Berichtsvorlage - M/16/0905-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

 

 

Ausgangssituation

 

Die Struktur des Bereichs 2-2/Umweltschutz war bisher auf die umweltfachlichen Themen

 

  • Freiraumplanung / Naturschutz
  • Wasser
  • Bodenschutz / Altlasten und
  • Abfallwirtschaft

 

ausgerichtet. Weitere Themenfelder wie die Luftreinhalte- und Lärmminderungsplanung, der Klimaschutz und der betriebliche Immissionsschutz kamen in den letzten Jahren hinzu und wurden in die bestehende Organisationsstruktur integriert.

 

Mit dem Beschluss des Rates vom 07.06.2010 ein Energie- und Klimaschutzkonzept aufzustellen, gewann das Thema Klimaschutz auf kommunaler Ebene an Bedeutung. In seiner Sitzung am 30.09.2013 hat der Rat das Klima- und Wärmenutzungskonzept als Grundlage für den kommunalen Klimaschutz beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die „inhaltlichen Maßnahmenvorschläge schrittweise im Einzelnen zu bewerten und darauf aufbauend im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten umzusetzen“. Damit waren diese Handlungsfelder hinsichtlich einer organisatorischen Verankerung unter Berücksichtigung der Haushaltssanierungsplanung zu betrachten.

 

Weiterhin haben geänderte gesetzliche Vorgaben im Umweltrecht ein Überdenken der bestehenden Strukturen notwendig gemacht und einen Optimierungsbedarf erkennen lassen.

 

Vor diesem Hintergrund wurde ein Konzept zur Neustrukturierung des Bereichs 2-2/ Umweltschutz erarbeitet, das im Vorfeld mit allen beteiligten Akteuren, insbesondere mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bereichs 2-2/Umweltschutz, beraten und abgestimmt wurde. Die Gleichstellungsstelle und der Personalrat haben im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach dem LGG und dem LPVG ihre Zustimmung zu der Neustrukturierung erteilt.

 

Die folgende Beschreibung der Maßnahmen wird durch die Abbildungen 1 (bisherige Organisationsstruktur) und 2 (neue Organisationsstruktur) ergänzt, um die Veränderungen innerhalb des Bereichs 2-2/Umweltschutz zu veranschaulichen.

 

 

 

Organisatorische Veränderungen im Einzelnen

 

 

Bereichsleitung und Schreibdienst

 

Der Bereichsleitung wird neben der Vorzimmer- und der Schreibdienststelle auch die Stelle des Mitarbeiters für Finanzen und Haushaltsangelegenheiten zugeordnet, da diese Tätigkeiten fachbereichsübergreifend wahrgenommen werden.

 

 

Fachbereich 2-2-10/Ökologische Planung (ULB)

 

Der Fachbereich 2-2-10/Ökologische Planung, Untere Landschaftsbehörde bleibt in seiner bisherigen Struktur bestehen, wird aber um das Aufgabengebiet „Grünplanung, Baumschutz“ ‑ dem derzeit drei Stellen zugeordnet sind ‑  erweitert. Das Aufgabengebiet war bisher formell keinem Fachbereich zugeordnet, hatte aber ohnehin schon durch die inhaltliche Nähe eine enge organisatorische Anbindung an den Fachbereich 2-2-10. Die organisatorische Zusammenlegung der Aufgabengebiete Landschafts- und Freiraumplanung und Grünplanung ist daher sachgerecht und kann darüber hinaus  zu Synergieeffekten innerhalb des Fachbereichs führen.

 

Mit der Verlagerung des Aufgabengebietes hat sich der Verantwortungsbereich der Fachbereichsleitung sowohl fachlich als auch personell erweitert. Diesem Umstand wurde durch eine Erhöhung der Arbeitszeit der Fachbereichsleitung von 36 auf 39 Wochenstunden Rechnung getragen.

 

 

Fachbereich 2-2-20/Untere Umweltschutzbehörde

 

Alle Sonderordnungsbehörden, die nach der Verwaltungsstrukturreform NRW als Untere Umweltschutzbehörde gesehen werden, werden im Fachbereich 2-2-20 zusammengefasst. Dazu gehören die Fachbereiche 2-2-20/Gewässerschutz, Untere Wasserbehörde und 2-2-40/Umwelttechnik, Altlasten, die bisher schon in Personalunion durch eine Fachbereichsleitung geführt wurden. Weiterhin zählen die sonderordnungsbehördlichen Aufgaben im Bereich der Abfallwirtschaft und des Betrieblichen Immissionsschutzes, die bisher im Fachbereich 2-2-30/Abfallwirtschaft wahrgenommen wurden, dazu.

 

Die Bearbeitung der sonderordnungsbehördlichen Aufgaben und insbesondere auch der medienübergreifenden Umweltinspektionen, die aufgrund europarechtlicher Regelungen für bestimmte Industrieanlagen in Bezug auf die Auswirkungen auf Wasser, Boden und Luft durchgeführt werden müssen und durch Erlasslage in NRW auf alle gewerblichen Betriebe ausgedehnt wurden, kann so zukünftig in einer Organisationseinheit erfolgen. Abstimmungen mit anderen Fachbereichen und Reibungsverluste bleiben außen vor. Mit den regelmäßigen Umweltinspektionen sollen Umweltskandale und Gefährdungen der Bevölkerung, wie z. B. bei Envio in Dortmund, vermieden werden. Da sich mit der Einführung der medienübergreifenden Umweltinspektion neue Aufgaben ergeben, bestehen konkrete Überlegungen, Arbeitsabläufe und Informationsbeschaffungen durch die Einführung der Software KOMVOR zu erleichtern und zu beschleunigen. Durch die vorgesehene Anschaffung der KOMVOR Software ergibt sich nach heutiger Einschätzung eine den gesetzlichen Ansprüchen gerecht werdende Arbeitseinheit.

 

Mit der Zusammenführung der Unteren Umweltschutzbehörden sind fachbereichsübergreifende Stellen- und Aufgabenverlagerungen erforderlich. So wechseln Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren jeweiligen Stellen vom Fachbereich 2-2-30/Abfallwirtschaft und Fachbereich 2-2-40/Gewässerschutz in den „neuen“ Fachbereich 2-2-20/Untere Umweltschutzbehörde. Darüber hinaus werden administrative Aufgaben unter den Verwaltungskräften der betroffenen Fachbereiche neu aufgeteilt. Auf die beigefügten Abbildungen wird verwiesen.

 

 

Fachbereich 2-2-30/Klima- und Ressourcenschutz

 

Aufgrund der oben beschriebenen Aufgabenverlagerungen verbleiben im bisherigen Fachbereich 2-2-30/Abfallwirtschaft lediglich die Abfallwirtschaftsplanung und der Satzungsvollzug einschließlich der Abfallberatung.

 

Mit der vorgenommenen Trennung von den sonderordnungsbehördlichen Aufgaben wird dem in der Vergangenheit von der Fachaufsicht gerügten Zustand, dass die Untere Abfallwirtschaftsbehörde und der Öffentlich Rechtliche Entsorgungsträger in einem Fachbereich angesiedelt sind, abgeholfen.

 

Als neues Aufgabengebiet wird der Klimaschutz fest in den Fachbereich 2-2-30 integriert. Die Bewältigung der Aufgaben im Klimaschutz soll durch eine geeignete, praktikable Organisationsstruktur erfolgen. Gemessen an der Personalausstattung anderer Kommunen für die Bearbeitung der Klimaschutzbelange müsste es in Oberhausen gelingen, mit einer festen Personalausstattung von zwei bis drei Vollzeitstellen, die verwaltungsintern generiert werden, die grundsätzlichen Aufgaben im Klimaschutz dauerhaft wahrzunehmen. Ergänzt werden sollen diese Stellen in der Startphase durch zwei vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) für drei Jahre bis zu 85 % geförderte Klimamanager/innen. Entsprechende Anträge wurden bereits beim Fördergeber gestellt. Hierzu erfolgt in Kürze eine gesonderte Beschlussvorlage.

 

Verwaltungsintern nehmen ein Mitarbeiter aus dem Aufgabengebiet Bodenschutz, der bisher bereits zu ca. 80 % seiner Arbeitszeit mit dem Thema Klimaschutz befasst war, sowie ein weiterer Mitarbeiter, der dezernatsintern umgesetzt werden soll, die inhaltlich-fachliche Bearbeitung wahr.

 

Unterstützt werden die vorgenannten Mitarbeiter durch Verwaltungskräfte, so dass dem Aufgabengebiet in Vollzeitäquivalenten umgerechnet insgesamt 2,5 Stellen bzw. Kräfte zur Verfügung stehen.

 

Weiterhin werden auch die Aufgaben der lokalen Agenda in diesen Fachbereich integriert, da hier die inhaltliche Nähe zur Abfallberatung / Ressourcenschonung und dem Klimaschutz besteht. Dieses Aufgabenfeld wird von einem Mitarbeiter betreut.

 

 

Zeit-Ziel-Planung/finanzielle Konsequenzen

 

Da sich zunächst keine räumlichen Veränderungen ergeben haben, erfolgt die Umsetzung der Maßnahme zum 01.07.2015.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ergeben sich aus der Umstrukturierung keine personellen oder finanziellen Konsequenzen. Die Umstrukturierung des Bereichs Umweltschutz wird erforderlich, da durch gesetzliche oder nachgeordnete Regelungen in den letzten Jahren die Aufgaben in allen umweltfachlichen Bereichen zugenommen haben und durch das vorhandene Personal bearbeitet werden. Durch die zuvor genannten Aufgabenverschiebungen und der damit verbundenen Synergieeffekte erhofft sich die Verwaltung, diese Aufgaben auch zukünftig ohne Personalausdehnung wahrnehmen zu können. Hinsichtlich der Einrichtung von zwei zusätzlichen Zeitstellen zur befristeten Beschäftigung von Klimaschutzmanagerin/innen erfolgt eine separate Beschlussvorlage, sobald ein endgültiger Bewilligungsbescheid über die Höhe der Förderung dieser Stellen vorliegt.

 

Nach einem Jahr soll eine Bewertung der neuen Strukturen und Arbeitsabläufe hinsichtlich ihrer Effizienz in der praktischen Anwendung erfolgen. Spätestens dann sollen für alle Stellen, die von Aufgabenveränderungen betroffen sind, neue Arbeitsplatzbeschreibungen gefertigt werden, die einer Stellenwertüberprüfung zuzuführen sind.

 

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Anlagen

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