Beschlussvorlage - B/16/0892-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und des Lageberichtes 2014 der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Ursula Sporysch
- Verantwortung:
- Udo Spiecker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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11.06.2015
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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17.06.2015
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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22.06.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt stellt gemäß § 26 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung den aus
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagennachweis
und Anhang
bestehenden Jahresabschluss 2014 und den Lagebericht 2014 der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen, wie aus dem Auszug aus dem Prüfungsbericht ersichtlich, fest.
2. Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresüberschuss 2014 in Höhe von 254.854,09 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Der Rat der Stadt beschließt, dem Betriebsleiter der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung erteilen.
Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung NW in Verbindung mit § 12 der Betriebssatzung der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss und den Lagebericht aufzustellen und über den Oberbürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen, der die Vorlage nach Vorberatung an den Rat zur Feststellung weiterleitet.
Nach § 106 GO NW ist auch der Jahresabschluss einer Einrichtung nach § 107 Abs. 2 GO NW unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts vom Gemeindeprüfungsamt zu prüfen.
Entsprechend dem Beschluss des Betriebsausschusses – Sitzung am 17.12.2014, Drucksache-Nr. B/16/0528-01 – wurde mit der Prüfung die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH, Münster, vom Gemeindeprüfungsamt beauftragt.
Der Jahresabschluss ist durch die HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH im Rahmen der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 09.03.1991 (SGV NW 611) in der Zeit ab dem 11. März 2015 vor Ort geprüft worden.
Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 17. März 2015 erteilt.
Nachdem das Ergebnis der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorliegt, kann der Rat den Jahresabschluss 2014 und den Lagebericht 2014 gemäß § 26 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung nach erfolgter Vorberatung durch den Betriebsausschuss feststellen.
Da das Wirtschaftsjahr 2014 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 254.854,09 Euro abgeschlossen wurde, regt die Betriebsleitung an, den Jahresüberschuss 2014 auf neue Rechnung vorzutragen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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381,4 kB
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