Beschlussvorlage - B/16/0924-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt den als Anlage beigefügten geänderten Gesellschaftsverträgen der STEAG GmbH und ihrer Tochtergesellschaften zu.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/15/0991-01 vom 13.12.2010 (Erwerb von Anteilen an der STEAG GmbH)

Drucksache Nr. B/15/1096-01 vom 07.02.2011 (Erwerb weiterer Anteile an der STEAG GmbH)

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[x]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 13.12.2010 (Drucksache: B/15/0991-01) dem Erwerb von 51 % der Anteile an der STEAG GmbH durch die KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG unter Beteiligung der evo zugestimmt. Die Zustimmung zum Kauf der verbliebenen 49 % erfolgte in der Ratssitzung am 07.02.2011 (Drucksache: B/15/1096-01).

Die nach §§ 107 ff. der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen (GO NRW) notwendige Anzeige der Beteiligungsabsicht wurde im Anschluss an die Ratsbeschlüsse an die Bezirksregierung Düsseldorf übersandt und mit Verfügung vom 18.12.2014 von dieser bestätigt.

Zur Gewährleistung der gemeinderechtlich vorgeschriebenen kommunalen Einflussnahme auf den STEAG-Konzern ist von der Bezirksregierung im Rahmen des Anzeigeverfahrens gefordert worden, die Gesellschaftsverträge der STEAG GmbH, ihrer fünf Dachgesellschaften[1] sowie zweier wirtschaftlich bedeutender Untergesellschaften[2] durch die Aufnahme von Zustimmungsvorbehalten, Informationspflichten und Prüfungsrechten an die Regelungen der GO NRW anzupassen.

Die beteiligten Kommunen haben sich ferner darüber verständigt, wichtige Angelegenheiten der oben genannten Gesellschaften den Räten zur Beschlussfassung vorzulegen, sofern es sich um Sachverhalte handelt, die nach § 115 GO NRW anzeigepflichtig sind, was auf die Änderung von Gesellschaftsverträgen zutrifft (vgl. § 115 (1) a) GO NRW). 

Die Gesellschaftsverträge wurden im Wesentlichen um folgende Vorgaben ergänzt:

-          Beachtung der Wirtschaftsgrundsätze des § 109 GO NRW bei der Unternehmensführung, -steuerung und -kontrolle 

-          Pflicht zur Aufstellung eines Wirtschaftsplans bzw. einer Fünf-Jahres-Planung

-          individualisierter Ausweis der gewährten Gesamtbezüge an die Mitglieder der Geschäftsführung und Aufsichtsräte nach Maßgabe der GO NRW

-          Recht auf Einsichtnahme in den Betrieb sowie Bücher und Schriften durch die mittelbar beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften

-          Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei der Personalentwicklung und -förderung

-          Ausweitung der Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung.   

Die überarbeiteten Verträge sind als Anlagen 1 bis 8 der Beschlussvorlage beigefügt. Einzelheiten zu den Änderungen und Ergänzungen gegenüber den gegenwärtigen Fassungen können einer Synopse entnommen werden. Diese ist aufgrund ihres Umfangs den im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen in Dateiform sowie einmal als gedrucktes Exemplar zugegangen und im Allris abrufbar.

Kurzfassung

- entfällt –


[1] STEAG Energy Services GmbH, STEAG Fernwärme GmbH, STEAG New Energies GmbH, STEAG Power Minerals GmbH sowie STEAG Power Saar GmbH

[2] Fernwärme-Verbund Saar GmbH sowie MINERALplus Gesellschaft für Mineralstoffaufbereitung und Verwertung mbH

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