Beschlussvorlage - B/16/0884-01
Grunddaten
- Betreff:
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Stelleneinrichtung im Fachbereich 2-4-30/Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Sachgebiet Asyl
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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11.06.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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22.06.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt mit sofortiger Wirkung die Einrichtung einer unbefristeten Stelle im mittleren Dienst, Entgeltgruppe 8 TVöD tg A 8 BBesO innerhalb des Bereichs 2-4/Bürgerservice, Öffentliche Ordnung im Fachbereich 2-4-30/Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (Sachgebiet Asyl).
Sachverhalt
Begründung
Im Sachgebiet Asyl des Fachbereichs 2-4-30/Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten sind derzeit drei Vollzeitstellen (EG 8 TVöD) im mittleren Dienst eingerichtet.
Aufgrund der kontinuierlich steigenden Zahlen von Asylsuchenden und Flüchtlingen hat sich die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter/innen des Sachgebiets Asyl erheblich verdichtet.
Die laufenden Asylverfahren sind seit 2011 von 75 Fällen auf ca. 800 Fälle im April 2015 angestiegen und werden absehbar weiter steigen. Gleichzeitig ist die Anzahl der anerkannten Schutzbedürftigen von 92 Personen im Jahr 2011 auf 575 Personen im April 2015 angestiegen. Im Gegensatz dazu ist die Anzahl der abgelehnten Asylbewerber/innen im gleichen Zeitraum von 202 auf 141 gesunken, wobei es sich überwiegend um Personen aus Ex-Jugoslawien handelt.
Die zu betreuenden Personen des Sachgebiets Asyl sind Asylberechtigte, politisch Verfolgte, Personen mit Abschiebungsverboten, subsidiär Schutzberechtigte, jüdische Emigranten, Syrer, Inhaber/innen einer Aufenthaltserlaubnis, Duldungsinhaber/innen, Asylbewerber/innen, Folgeantragsteller/innen.
Die hauptsächlichen Aufgaben der Sachbearbeiter/innen bestehen in der Abwicklung der verwaltungstechnischen und rechtlichen Bearbeitung der Entscheidungen des Bundesamtes sowie der Bearbeitung der Anträge auf Niederlassungserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse der o. g. Gruppen und der Umsetzung der Entscheidungen im Bezug auf Familienzusammenführungs- und Zuzugsanträgen.
Weiterhin gehören zu den Aufgaben die Beratungen zur freiwilligen Ausreise und Hilfestellungen zur Durchführung der notwendigen Rückführungen. In diesem Rahmen sind häufig ungewöhnliche Arbeitszeiten zu berücksichtigen (Nachtarbeit).
Der vom Fachbereich 2-4-30/Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Sachgebiet Asyl, betreute Personenkreis ist nicht identisch mit dem des Fachbereichs 3-2-50/Existenzsichernde Leistungen, da der leistungsberechtigte Personenkreis nach § 1 Abs. 1 AsylbLG auch Personen mit Aufenthaltserlaubnissen aus dem humanitären Bereich umfasst.
Insbesondere ist zu beachten, dass eine Überprüfung der im Sachgebiet Asyl des Fachbereichs 2-4-30/Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten geführten Akten durch die Bezirksregierung regelmäßig erfolgt, da die durch den Fachbereich an die Bezirksregierung gemeldeten Zahlen die Grundlage für die Zuweisung an die Stadt Oberhausen bilden.
Mit Einführung des Zuwanderergesetzes zum 01.01.2005 wurde erstmals eine Verpflichtung zur Überprüfung aller positiv entschiedenen Asylfälle nach spätestens drei Jahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) festgelegt. Der derzeitige Anstieg der anerkannten Schutzbedürftigen hat somit unmittelbaren Einfluss auf die Fallzahlen der nächsten Jahre.
In der Gesamtbetrachtung sind die Fallzahlen und die zu betreuenden Personen erheblich gestiegen, so dass eine personelle Kompensation dringend notwendig ist. Da nicht zu erwarten ist, dass sich die politische Lage in den derzeit zu verzeichnenden Krisenherden in den nächsten Jahren entspannen wird, sondern noch weitere hinzukommen werden, kann weiterhin mit einer steigenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerber/innen gerechnet werden.
Aus diesem Grunde ist es unbedingt erforderlich, dass im Sachgebiet Asyl des Fachbereichs 2-4-30/Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten eine unbefristete Planstelle (Vollzeit, A 8 BBesO tg TVöD EG 8) eingerichtet wird. Die Personalkosten betragen 62.500 EUR pro Jahr (lt. KGSt).
Ein Diagramm zur Darstellung der Fallzahlentwicklung ist als Anlage beigefügt.
Kurzfassung
Um den ständig steigenden Fallzahlen im Sachgebiet Asyl des Fachbereichs 2-4-30/Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Rechnung zu tragen, wird eine unbefristete Planstelle des mittleren Dienstes mit der Bewertung A 8 BBesO tg TVöD EG 8 eingerichtet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,3 kB
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