Berichtsvorlage - M/16/0952-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmaktionsplan Oberhausen Stufe 2 - Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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18.06.2015
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Die Stadt Oberhausen ist verpflichtet, die Lärmbelastung im Stadtgebiet zu kartieren und im Anschluss daran für die Bereiche, in denen Lärmprobleme bestehen, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Die Rechtsgrundlage dafür ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) sowie das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Nach dem Abschluss der Lärmkartierung (siehe Vorlage M/16/0119-01) wurde von der Stadtverwaltung Ende Januar 2015 ein Fachbüro mit der Erstellung des Lärmaktionsplans Oberhausen Stufe 2 beauftragt. Bei den Auslösewerten für eine Lärmaktionsplanung orientiert sich die Stadt Oberhausen, wie schon in der ersten Stufe, an den Erkenntnissen aus der Lärmwirkungsforschung. Nach diesen Erkenntnissen ist es statistisch nachweisbar, dass bei einer Dauerbelastung mit Mittelungspegeln ≥ 65 dB(A) tags und ≥ 55 dB(A) nachts das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen zunimmt.
Die wesentlichen Inhalte des Lärmaktionsplans sind:
- eine Beschreibung und Bewertung der Lärmsituation (Auswertung der Lärmkartierungen, Gesamtlärmbetrachtung, Entwicklung „Ruhiger Gebiete“),
- die Maßnahmenplanung,
- ein integriertes Gesamtkonzept (zeitliche Umsetzung der Maßnahmen, Wirkungsanalyse, Kosten-Nutzen-Analyse) und
- die Öffentlichkeitsbeteiligung.
Auswertung der Lärmkartierung
Da die Stadt Oberhausen in der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung zu den Ballungsraumgemeinden nach Definition der EU-Richtlinie zählt, wurde ein deutlich größeres Straßen- und Schienennetz kartiert als zur ersten Stufe. Die Kartierung der Schienenwege des Bundes wurde vom Eisenbahnbundesamt (EBA) durchgeführt. Alle weiteren Kartierungen erfolgten durch den Bereich Umweltschutz der Stadt Oberhausen. Da das EBA zur Ermittlung der Betroffenen die Einwohnerdaten aus der ersten Stufe der Lärmkartierung aus dem Jahr 2007 verwendet hat, werden die Karten mit den aktuellen Einwohnerdaten zurzeit durch den Bereich Umweltschutz nachberechnet. Ein Vergleich der Anteile der einzelnen Lärmquellen an der Lärmbelastung der Bewohner in Oberhausen und die Darstellung einer Gesamtlärmsituation sind nur auf diesem Weg möglich. Das Fachbüro hat in einem ersten Schritt die strategischen Lärmkarten (Straßenverkehr, Schienenverkehr, Straßenbahn und IVU-Anlagen) ausgewertet. Unter Berücksichtigung der vorläufigen Betroffenenzahlen zum Schienenverkehr kommt das Fachbüro zu dem Schluss, dass in Oberhausen der Straßenverkehr der maßgebliche Emittent ist. Der Schienenverkehr stellt eine weitere dominierende Lärmquelle dar, der insbesondere in den Nachtstunden hohe Lärmbetroffenheiten auslöst.
Auf Grundlage der ermittelten Fassadenpegel an bewohnten Gebäuden (Lärmkartierung) wurden in einem nächsten Schritt sogenannte Belastungsachsen für den Straßenverkehr und die Straßenbahn gebildet (s. Anhang 1). Dies sind Bereiche mit einer hohen Konzentration von Belastungswerten über den Auslösewerten der Lärmaktionsplanung. Für den Straßenverkehr wurden als Belastungsachsen die Autobahnen, das klassifizierte Straßennetz (Bundes-, Landes-, Kreisstraßen) und auch nicht klassifizierte Straßen ermittelt. Bei der Straßenbahn handelt es sich um den Abschnitt Mülheimer Straße über die Danziger Straße bis zum Hauptbahnhof. Für die Schienenwege des Bundes werden die Belastungsachsen erst auf Grundlage der Nachkartierung ermittelt.
Über die Höhe einer sogenannten Lärmkennziffer erfolgt eine Priorisierung von Abschnitten innerhalb der Belastungsachsen. Um unterschiedliche Längen der Belastungsachsen auszugleichen, werden die Achsen in Abschnitte von 100 Metern unterteilt. Für diese Abschnitte wird jeweils die Lärmkennziffer ermittelt. Die Lärmkennziffer ist vereinfacht ausgedrückt das Produkt aus der Anzahl der Menschen, die Lärmbelastungen über den Auslösewerten der Lärmaktionsplanung (LDEN = 65 dB(A) bzw. LNight = 55 dB(A)) ausgesetzt sind und dem Maß der Überschreitung dieses Wertes. Zusätzlich werden als weitere Faktoren der Anteil an Gebäuden mit einem maximalen Fassadenpegel LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight> 60 dB(A) und die Betroffenheit von lärmsensiblen Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser) berücksichtigt. Nach derzeitigem Datenstand (2009) kann die zusätzliche Belastung durch Luftschadstoffe nicht in die Prioritätenbildung mit einbezogen werden. Sollten bis zum Abschluss der Nachkartierung des Schienenverkehrs aktuelle Daten zur Verfügung stehen, können diese bei der Festlegung einer endgültigen Abschnittsliste berücksichtigt werden.
Weiteres Vorgehen
Zur Maßnahmenplanung zum Lärmaktionsplan Stufe 2 wurden durch das Fachbüro bereits Auswertungen des Umsetzungsstands des ersten Lärmaktionsplans durchgeführt. Im Rahmen der Maßnahmenaufstellung zum ersten Lärmaktionsplan wurde ein Anteil der Maßnahmen als Prüfaufträge formuliert. Das Ergebnis der Prüfaufträge fließt nun in die Maßnahmengestaltung des zweiten Lärmaktionsplans ein. Die positiv geprüften Maßnahmen werden in den Maßnahmenkatalog aufgenommen. Dazu gehören u.a. die Anordnung von Lkw-Fahrverboten und Geschwindigkeitsbegrenzungen oder die Deckschichterneuerung mit lärmoptimiertem Asphalt. Ebenso wurden bereits bestehende weitere Planungen bei der Stadt Oberhausen (z.B. Nahverkehrsplan, Energie- und Klimaschutzkonzept, Stadtentwicklung, straßenbauliche Planungen) im Hinblick auf die Maßnahmenplanung analysiert.
Eine detaillierte Maßnahmenplanung für die einzelnen Straßenabschnitte, wie auch schon beim ersten Lärmaktionsplan, kann erst nach der endgültigen Festlegung der Maßnahmenbereiche erfolgen. Dazu ist zunächst die Nachberechnung des Schienenlärms durchzuführen, um die Bildung der endgültigen Maßnahmenbereiche und die Priorisierung abzuschließen.
Der vorläufige Zeitplan sieht die Vorlage eines ersten Entwurfs des Lärmaktionsplans durch das Fachbüro für September 2015 vor. Nach einer verwaltungsinternen Abstimmung werden die im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen dem Umweltausschuss vorgestellt. Eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind im Anschluss für Herbst/Winter vorgesehen.
Die Fertigstellung des Lärmaktionsplans Oberhausen Stufe 2 ist für die Mitte des Jahres 2016 geplant. Wie beim ersten Lärmaktionsplan muss auch der zweite Lärmaktionsplan dann, nach Vorberatung im Umwelt- und Planungsausschuss, durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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