Beschlussvorlage - B/16/0895-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Sozialausschuss (zeitgleich der  Aufsichtsrat der ASO gGmbH) fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. An die Stelle des Schildes mit der Aufschrift „Elly-Heuss-Knapp-Stiftung der Stadt Oberhausen“ wird möglichst kurzfristig ein Schild mit der Aufschrift „Elly-Heuss-Knapp-Quartier“ oder „Elly-Heuss-Knapp-Carré“ treten. Das derzeitige Schild wird umgehend entfernt.

 

  1. Der „Häusliche Pflegedienst der Elly-Heuss-Knapp-Stiftung“ wird umbenannt in „Häuslicher Pflegedienst der Elly-Heuss-Knapp-Straße“. Auf den Fahrzeugen der ASO gGmbH wird das Wort „Stiftung“ entfernt.

 

  1. Im Straßenbild vorhandene Hinweisschilder mit der Aufschrift „Elly-Heuss-Knapp-Stiftung“ werden durch Schilder mit dem Hinweis auf das „Elly-Heuss-Knapp-Quartier“ bzw. auf das „Elly-Heuss-Knapp-Carré“ ersetzt.

 

  1. Die mit den Änderungen verbundenen Kosten werden von der Stadt oder dem ASO Eigenbetrieb getragen.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

In der letzten Sitzung des Sozialausschusses bzw. des Aufsichtsrates der ASO gGmbH wurde berichtet, dass beim deutschen Patent- und Markenamt eine Wort-Bildmarke zugunsten der Elly Heuss-Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk Gemeinnützige Stiftung, 10115 Berlin, DE eingetragen ist. Unter Bezug auf diese Eintragung reklamiert das Müttergenesungswerk bzw. die Berliner Stiftung das ausschließliche Recht an der Bezeichnung „Elly-Heuss-Knapp-Stiftung“ für sich und verweist zugleich darauf, dass Dritte nicht das Recht haben, unter derselben Bezeichnung identische oder ähnliche Dienstleistungen (Gesundheitspflege) zu erbringen.

 

Eine rechtliche Bewertung durch den städtischen Rechtsbereich ist im Ergebnis zu dem Schluss gekommen, dass ein evtl. Rechtsstreit wohl zugunsten der Berliner Elly Heuss-Knapp-Stiftung entschieden würde. Auch deshalb ist der Sozialausschuss der Empfehlung der Verwaltung gefolgt, unbedingt eine rechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Dem sollen die in den Beschlussvorschlägen aufgeführten Maßnahmen dienen.

 

 

 

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