Beschlussvorlage - B/16/0920-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Organisatorische und personalwirtschaftliche Maßnahmen für das Kindergartenjahr 2015/16 in städtischen Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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11.06.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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22.06.2015
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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26.08.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die
a) Einrichtung von 4 Planstellen für Profilveränderungen (30 % Landeszuschuss)
b) Entfristung von 9 Planstellen für plusKITAS (100 %ige Refinanzierung)
c) Entfristung von 5,5 Planstellen für U‑3 Betreuung (100 %ige Refinanzierung
d) Verlängerung von 3,5 Planstellen (Zeitstellen) für Sprachförderung (100 %ige Refinanzierung)
e) Verlängerung von 5,5 Planstellen (Zeitstellen) für Inklusion (100 %ige Refinanzierung)
f) Verlängerung von 3,5 Planstellen (Zeitstellen) für nichtpädagogisches Personal im Rahmen der Verfügungspauschale (100 %ige Refinanzierung)
Konsequenzen
Bezug
Zu a)Beschluss des Jugendhilfeausschusses über die Personalausstattung in Oberhausener Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2015/16 vom 09.03.2015 (Vorlage M/16/0685-01)
Zu b-f)Beschluss des Rates der Stadt über die Einrichtung von 27 Planstellen in Kindertageseinrichtungen (Zeitstellen mit 100 %iger Refinanzierung) vom 15.09.2014 (Vorlage B/16/0201‑01)
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine[ ]
ja[X]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 09.03.2015 die Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder zum Kindergartenjahr 2015/2016 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz)- unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen- beschlossen.
Der Bedarf an Betreuungsplätzen hat sich gegenüber den Prognosen von vor einigen Jahren steigend entwickelt. Der Geburtenrückgang greift weiterhin, allerdings bleiben die Kinderzahlen auf einem höheren Niveau als ursprünglich prognostiziert. Der Zuzug von Familien nach Oberhausen trägt ebenfalls dazu bei. Auch ein gesteigertes Nachfrageverhalten ist zu verzeichnen. Diese Bedarfslage belegt, dass die Platzausweitungen der vergangenen zwei Jahre in den städtischen Kindertageseinrichtungen im gleichen Maße auch noch für das Kindergartenjahr 2015/2016 erforderlich sind.
Zudem stehen zum Beginn des Kindergartenjahres 2015/2016 aufgrund der jährlichen Profilplanung nachfolgend aufgeführte Veränderungen an. So wurden in einer Kindertageseinrichtung Tagesstättenplätze abgebaut, andere Einrichtungen haben das Platzangebot an Tagesstättenplätzen nachfrageorientiert erweitern müssen. Im Ergebnis führen diese notwendigen Profilveränderungen zu folgenden pflichtigen Personalanpassungen:
KTE Alstaden-West
Veränderungen:
In dieser Einrichtung wurden im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Betreuungsumfänge erweitert. Dies hat zur Folge, dass der Personalschlüssel angepasst werden muss und Fachkraftstunden hinzukommen. Gleichzeitig kann jetzt die bereits im Kindergartenjahr 2014/2015 vorhandene Unterschreitung des Minimums der Personalausstattung mit aufgefangen werden.
Erfordernis:
- Aufstockung von 11 Fachkraftstunden
- Aufstockung von 10 Ergänzungskraftstunden
Umsetzung:
- Aufstockung einer 0,5 Fachkraftstelle mit 11 Fachkraftstunden (S 4 TVöD SuE)
- Aufstockung einer 0,5 Ergänzungskraftstelle mit 10 Ergänzungskraftstunden ( S 6 TVöD SuE)
KTE Holten
Veränderungen:
Im Rahmen der Kindergartenentwicklungsplanung wird zum Kindergartenjahr 2015/2016 befristet für ein Kindergartenjahr die Einrichtung um eine Gruppe des Typs III erweitert. Da diese Gruppe in der Kastellschule ausgelagert werden soll, ist zur Sicherstellung der Aufsicht in der ausgelagerten Gruppe eine Fachkraft in Vollzeit erforderlich.
Erfordernis:
- Aufstockung von 39 Fachkraftstunden
- Aufstockung von 47 Ergänzungskraftstunden
Umsetzung:
- Einrichtung einer 1,0 Fachkraftstelle mit 3 Fachkraftstunden (Zeitstelle S 6 TVöD SuE)
- Einrichtung von zwei 0,5 Ergänzungskraftstellen mit 10 Ergänzungskraftstunden (Zeitstellen S 4 TVöD SuE)
Die Besetzung dieser Stellen ist für den 01.08.2015 geplant.
KTE Stadtmitte
Veränderungen:
In dieser Einrichtung wurden im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Betreuungsumfänge erweitert. Dies hat zur Folge, dass der Personalschlüssel angepasst werden muss und sowohl Fachkraft- als auch Ergänzungskraftsunden hinzukommen.
Erfordernis:
- Aufstockung von 10,5 Fachkraftstunden
- Aufstockung von 7 Ergänzungskraftstunden
Umsetzung:
Durch Verändern der Anrechnung der Stunden der Berufspraktikanten von Ergänzungskraftstunden auf Fachkraftstunden ist die Einrichtung einer 0,5 Ergänzungskraftstelle (S 4 TVöD SuE) notwendig.
KTE Vennepoth
Veränderungen:
In dieser Einrichtung wurden im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Betreuungsumfänge erweitert. Dies hat zur Folge, dass der Personalschlüssel angepasst werden muss.
Erfordernis:
- Aufstockung von 10 Fachkraftstunden
Umsetzung:
- Aufstockung einer 0,5 Fachkraftstelle mit 10 Fachkraftstunden (S 6 mit Zulage nach S 8 TVöD SuE)
plusKITA
Aufgrund des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 02.07.2014 und 09.03.2015, wurden die Kriterien und die entsprechende Anerkennung der Tageseinrichtungen für Kinder als plusKITA-Einrichtungen beschlossen. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen bedeutet dies ein Stellenmehrbedarf von 9 Planstellen.
Diese wurden bereits im letzten Jahr als Zeitstellen bis zum 31.07.2015 eingerichtet.
Aufgrund der Tatsache, dass gemäß § 16a Kinderbildungsgesetzt (KiBiz) plusKITA-Einrichtungen vorgehalten werden müssen, handelt es sich hier um einen dauerhaften Stellenmehrbedarf, welcher zu 100% refinanziert wird.
Von daher sollten diese Stellen entfristet werden.
U3- Pauschale
Bereits seit dem Inkrafttreten des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes vom 01.08.2011 wird vom Land eine zusätzliche U3-Pauschale für die Kinder gewährt, die bis zum Stichtag 01.03.2016 noch keine 3 Jahre alt sind und zum 01.08.2015 einen Kindergartenplatz annehmen werden. Diese zusätzliche Landespauschale ist eine Jahrespauschale und ist nur für den Einsatz von zusätzlichem qualifiziertem Personal zu verwenden.
Wie bereits in den letzten Jahren bewährt, werden wieder 2 bis 3 Kindertageseinrichtungen zu einem Verbund zusammengeschlossen und eine Ergänzungskraftstelle für diesen Verbund eingerichtet. Obwohl zum jetzigen Zeitpunkt die Aufnahme der U3 Kinder noch nicht abgeschlossen ist, zeichnet sich für das Kindergartenjahr 2015/2016 ein Stellenbedarf von 8 Zeitstellen für Ergänzungskräfte ab, davon 3 Stellen in Vollzeit und 5 Stellen mit einem Zeitumfang von maximal 30 Stunden. Die zum letzten Kindergartenjahr benötigten Stellen werden daher auch für das Kindergartenjahr 2015/2016 benötigt.
Da der U-3 Bedarf dauerhaft vorhanden ist und die Tendenz immer größer wird, sollten diese 5,5 Planstellen, welche zu 100% refinanziert werden, ebenfalls entfristet werden.
Sprachförderung
Nach §16b KiBiz sind Sprachfördereinrichtungen Kindertageseinrichtungen, in denen viele Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf betreut werden. Sie zeichnen sich u.a. dadurch aus, dass sie im Team eine sozialpädagogische Kraft haben, die besondere Kenntnisse zur Sprachförderung nachweisen kann. Aufgrund des OWiG. Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 02.07.2014 und 09.03.2015 erhalten die städtischen Kindertageseinrichtungen zusätzliche Gelder von 182.812,50 Euro. Sechs städtische Kindertageseinrichtungen mit einer durchschnittlichen Sprachförderquote werden mit einem Sockelbetrag von 5.000,-- Euro gefördert. Darüber hinaus erhalten neun Kindertageseinrichtungen mit einer überdurchschnittlichen Sprachförderquote sowohl den Sockelbetrag als auch weitere Förderpakete in Höhe von 4.687,50 Euro jährlich pro weitere fünf Kinder mit Sprachförderbedarf. Im Rahmen von Poolbildung werden die im letzten Jahr eingerichteten 3,5 Fachkraftstellen, davon 1 Stelle in Vollzeit und 5 Stellen mit einem Zeitumfang von maximal 30 Stunden, weiterhin benötigt. Die Refinanzierung durch das Land ist bereits sichergestellt.
Stellen für Sprachförderung (100% Refinanzierung nach KiBiz):
3,5 Fachkraftstellen, davon
1 x 1,0 Fachkraftstelle
5 x 0,5 Fachkraftstellen
Inklusion
Das im letzten Kindergartenjahr eingeführte neue Fördersystem des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) wird unter den gleichen Konditionen im Kindergartenjahr 2015/16 weitergeführt. Der LVR stellt pro Jahr eine Kindpauschale in Höhe von 5.000 Euro für jedes Kind mit Behinderung, das eine Kindertageseinrichtung besucht, bereit. Mit dieser Förderung sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die insbesondere die pädagogische Bildungsarbeit stärken.
Die Kindpauschale des LVR ermöglicht damit bei fünf Kindern mit Behinderung die Finanzierung einer zusätzlichen halben Fachkraftstelle, sodass der pädagogische Standard über einen höheren Personalschlüssel erheblich verbessert wird.
Es liegen bereits 55 Anträge auf Einzelintegration für das Kindergartenjahr 2015/16 vor.
Um auf die jetzigen und auf die noch folgenden Genehmigungen des Landes mit zusätzlichem Personal reagieren zu können, ist für die städtischen Einrichtungen für das Kindergartenjahr 2015/2016 die Weiterführung der im letzten Kindergartenjahr eingerichteten 5,5 Zeitstellen für Fachkräfte erforderlich, davon 4 Stellen in Vollzeit und 3 Stellen in Teilzeit. Die Einstellung des Personals erfolgt nur, soweit die Mittel des Landes bereitgestellt werden.
Zusätzliche Stellen für Einzelintegration (100% Refinanzierung des Landes)
4 x 1,0 Fachkraftstellen
3 x 0,5 Fachkraftstelle
Verfügungspauschale
Jede Kindertageseinrichtung erhält eine Verfügungspauschale, mit der die Einrichtung ausschließlich personell verstärkt werden muss. Auf diese Weise bleibt den Fachkräften mehr Zeit für ihre pädagogische Arbeit. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Größe der Einrichtung. Die städtischen Kindertageseinrichtungen erhalten insgesamt 147.000 Euro. Es wurde ein Konzept mit den Leitungen erarbeitet. Die Einrichtung der Stellen soll ermöglichen, dass die Mitarbeiter/innen in den Kindertageseinrichtungen Verfügungszeiten wahrnehmen können.
