Beschlussvorlage - B/16/0944-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt,

 

 

1.die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen an Schulen im Rahmen des Ausbaus zur Inklusion:

 

InvestitionsmaßnahmeBezeichnungFinanzpositionBezeichnungBetrag in EUR
 

140003010100000Inklusion an    785110Anlage im Bau   234.950,00
SchulenHochbau OGM

140003010100000Inklusion an    785120Anlage im Bau     51.580,00
SchulenHochbau Ing.-
Leistung OGM

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Im Februar 2015 ist durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen der finanzielle Ausgleich für wesentliche bauliche Belastungen infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 05. November 2013 für das Schuljahr 2014/2015 (Inklusionspauschale) in Höhe von 286.531,14 EUR vereinnahmt worden.

 

 

140003010100000Inklusion an    681100Zuweisungen   286.530
Schulenvom Land

 

 

2.folgende Umbaumaßnahmen am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg:

 

a)             im Eingangsbereich

b)             in der Lehrküche

c)             im Treppenhaus, Bauteil A (Einbau eines Liftes)

 

 

in Höhe von insgesamt 118.000,00 EUR zzgl. 18.000,00 EUR Honorarkosten vorzunehmen.

 

Die haushaltsmäßige Abwicklung erfolgt aus dem unter Punkt 1. beschlossenen Gesamtbudget.

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Konsequenzen

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]siehe Beschlussvorschlag und Begründung

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Zu 1.Mit Bescheid vom 23.12.2014 wurde ein finanzieller Ausgleich für die wesentlichen Belastungen der Kommunen für die schulische Inklusion infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 05. November 2013 vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt. Der Förderbescheid erstreckt sich über mehrere Jahre und diesbezüglich werden für die Jahre 2016 ff. sowohl die Einzahlungsbeträge als auch die Auszahlungsbeträge entsprechend dargestellt.

 

Die Zahlung der sogenannten Inklusionspauschale in Höhe von 286.531,14 EUR erfolgte im Februar 2015, so dass eine bisherige Berücksichtigung im Haushalt 2015 nicht erfolgen konnte. Die bisher konsumtiv vereinnahmten Erträge sind nunmehr verursachungsgerecht in den investiven Teil umzubuchen.

 

Um einen zügigen und bedarfsorientierten Verwaltungsablauf zu gewährleisten und den Schulen schnellstmöglich bauliche Unterstützung zukommen lassen zu können, ist ein sofortiger Zugriff auf die vorhandenen Investitionsmittel unumgänglich.

 

Insbesondere muss auf unvorhergesehene Schulwechsel von Förderschulen an Regelschulen unvermittelt reagiert werden können, um durch kleinere bauliche Änderungen Schülerinnen und Schüler mit diversen differenzierten Förderschwerpunkten die Perspektive eröffnen zu können, kurzfristig eine inklusive Beschulung an einer Regelschule wahrzunehmen.

 

Viele Maßnahmen, wie oben erwähnte Schulwechsel von Schülerinnen und Schülern mit Förderschwerpunkten, sind nicht vorhersehbar und konnten bislang nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden. Von diesen Schülerinnen und Schülern werden die unterschiedlichsten Anforderungen an die Lernumgebung gestellt, so dass eine Vorbereitung von Schulen auf alle Förderschwerpunkte praktisch unmöglich ist.

 

Oftmals fallen Probleme erst im laufenden Unterricht auf, die durch kleinere Maßnahmen behoben werden können. Der inklusive Unterricht kann damit weiterhin gewährleistet bzw. verbessert werden.

 

 

Zu 2.Die Umbaumaßnahmen an dem KKBk sind aufgrund einer aktuell erfolgten Anmeldung einer motorisch eingeschränkten Person notwendig. Ein Luft muss im Treppenhaus des Gebäudeteils A installiert werden, um dieser Schülerin und zukünftig auch anderen Rollstuhlfahrer/innen zu ermöglichen, die ersten beiden Halbetagen zu erreichen. Dort befinden sich Klassenräume und eine Lehrküche. Diese muss an einer Kochstelle umgebaut werden, um diesen Arbeitsplatz rollstuhlgerecht herzurichten.

 

In Kürze wird ebenfalls ein bereits geplanter PC-Raum auf dieser Etage eingerichtet, so dass alle notwendigen Räume auch für motorisch eingeschränkte Personen erreichbar sind.

 

Die Baumaßnahmen sind unerlässlich, um das vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossene Ziel der Inklusion zu erreichen. Zur Mitfinanzierung der wesentlichen Belastungen der Kommunen aufgrund solcher Maßnahmen und zur Unterstützung der Schulen dient die vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen gewährte Inklusionspauschale.

 

Weitere geplante Baumaßnahmen sollen an der Gesamtschule Osterfeld erfolgen. Prüfungen zu baulichen Änderungen unter Beachtung möglicher Prognosen aus dem kommenden Bildungsplan werden bereits am Hans-Böckler-Berufskolleg (Aufrüstung Aufzug wegen der Entfluchtung rollstuhlfahrender Schülerinnen und Schüler) als auch an der Königschule (Akustikmaßnahmen wegen des Förderschwerpunktes Hören und Kommunikation) vorgenommen.

 

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