Berichtsvorlage - M/16/0950-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion: Sachstandsbericht zur Mittagsverpflegung an den weiterführenden Schulen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Rosemarie Predeik
- Verantwortung:
- Herr Gohlke , Frau Jordan-Ecker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Schulausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
18.06.2015
|
Sachverhalt
Sachdarstellung
Zu Ihren Fragestellungen im Einzelnen ist folgendes zu sagen:
Zu Frage 1 – Notwendigkeit des Mittagsangebotes, Kriterien und Standards
Mit der Einführung des gebundenen Ganztags und der pädagogischen Übermittagbetreuung nehmen Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittagsstunden freiwillig bzw. verpflichtend an Förderangeboten teil.
Die Einnahme eines Mittagessens für Gebundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und der Sekundarstufe I, ist im RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23. 12. 2010 (ABl. NRW. 1/11 S. 38, berichtigt 2/11 S. 85) geregelt:
Gem. Ziffer 3 Abs. 3.1 dieses Runderlasses gehören zu den Merkmalen von Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten die Angebote zur gesunden Lebensgestaltung, u.a. zu einer gesunden Ernährung.
Die Aufgaben des Schulträgers regelt Ziffer 6.3:
„Der Schulträger ermöglicht den Schülerinnen und Schülern die Einnahme eines Mittagessens oder eines Mittagsimbisses. In Ganztagsschulen stellt er dafür Räume, Sach- und Personalaustattung bereit. Er trägt die sächlichen Betriebskosten. Die konkrete Umsetzung kann im Einvernehmen mit der Schule auch von Dritten geleistet werden, beispielsweise einem außerschulischen Träger, einem Eltern – oder Mensaverein.“
Die Verpflichtung des Schulträges besteht somit nur für Ganztagsschulen. Bei sonstigen außerschulischen Betreuungsangeboten, wie der pädagogischen Übermittagbetreuung in der Sekundarstufe I, besteht diese Verpflichtung nicht.
Welche weiterführenden Schulen ein Mittagsangebot anbieten, ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Den Preis pro Mahlzeit hat die jeweilige Schule mit ihrem Anbieter ausgehandelt. Leistungsbeschreibungen liegen dem Schulträger nicht vor, können aber bei Bedarf von den jeweiligen Schulen angefordert werden.
Nach Rücksprache mit der Schulleitung der Anne-Frank-Realschule und der Theodor-Heuss-Realschule besteht von Seiten der Schulleitung kein Bedarf an einer Mittagsverpflegung. Auch ein Angebot eines außerschulischen Trägers wird von Seiten der Schule nicht erwünscht.
Zu Frage 2 – Übertragung von Verpflichtungen auf einzelne Schulen:
In Oberhausen wurde die Beschaffung der Mittagsverpflegung bereits 2010 an die jeweilige Schule übertragen. Diese organisieren eigenständig die Beschaffung und Umsetzung der Mittagsverpflegung. Eine Zusammenarbeit erfolgt noch in Einzelfällen bei auftretenden Problemen. Die Vergabe richtet sich hier nach den Kriterien der Vergabeverordnung.
Verbindliche Rahmenrichtlinien, Qualitätsstandards gibt es für die Mittagsverpflegung noch nicht. Die Schulen entscheiden gemeinsam mit den Schulkonferenzen, in welcher Form eine Mittagsverpflegung angeboten wird.
Im Rahmen der Entwicklung von Qualitätsstandards im offenen Ganztag werden zurzeit Rahmenbedingungen für eine gesunde Mittagsverpflegung entwickelt. Diese Rahmenbedingungen sollen auf alle Schulformen übertragen werden.
Zu Frage 3 – Räumlichkeiten:
Mit Ausnahme der Anne-Frank und der Theodor-Heuss-Realschule die zurzeit keine Räumlichkeiten für die Mittagsverpflegung bereithalten, stehen an allen angegebenen weiterführenden Schulen ausreichend Räumlichkeiten bzw. Essensplätze zur Verfügung.
Die Verwaltung wird die räumlichen Bedarfe an den Schulen überprüfen und evtl. bauliche Veränderungen durchführen, damit eine Essensaufnahme ermöglicht wird. Bei der Depandance der Schule an der Hagedornstraße, ehemals Christian-Morgenstern-Schule, muss im Rahmen von schulorganisatorischen Maßnahmen überprüft werden, wie die räumliche Situation verbessert werden kann.
Zu Frage 4 – Preisliche Regelungen
Die Preisspanne der verschiedenen Angebote reicht von 1,00 Euro bis zu 3,50 Euro, je nach Art der Verpflegung. Detaillierte Angaben hierzu sind der beigefügten Aufstellung zu entnehmen. Ob mit einer Preiserhöhung aufgrund der Einführung des Mindestlohnes zu rechnen ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen. Transferleistungsbezieher haben die Möglichkeit einen Zuschuss über BuT zu erhalten. Entsprechende Anträge leitet das Schulsekretariat monatlich an den zuständigen Fachbereich 3-2-50/Existenzsichernde Leistungen weiter.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
11,2 kB
|
