Berichtsvorlage - M/16/0931-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

1. Aktuelle Flüchtlingszahlen aus Oberhausen

 

Zum 01.06.2015 sind im Stadtgebiet 1.201 Flüchtlinge im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu versorgen.

 

Sammelunterkünfte (Stand 21. Kalenderwoche):

 

Weierstr………………………………330   (davon Haus A: 119 Personen; Haus B: 23 Personen)

Bahnstr……………………………….329

Gabelstr………………………………..75

Helmholzstr……………………………21

Tackenberggrundschule……………..52     (Notstandort)

Summe……………………………….807

 

Privater Wohnraum: ...394   (einschließlich Monteurwohnungen und
          Obdachlosenwohnungen)

 

(Hinweis: kleine Abweichungen zur Gesamtsumme ergeben sich durch unterschiedliche Stichtage der AKD- und der Belegungsstatistik)

 

Aufgrund der Belegungssituation in den Sammelunterkünften ist nach wie vor neben dem Rückgriff auf den Notstandort Tackenberggrundschule auch die Nutzung von Obdachlosenwohnungen an der Wewelstr. (14 Personen) und die Unterbringung in Monteurwohnungen (23 Personen) erforderlich.

 

2. Prognose 2015

 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat am 18.02.2015 die bun­desweite Entwicklung über die voraussichtlichen Zugänge von Asylbegehrenden mit 250.000 Erst- und 50.000 Folgeantragstellern prognostiziert.

 

Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung die sich aus dem Verteilungsschlüssel  er­gebenden Auswirkungen für die Stadt Oberhausen ermittelt, wonach von 750 Zuwei­sungen auszugehen war, was nach Abzug von Rückkehrern und Vermittlungen in privaten Wohnraum für die Gemeinschaftsunterkünfte einen zusätzlichen Bedarf von 450 Plätzen zur Folge hatte.

 

Am 07.05.2015 hat das BAMF seine Erwartungshaltung aufgrund folgender Ge­sichtspunkte angepasst:

 

  1. Unerwarteter zusätzlicher Migrationsdruck aus den Westbalkanstaaten
  2. Verstärkte Nutzung der Mittelmeerrouten
  3. Weiterhin hohe Anreizfaktoren (Sozialleistungen, Fachkräftemangel, Rückführungspraxis) in Deutschland

 

Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse geht das BAMF nunmehr von einem Zu­gang von geschätzten 400.000 Erst- und 50.000 Folgeantragstellern für das Jahr 2015 aus.

 

Für Oberhausen hat die neue Einschätzung des BAMF weitere 350 Zuweisungen zur Folge. Im Ergebnis ist daher mit insgesamt ca. 1.100 Zuweisungen für Oberhau­sen im Jahr 2015 zu rechnen. Aus dem bisherigen Bedarf von 450 zusätzlichen Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften wird in der Addition ein Bedarf von 800 Plät­zen.

 

Fazit:

 

Es ist nicht auszuschließen, dass das BAMF die Prognose für 2015 nochmals korri­giert. In Fachkreisen werden Szenarien von 550.000 bis 600.000 Asylanträgen disku­tiert und für möglich erachtet.

 

In Oberhausen hat zunächst die aktuelle Prognose des BAMF für die Planungen Gültigkeit, allerdings ohne den Blick auf weitere Entwicklungen zu vernachlässigen.

 

Insofern ist es dringend geboten, dass über die Entwicklung der ausgewählten Standorte hinaus weitere Überlegungen getroffen werden, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2016 mit ähnlichen Entwicklungen hinsichtlich der Zuweisungen zu rechnen ist. Die Fachveraltung rechnet danach für 2016 mit mindestens 1.100 weiteren Flüchtlingen. Die Entwicklung neuer Standorte und die Forcierung der Unterbringung in privatem Wohnraum haben höchste Priorität.

 

3. Standortentwicklung:

 

Nach den bisherigen Planungen soll der Bedarf in den Gemeinschaftsunterkünften durch die Entwicklung neuer Standorte an der Duisburger Straße, der Ruhrorter Straße, der Kapellenstraße, der Sperberstraße sowie der Erweiterung der Gabelstraße gedeckt werden.

 

Am 24., 25. und 26 März 2015 hat die Verwaltung hierzu Bürgerinformationsveran­staltungen durchgeführt.

 

Die Diskussionen und Wortbeiträge innerhalb der Informationsveranstaltungen waren thematisch unterschiedlich gewichtet. Die sachgerechte Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge stand insbesondere bei der Informationsveranstaltung zur Gabelstr. im Vordergrund. Andernorts gewannen Fragen zur Bodenbeschaffenheit, Errich­tungskosten, Tauglichkeit des ausgewählten Standortes und Sicherheit für das Um­feld besondere Aufmerksamkeit. Diese Anregungen und die Kritik der Bürgerin­nen und Bürger fließen  in den weiteren Planungsprozess ein.

 

Im Planungsprozess ist die Grundlagenermittlung erfolgt. Ein vereinfachtes Baurecht lässt die Bebauung an allen Standorten grundsätzlich zu. Baugrunduntersuchungen wurden für die Kapellenstraße und die Ruhrorter Straße beauftragt. Die Kostenschätzung ist im Wesentlichen von der Baugrundun­tersuchung abhängig. Nach Vorlage und Prüfung der Gutachten erfolgt die Erstellung der Baugenehmigungsunterlagen und deren Einreichung bei der Bauordnung. Ab Beauftragung des Unternehmers erfolgt die Fertigstellung innerhalb von ca. 3 Mo­naten.

 

Weiter fortgeschritten ist die Planung für die Gabelstr. Das 3. Gebäude zur Erweite­rung des Standortes mit 50 Plätzen wird voraussichtlich Mitte Juli 2015 fertig ge­stellt.

 

Sobald die Planungen für die neuen Standorte dezidiert vorliegen, werden die Bürge­rinnen und Bürger in geeigneter Weise über den Sachstand informiert.

 

Aufgrund der erhöhten Bedarfslage (Prognose BAMF) und den Erwartungen für 2016 befinden sich die ausgewählten Standorte und weitere Unterbringungsmöglichkeiten in einer Prüfung, mit der sich der Verwaltungsvorstand intensiv befasst. Gegebenenfalls sind Anpassungen an die bisherigen Planungen bereits im Jahr 2015 erforderlich. Hierzu erfolgt nach der Sommerpause weitere Information.

 

4. Unterbringung in privatem Wohnraum

 

Es ist in Oberhausen gemeinschaftliches Ziel, möglichst viele Flüchtlinge mit priva­tem Wohnraum zu versorgen.

 

Damit die Vermittlung gesteigert werden kann, wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

 

  1. Die Kirchen und Verbände wurden um Unterstützung gebeten, Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen (04.09.2014).
  2. Die großen Wohnungsbauträger der Stadt wurden mit Unterstützung des Oberbürgermeisters gebeten, Möglichkeiten der Wohnraumgestellung zu prüfen(18.02.2015).
  3. Die Stadt tritt im Bedarfsfall anstelle der Flüchtlinge als Mieter auf, um bei Vermietern eine höhere Bereitschaft zu erwirken, Wohnraum zur Verfü­gung zu stellen.
  4. Die OGM unterstützt bei der aktiven Wohnraumakquise durch gezielte Auswertung von Wohnungsinseraten, Ansprache potentieller Vermieter und Schaltung eines Wohnungsgesuchs in der örtlichen Presse (seit März 2015).
  5. Die Verwaltung prüft den Ankauf von privaten Objekten.

 

Zwischenbilanz:

 

159 Personen konnten seit dem 01.01.2015 in insgesamt 83 Wohnungen vermittelt werden. Weitere 23 Personen befinden sich in den Monteurwohnungen.

 

Die OGM, die die Verwaltung bei der aktiven Wohnungsakquise unterstützt, hat im Namen und im Auftrag der Stadt Oberhausen seit Mitte März 34 Wohnungen ange­mietet, die bereits zum Teil belegt werden konnten bzw. zur Belegung anstehen. 15 weitere Objekte befinden sich in der Phase der „Anbahnung“ von Mietverhältnissen.

 

Die Ansprache potentieller Vermieter erfolgt oft ohne das erhoffte Ergebnis. So liegen inzwischen über 90 Absagen vor, die mit folgenden Inhalten begründet wurden:

 

  • Wollen keinen ständigen Mieterwechsel haben
  • Befürchten Überbelegung
  • Bedenken wegen Sprachproblemen
  • Rechnen mit Ärger im Haus wegen anderer Mieter
  • Wollen ihren anderen Mietern keine Flüchtlinge zumuten
  • Haben Bedenken, dass nicht ordentlich gewohnt wird

 

Daneben haben zahlreiche Vermieter nicht zurückgerufen oder konnten unter der angegebenen Kontaktinformation nicht erreicht werden.

 

So sind in der Zeit vom 20.04.15 bis 20.05.15 insgesamt 172 Kontaktversuche unter­nommen worden, wovon 13 Kontakte zu einer Zusage führten (7,6%). Darüber hinaus hat eine Anfrage an 16 ortsansässige Makler lediglich in einem Fall zu einem positiven Ergebnis geführt.

 

5. Betreuung der Flüchtlinge

 

Wie bereits in den vorhergehenden Sitzungen des Ausschusses dargestellt, hat das Team Sozialarbeit mit 5,5 Fachkräften im April 2015 die Arbeit aufgenommen.

 

Die Aufgaben des Teams sind:

 

a)      Betreuung der Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften

b)      Koordination und Vernetzung der Akteure am Standort

c)      Begleitung der Flüchtlinge beim Übergang in privaten Wohnraum

 

 

Die Koordi­nation der Aktivitäten der Kirchen, Vereine und Verbände wurden z. B. von den Mitarbeitern übernommen. Die Übersichten in den Anlagen zeigen, welche Angebote an welchem Standort vorgehalten werden.

 

Die Angebote werden kontinuierlich fortgeschrieben und werden unter www.fluechtlingshilfe-oberhausen.de veröffentlicht.

 

6. Finanzielle Rahmenbedingungen im Flüchtlingswesen

 

Die Landesregierung hatte Mitte April 2015 über die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Essener Flüchtlingsgipfel informiert. Hieraus haben sich Fragestellungen ergeben,  die an die Verwaltung gerichtet wurden und sich mit den jeweiligen Auswirkungen in Oberhausen befassen. Die Fragen und deren Beantwortung sind zur Information des Ausschusses in der Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt und zusätzlich in der folgenden Übersicht zusammengefasst.

 

Inzwischen hat sich zu Frage 7 (Beratung und Unterstützung von Gewalt traumati­sierter Flüchtlingsfrauen) ergeben, dass die Frauenberatungsstelle beim Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW einen Förderantrag gestellt hat.

 

 

Übersicht „finanzielle Rahmenbedingungen“

Maßnahmen aus dem Essener Flüchtlingsgipfel

 

Bezeichnung

Finanzmittel / Förderung für Oberhausen

Bemerkung

Landesanweisung 2015 nach dem Flüchtlings-aufnahmegesetz für NRW

2.017.616 EUR

Enthält die Aufstockung um 40 Mio. EURO aus dem Essener Flüchtlingsgipfel

Pauschale Sonderzahlung nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz 2015 für NRW

353.049 EUR

 

Entlastungsmittel des Bundes 2015 für NRW

595.212 EUR

„Flüchtlingsmilliarde“

Härtefallfond

3.000.000  EUR im Landeshaushalt

 

Inanspruchnahme bei Krankheitskosten von über 70.000 EUR im Einzelfall

Beratungsstelle für Flüchtlinge

1 Stelle

Antrag der Arbeiterwohlfahrt und des Caritasverbandes mit je einer halben Stelle bewilligt

Heranführung von Flüchtlingskindern und Familien an KiTa-Besuch durch niederschwellige Angebote,

6.000.000 EUR im Landeshaushalt

 

Antragsmodalitäten liegen vor. Informationen an freie Träger der Jugendhilfe ist über Bereich 3-1 erfolgt

300 zusätzliche Lehrerstellen für Schulbesuch der Flüchtlingskinder

7 Stellen in Oberhausen

2 Stellen an Grundschulen

2 Stellen an Realschulen

3 Stellen an Gymnasien

Unterstützung von Flüchtlingskindern und Kindern in vergleichbaren Lebenslagen im offenen Ganztag

20.139 EUR

Unterstützung erfolgt durch Bezirksregierung Düsseldorf

10 zusätzliche Stellen für kommunale Integrationszentren (KI) zur Beratung von Kindern und Flüchtlingen

 

KI Oberhausen wurde bei Vergabe nicht berücksichtigt

Schulsozialarbeit aus BuT

1 Stelle

Erstberatungsgespräche für Kinder und Jugendliche sowie Begleitung in sozialen und behördlichen Angelegenheiten im KI

Förderprogramm „Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit“

18.000 EUR

Antrag über KI bewilligt. Das KI kooperiert hierbei mit Verbänden und Initiativen

Beratung und Unterstützung von Gewalt traumatisierter Kinder, 900.000 EUR im Landeshaushalt

 

Frauenberatungsstelle hat Förderantrag gestellt.

 

 

Anlage 1: Angebote an Standorten

Anlage 2. Finanzielle Rahmenbedingungen im Flüchtlingswesen

 

 

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Anlagen

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