Beschlussvorlage - B/16/0903-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt das Abwasserbeseitigungskonzept 2016.

 

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Konsequenzen

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[x ]

 

 

Die Finanzierung von Maßnahmen des Abwasserbe­seiti­gungskonzeptes erfolgt jeweils im Rahmen der in Fol­gejahren noch aufzustellenden Kanalbauprogramme. Die ab dem Jahr 2016 entstehenden Folgekosten werden mit Beschlussvorlage des jeweiligen Kanalbauprogrammes benannt.

 

 

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

 

1.Gesetzliche Grundlage

 

Das derzeit aktuelle Abwasserbeseitigungskonzept 2010 der Stadt Oberhausen, das die WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO GmbH) im Auftrag der Stadt Oberhausen erstellt hat, läuft im Jahr 2015 aus. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist jeweils in einem Turnus von sechs Jahren der Bezirksregierung Düsseldorf als Obere Wasserbehörde vorzulegen.

 

Gemäß § 53 Absatz 1 des Landeswassergesetzes für das Land Nordrhein-West­falen (LWG NW) sind die Gemeinden verpflichtet, ein Abwasserbeseiti­gungskonzept aufzustellen und in einem Turnus von sechs Jahren fortzuschrei­ben.

 

Diese Aufgabe wird gemäß Leistungsverzeichnis 4 – Entwässerung – von der WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO GmbH) im Auftrag der Stadt Oberhausen erfüllt. In Übereinstimmung mit der Oberen Wasserbehörde muss die aktuelle Fortschreibung 2015 vorgelegt werden.

 

Das Konzept soll der Oberen Wasserbehörde einen Überblick über den Stand der Abwasserbeseitigung einer Gemeinde geben. Hierzu sind die notwendigen Maßnahmen zur Sanierung und Ergänzung der Abwasseranlagen zu benen­nen.

 

Die zeitlichen Phasen sind differenziert dargestellt:

 

1.Zeitraum 2016 bis 2021

Für die ersten sechs Jahre ist das Jahr des Baubeginns für die einzelnen Maß­nahmen anzugeben;

 

2.Zeitraum 2022 bis 2027

Für die folgenden sechs Jahre reicht die Angabe der Maßnahmen.

 

 

Einer Genehmigung des Konzeptes durch die Obere Wasserbehörde bedarf es nicht. Im Rahmen der Selbstverwaltung legt die Gemeinde fest, in welchem angemessenen Zeiträumen die noch erforderlichen Maßnahmen durchzu­führen sind. Mit der Festlegung der durchzuführenden Maßnahmen im Zeitraum der ersten sechs Jahre geht die Gemeinde jedoch eine Form von Selbstbindung ein.

 

Es wird vorausgesetzt, dass die Gemeinde nur dann der Abwasserbeseiti­gungs­pflicht ordnungsgemäß nachkommt, wenn die beabsichtigten Maßnah­men realisiert werden.

 

Da die Festlegungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes sowohl rechtliche als auch finanzielle Folgen für die Gemeinde hat, ist ein Beschluss des Rates gemäß § 41 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) erforderlich.

 

 

 

2.Maßnahmen, Ziele und Strategien des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2016

 

Seit 1989 wird das Kanalnetz der Stadt Oberhausen kameratechnisch untersucht.

 

Auf der Grundlage des Kanalzustandes (TV-Inspektion der Kanäle gemäß der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen – Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw) wurden im vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzept alle sofort (2015 und 2016), kurzfristig (2017), mittelfristig (2021) und langfristig (ab 2022) zu sanierenden Kanäle (Erneuerung und Innensanierung) erfasst.

 

Die Zustandsklassifizierung und –bewertung erfolgte nach DIN EN 13508-2/DWA-M 149-2.

 

Die Strategie zur Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Oberhausen leitet sich aus der Schadensfeststellung und Klassifizierung nach der Selbstüberwachungsverordnung Kanal – SüwVO Abw ab. Die bekannten schadhaften Kanalabschnitte werden mit den vorliegenden und weiterentwickelten hydrodynamischen Kanalnetzberechnungen abgeglichen und ergeben eine Prioritätenliste (Maßnahmentabelle ABK). Weiterhin wird die Maßnahmentabelle durch städtebauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Bebauungspläne, ergänzt und abschließend durch das jährlich zur Verfügung stehende Budget (10 Millionen EUR/Jahr) zur Kanalerneuerung/-sanierung den entsprechenden Zeiträumen zugeordnet.

 

Bei der Festlegung der geplanten Maßnahmen in das ABK wurden alle schadensbedingt zu sanierenden Abwasserkanäle (Erneuerung bzw. Innensanierung) und schwerpunktmäßig die hydraulisch zu erneuernden Abwasserkanäle berücksichtigt, die für die Sicherstellung einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Abwasserableitung und für die Sicherstellung einer wasserrechtlich zulässigen Gewässereinleitung dem Stand der Technik erforderlich sind.

 

Ein wesentlicher Faktor bei der hydraulischen Sanierung der Kanalnetze ist es, den technischen Aufwand für das Sammeln, Ableiten und Behandeln von Niederschlagswasser zu verringern. Eine entscheidende Rolle spielt dabei, den Anteil der Regenwassermenge im städtischen Kanalnetz zu verringern.

 

Das Ziel ist gemeinsam mit den Abwasserverbänden Maßnahmen zu entwickeln, bei denen Regenwasser, Grundwasser und Reinwasser von der Kanalisation abgekoppelt werden. Als weiterer wichtiger Baustein gilt die Trennung des Reinwassers vom Schmutzwasser und somit die Entlastung der Kanalsysteme und damit die Verringerung der Belastung der Kläranlagen.

 

Grundlagen für die Erfassung der geplanten Maßnahmen ab dem Jahr 2016 waren:

 

  • die genehmigten Entwässerungsentwürfe
  • hydraulische Bestandsrechnungen
  • Sanierungsrechnungen
  • die TV-Inspektion und die Schadensauswertung
  • Angaben zu den Bebauungsplänen
  • der amtliche Stadtplan
  • der Flächennutzungsplan
  • der Landschaftsplan
  • die Übersicht über die Bebauungspläne der Stadt Oberhausen aus dem Jahr 2015
  • die Struktur der öffentlichen Abwasseranlagen und Kanalnetze.

 

 

Mit der Erschließung von Bebauungsplangebieten wird die vorhandene Abwas­seranlage erweitert. Die berücksichtigten Bebauungsplangebiete im Abwasser­beseitigungskonzept 2016 ergeben sich aus der Übersicht und werden ergänzt um aktuelle Angaben. Ein Teil der entwässerungstechnischen Erschließung im Rahmen von Bebau­ungsplänen wird über Erschließungsverträge von Dritten getragen.

 

 

 

2.1.Niederschlagswasserbeseitigungskonzept

 

Im Stadtgebiet Oberhausen erfolgt das Sammeln und Ableiten des Abwassers fast ausschließlich über ein Mischsystem, so dass die getrennte Ableitung von auf Grundstücken gesammeltem Regenwasser nur in Verbindung mit der Entwicklung von Neubaugebieten (§ 51 a LWG) und mit der Abkoppelung einzelner bebauter, befestigter Flächen Umsetzung findet. Eine – auch langfristige - Ablösung des Mischsystems durch ein Trennsystem ist aus Sicht der Stadt Oberhausen sowohl technisch als auch finanziell nicht darstellbar. Auch unter rechtlichen Gesichtspunkten wird schon die Forderung einer zukünftigen getrennten Ableitung von Schmutz- und Regenwasser im Bestand gegenüber Grundstückseigentümern kaum durchsetzbar sein.

 

Dieser Grundsatz ist von besonderem Interesse im Zusammenhang mit der „Zu­kunftsvereinbarung Regenwasser“ zwischen der Emschergenossenschaft (EG) und der Stadt Oberhausen. Mit der Unterzeichnung erklärte die Stadt Oberhau­sen die Bereitschaft gemeinsam mit der EG an dem Ziel, inner­halb der nächsten 15 Jahre 15 % des Abflusses von Niederschlags-, Grund- und Reinwasser im Einzugsgebiet der Emscher von der Mischwasserkanalisation abzu­koppeln.

 

Die daraus resultierenden Projekte könnten insoweit Einfluss auf das vorlie­gende Ab­wasserbeseitigungskonzept 2016 nehmen, als dass sich nachträglich Ver­schiebungen oder auch ergänzende Maßnahmen ergeben.

 

 

 

3.Investitionsvolumen

 

Der WBO GmbH stehen jährlich rd. 10 Mio. EUR zur Realisierung des Kanalbauprogramms zur Verfügung. Die Maßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes fließen in den kommenden Jahren in das Kanalbauprogramm ein und werden hieraus finanziert.

 

Neben den Erschließungskosten, die teilweise von Dritten getragen werden, fließen Finanzierungsmittel des Bergbaus bei verschiedenen Maßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes ein.

 

 

 

3.1.Investitionsbedarf

 

Der folgende Investitionsbedarf wurde auf Grundlage derzeitiger Marktpreise bezogen auf EUR / lfd. Meter Kanal berechnet:

 

2016 – 202158,972 Mio. EUR

2021 – 2026      58,489 Mio. EUR

 

Gesamtkosten117,461 Mio. EUR

 

 

 

4.Vollzug des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2010

 

Die betroffenen Einzugsgebiete sowie die Maßnahmen sind in einer Kurzfas­sung im Abwasserbeseitigungskonzept 2016 aufge­führt.

 

 

 

 

 

 

 

Kurzfassung

 

Gemäß § 53 Abs. 1 LWG NW sind die Gemeinden verpflichtet, ein Abwasserbeseiti­gungskonzept aufzustellen und in einem Turnus von sechs Jahren fortzuschreiben. Das Abwasserbeseitigungskonzept 2016, das die WBO GmbH im Auftrag der Stadt Oberhausen erstellt hat, soll der Oberen Was­serbehörde einen Überblick über den Stand der Abwasserbeseitigung sowie die noch erforderlichen Maßnahmen geben. Zudem soll es den Nachweis erbringen, dass die Stadt Oberhausen ihrer Abwasserbeseitigungspflicht ordnungsgemäß nachkommt.

 

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Anlagen

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