Beschlussvorlage - B/16/0916-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Rettungsdienstsatzung der Stadt Oberhausen inkl. Anpassung des Gebühren- und Entgelttarifes
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Feuerwehr
- Bearbeitung:
- Nicole Kenzer
- Verantwortung:
- Tingler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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11.06.2015
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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18.06.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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22.06.2015
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Sachverhalt
Begründung
Der Rettungsdienst umfasst nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW)
- die Notfallrettung
- den Krankentransport
- die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen Schadensereignissen
Aufgabe des Rettungsdienstes ist es
- bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus oder in Diagnose- und geeignete Behandlungseinrichtungen zu befördern (Rettungseinsatz),
- Kranken, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal zu befördern (Krankentransport).
Die Stadt Oberhausen ist als Trägerin des Rettungsdienstes nach § 6 Abs. 1 RettG NRW verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen.
Der Rettungsdienst der Stadt Oberhausen ist eine kostenrechnende Einrichtung. Nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) müssen für rettungsdienstliche Leistungen Gebühren erhoben werden, die nach betriebswirtschaftlichen Grundätzen ermittelt worden sind.
Die Kostenrechnung des Rettungsdienstes, fester Bestandteil des kommunalen Rechnungswesens, erfasst dazu die bei der betrieblichen Leistung anfallenden Kosten und rechnet sie dann den Leistungen wie z.B. dem Krankentransport, der Notfallrettung und dem Notarztdienst zu. Das Resultat dieser Kosten- und Leistungsrechnung ist der Tarif zur neugefassten und überarbeiteten Rettungsdienstsatzung.
Nach § 14 RettG NRW erfolgt die Festsetzung auf Grundlage des jeweiligen geltenden Rettungsdienstbedarfsplans. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 17.11.2014 den aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan für die Stadt Oberhausen beschlossen. Nach Beschlussfassung des Rettungsdienstbedarfsplans wurde durch den Bereich 6-1 eine Neukalkulation der Rettungsdienstgebühren vorgenommen. Diese Berechnung wurde nach § 14 Absatz 2 RettG NRW im Entwurf den Verbänden der Krankenkassen zugeleitet. Die Anhörung der Krankenkassenverbände zur Aufstellung der Gebührenkalkulation, die bei der Festsetzung von Benutzungsgebühren zu beteiligen sind, hat demnach stattgefunden. Hierbei ergaben sich einige Unklarheiten, welche aber durch eine intensive und konstruktive Zusammenarbeit in der Folgezeit ausgeräumt werden konnten. Die Kostenträger haben gemäß Schreiben der AOK Rheinland-Hamburg vom 05.05.2015, das Einvernehmen zur Gebührenkalkulation gemäß § 14 Absatz 2 RettG NRW erteilt.
Dem ebenfalls beigefügten Städtevergleich kann man auf Anhieb entnehmen, wie unterschiedlich in den einzelnen Kommunen die Gebühren kalkuliert werden. In den Städten, in denen z.B. die KTW-Gebühr niedriger ist als in Oberhausen, sind aber z.T. die RTW- und NEF-Gebühren erheblich höher.
Eine Erhöhung der Gebührentarife für den Rettungsdienst der Stadt Oberhausen ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht unumgänglich, um trotz des durch den Rettungsdienstbedarfsplan vom 17.11.2014 festgeschriebenen Mehrbedarfs an Fahrzeugen und des daraus resultierenden Personalmehrbedarfs sowie der stattgefundenen Kostensteigerungen der letzten Jahre, weiterhin eine kostendeckende Betreibung des Rettungsdienstes zu gewährleisten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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8,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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21,1 kB
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