Beschlussvorlage - B/16/0932-01
Grunddaten
- Betreff:
-
EmschergenossenschaftWahl von Delegierten für die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft 2015-2020
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Markus Werntgen-Orman
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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22.06.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt entsendet
- Herrn ……………………………………………..
als Mitglied im Sinne von § 113 Abs. 2 GO NW)
Herrn/Frau ……………………………………………..
Herrn/Frau ……………………………………………..
Herrn/Frau ……………………………………………..
Herrn/Frau ……………………………………………..
Herrn/Frau ……………………………………………..
Herrn/Frau ……………………………………………..
als Direkt-Delegierte der Stadt Oberhausen
- Herrn/Frau …………………………………………….
als Stimmgruppen-Delegierte/n für die Stimmgruppe „Städte und Gemeinden“
in die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft 2015-2020.
Sachverhalt
Begründung
Die Amtsperiode der bisherigen Delegierten beträgt fünf Jahre und endet mit dem Beginn der neuen Genossenschaftsversammlung. Die konstituierende Sitzung der Genossenschaftsversammlung 2015-2020 ist für den 18.11.2015 terminiert.
Direktdelegierte:
Die Anzahl der Delegierten der Mitglieder der Genossenschaftsversammlung richtet sich nach den Beitragseinheiten. Nach §7 der Satzung der Emschergenossenschaft berechtigt eine Beitragseinheit von 1/150 des Durchschnitts der festgesetzten letzten drei Jahresumlagen vor der Neubildung der Versammlung zur Entsendung eines / einer Delegierten.
Der Durchschnitt der Gesamtjahresumlagen der letzten drei Jahre beträgt 1.700.260 €.
Delegiertenzahl Stadt Oberhausen:
Mit den Durchschnittsbeiträgen der Stadt Oberhausen der letzten drei Jahre in Höhe 13.240.204 € ergeben sich 7,78 volle Beitragseinheiten.
Aufgrund der vollen Beitragseinheiten kann die Stadt Oberhausen für die Amtsperiode 2015-2020 sieben Direktdelegierte benennen. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW muss der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r städtische/r Bedienstete/r dazu zählen.
Darüber hinaus kann die Stadt Oberhausen hinsichtlich ihrer (Rest-)Beitragseinheit für die wie bisher die Zuordnung zur Stimmgruppe „Städte und Gemeinden“ vorgesehen ist, eine/n Stimmgruppendelegierte/n benennen.
Delegierte/r kann sein, wer selbst Mitglied des Verbandes ist, wer bei dem Mitglied berufstätig ist, wer vertretungsberechtigt ist oder wer dem Organ des Mitglieds angehört (§ 12 Abs. 1 – 4 Emschergenossenschaftsgesetz).
Der bisherigen Genossenschaftsversammlung gehörten für die Stadt Oberhausen an: Frau Stadtv. Brands, Herr Stadtv. Emmerich, Herr Stadtv. Bramorski, Herr Stadtv. Bandel, Herr Stadtv. Ingendoh, Herr Stadtv. Axt, Herr Werntgen-Orman (gem. § 113 Abs. 2 GO NW).
