haushaltsmittel oder eine anderweitige Substitution des Eigenanteils.

 

Punkt 5

KOOPERATION MIT DER EMSCHERGENOSSENSCHAFT

Um die eingangs genannte gemeinsame Absichtserklärung der Stadt, der Emschergenossenschaft und des Landes NRW (MKULNV) mit Leben zu füllen und die breitgefächerte und vielgestaltige Mitwirkung der Stadt durch konkrete Schritte der Umsetzung (Punkt 2-4) der Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“ erfolgreich auf den Weg zu bringen, beabsichtigen die Emschergenossenschaft und die kommunalen Mitglieder zeitnah eine gemeinsame Ausgestaltung und Vertiefung der Kooperation. Diese soll flexibel und fortschreibungsfähig angelegt werden, um sie veränderten Rahmen­bedingungen, neuen Umsetzungsanforderungen oder weiteren Zukunftsthemen der Stadtentwicklungspolitik jederzeit anpassen zu können.

Zur näheren Abstimmung und Festschreibung des kooperativen Vorgehens im Rahmen der Zukunftsinitiative (Punkte 2-4) verständigen sich die Verwaltung und die Emschergenossenschaft auf die Leitlinien, Regularien, Modalitäten und konkreten Themenfelder der Zusammenarbeit und vereinbaren sich entsprechend. Das Ergebnis wird die Verwaltung dem Rat zur Kenntnis bringen und über die vorgesehenen weiteren Schritte der Kooperation berichten.

 

Die Emschergenossenschaft hat zum Zwecke der Konkretisierung der Kooperation und zur Begleitung der anstehenden Umsetzung der Zukunftsinitiative für die daran beteiligten kommunalen Mitglieder eine Übersicht zu möglichen Unterstützungsleistungen erstellt. Diese Übersicht dokumentiert das Engagement der Emschergenossenschaft zugunsten einer gemeinsamen partnerschaftlichen Ausgestaltung und erfolgreichen Umsetzung der Zukunftsinitiative. Die Verwaltung wird die Bedarfe zur Inanspruchnahme von Leistungen ermitteln.

 

Die Kooperations- und Unterstützungsangebote der Emschergenossenschaft umfassen:

 

-          Unterstützung bei der Implementierung des Kooperationsmoduls ZUGABE der Emschergenossenschaft, bei der Datenzusammenstellung, Datenaufbereitung und Aktualisierung im Zusammenhang mit ZUGABE sowie bei der programmtechnischen Anwendung des Moduls.

-          Vertiefte Kooperation bei der Neu- und Überplanung von Maßnahmen sowie der Identifikation und Bewertung von Planungsthemen im Rahmen der ‚Integralen Wasserwirtschaft‘ zum Zwecke der Steigerung der Planungseffizienz – auch in interkommunalen und regionalen Zusammenhängen.

-          Fachliche Beratung und Unterstützung bei integrierten Planungskonzepten und der Umsetzung von kommunalen Projekten sowie Kooperationsprojekten mit Dritten im Rahmen der Zukunftsinitiative.

-          Beratung bei der Projektauswahl und der Antragstellung zum Landeswettbewerb ‚Wasser in der Stadt von morgen‘.

-          Koordination von Schnittstellen mit Förderprogrammen der EU, des Bundes und des Landes sowie Regionalprojekten bei der Neu- oder Überplanung von Maßnahmen bzw. Projekten der ‚Integralen Wasserwirtschaft‘, insbesondere in den Handlungsfeldern der Stadt- und Quartiersentwicklung und Klimaanpassung.

-          Unterstützung der zukünftigen regionalen Plattform zum Wissens- und Erfahrungsaus­tausch zur Umsetzungspraxis der ‚Integralen Wasserwirtschaft‘.

-          Unterstützung bei der Schaffung von Aufmerksamkeit und Akzeptanz für die Themen der Zukunftsinitiative im Rahmen der öffentlichen Kommunikation und des Bürgerdialogs sowie der Bürgerbeteiligung.

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