Beschlussvorlage - B/16/0919-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fällung städtischer Bäume
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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09.06.2015
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Begründung
Bereisung durch die Baumkommission am 29.04.2015
3 Platanen Osterfelder Straße 165
Der Antragsteller beklagt Schäden durch die vitalen Platanen an seinem Eigentum. In der Vergangenheit sind Wurzeln in die Entwässerungseinrichtungen auf seinem Grundstück eingewachsen. Aktuell verzeichnet er Anhebungen an der Stufen-anlage nördlich des Wohnhauses, Risse in der Bodenplatte im Keller entlang der Straßenseite und Anhebungen des Gehwegbelages.
Die Schäden am Gehweg sind nicht nennenswert und bedürfen keiner akuten Abhilfe.
Die Schäden an der Treppe sind nicht eindeutig durch die Wurzel nachgewiesen. Allerdings wurden die Risse in der Bodenplatte im Keller auf der gesamten Länge freigelegt, sodass eine Starkwurzel der beantragten Platanen als Verursachung ausgemacht werden kann.
Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig für die Fällung der drei städtischen Platanen aus.
Als Ersatz werden drei Amberbäume gefordert. Zwei sind an Ort und Stelle vorgesehen. Der Baumstandort direkt neben der südlichen Zufahrt des Grundstücks wird aufgegeben. Der dritte Ersatzbaum soll auf der Grünfläche östlich der Osterfelder Straße im Bereich der Autobahnauf- und -abfahrten nördlich der Autobahn 42 gepflanzt werden.
15 Platanen Arminstraße (Wiesenstraße bis Breilstraße)
Der Fachbereich 5-6-10/Verkehrsplanung beantragt im Rahmen der geplanten Straßenbaumaßnahme die Rodung des Endstückes der nach § 47 a Landschaftsgesetz (LG NRW) geschützten Allee. Bei dem Sturmtief ELA sind bereits von den ursprünglich 22 Platanen sieben Platanen in diesem Teilbereich dem Sturm zum Opfer gefallen. Ein Vertreter des Antragstellers erläuterte vor Ort die Planung der Straßenbaumaßnahme.
Die Beschlussvorlage des Landschaftsbeirates B/16/0718-01 vom 26.03.2015 mit der entsprechenden Begründung wurde vorgelegt.
Die Baumkommission stimmt einstimmig dem Antrag auf Fällung der Platanen zu.
Gleichzeitig werden 20 Spitzahorne zum Erhalt des Alleencharakters gemäß vorgelegter Planung neu gepflanzt. Gegebenenfalls darüber hinaus gehender Kompensationsbedarf wird an anderer Stelle umgesetzt.
1 Scheinzypresse Breilstraße 7/Arminstraße
Die zur Fällung beantragte Scheinzypresse steht zu nah an einem geplanten Standtort für die Ersatzpflanzung auf der Arminstraße. Daher wird von dem Fachbereich 5-6-10/Verkehrsplanung die Fällung beantragt.
Diesem Antrag wird seitens der Baumkommission einstimmig entsprochen.
Ein Ersatz wird nicht gefordert.
2 Erlen Bottroper Straße 199
2 Ahorne Der Antragsteller wünscht einen Rückschnitt an zwei Erlen vor dem Haus und an zwei Ahornbäumen neben dem Haus. Als Grund wird Verstopfungen der Dachrinnen durch das herabfallende Laub angegeben. Die zwei Ahornbäume an der Stirnseite des Hauses haben Äste, die deutlich über das Dach ragen.
Die Baumkommission stimmt dem Antrag auf Rückschnitt zu.
Die Erlen auf der Grünfläche vor dem Haus können sich auf Grund der Nähe zu der Hausfassade nicht artspezifisch entwickeln. Die Baumkommission diskutiert den beantragten Rückschnitt und empfiehlt einstimmig die Fällung der drei vorhandenen Erlen. Als Ersatz für die gefällten Bäume sollen zwei Säulenkirschen in die Verkehrsgrünfläche gepflanzt werden.
3 Birken Lilienthalstraße 37
1 Ahorn Der Eigentümer des anliegenden Grundstückes erläuterte vor Ort sein
4 Großsträucher Anliegen. Er beklagt das Wurzelwachstum der drei Birken auf dem Schulhofgelände. Er fürchtet, die Wurzeln könnten Schäden an dem unterirdischen Heizöltank hervorrufen. Daher stellt er einen Antrag auf Fällung. Die Baumkommission empfiehlt einstimmig, die Birke, welche nahe dem Tank steht, zu fällen. Die beiden anderen Birken, die in Richtung Garagen stehen, weisen einen zu geringen Stammumfang auf, sodass diese nicht durch die Bestimmungen der Baumschutz-satzung geschützt sind.
Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen ebenfalls die Fällung der zwei nicht geschützten Birken.
Vor Ort wurde festgestellt, dass die Krone des seitlich hinter der äußeren Garage stehenden Ahornes weit über das Garagendach wächst.
Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich für einen Rückschnitt an dem Ahorn aus.
Rückseitig der Garagen auf dem Schulhofgrundstück befinden sich in einem Pflanzbeet vier Großsträucher, welche vermutlich Risse an den Wänden der Garage verursachen. Diese sollen auf Stock gesetzt werden.
Als Ersatz für die unter die Satzung fallende Birke soll ein Kirschbaum in das Pflanzbeet im Zufahrtsbereich des Schulgeländes gepflanzt werden.
1 Linde Rothebuschstraße 94
Der Antragsteller erläutert vor Ort seine Gründe für die Notwendigkeit der Fällung der Linde. Er nennt eine geringe Vitalität und Nahrungsmangel des Baumes und die davon ausgehende Gefahr für Leib und Leben durch Astbruch in Zusammenhang mit Sturmereignissen sowie Schäden am Dach seines Hauses. Dieses möchte der Antragsteller unter der Voraussetzung, dass die Linde gefällt wurde, neu decken lassen. Auch bemängelt er angehobene Gehwegplatten als Stolpergefahr. Weiterhin wuchsen die Wurzeln in der Vergangenheit in die Entwässerungsleitungen des Grundstückes. Die Baumkommission lehnt den Fällantrag einstimmig ab, da der Baum einen guten, vitalen Eindruck macht. Die genannten Gründe, Mängel und Schäden sehen die Mitglieder der Baumkommission als geringfügig und hinnehmbar an. Die Linde ist in Ihren Augen besonders stadtbildprägend. Der Vorsitzende des Landschaftsbeirates ist unterrichtet und erklärt sich solidarisch.
1 Ahorn Michelstraße 41
Der zur Fällung beantragte Baum weißt einen anormalen oberirdischen Wurzelteller in der Baumscheibe auf. Dieser verursacht Schäden an der Einfassung der Baumscheibe und dem Gehwegbelag. In der Vergangenheit wurden ebenfalls Schäden an Entwässerungsleitungen durch Wurzeln verzeichnet.
Die Baumkommission verständigt sich einstimmig darauf, dem Antrag auf Fällung zuzustimmen.
Als Ersatz soll ein männlicher Ginkgo an Ort und Stelle gepflanzt werden.
8 Platanen Birkenstraße 1 bis 13 b
In der Birkenstraße verläuft an der südlichen Seite eine Gasleitung. Als Grund für den Antrag zur Fällung der an der nördlichen Straßenseite befindlichen Platanen wird die Möglichkeit einer Beschädigung der Gasleitung durch die Wurzeln genannt. Da eine Beschädigung der Gasleitung durch die Bäume nahezu ausgeschlossen werden kann, wird der Antrag auf Fällung der acht Straßenbäume durch die Baumkommission einstimmig abgelehnt. Begründet wird die Ablehnung durch die technische Verlegung der Gasleitung und der dadurch gegeben Sicherheit vor Wurzeleinwüchsen.
1 Eiche Egelbusch, Grünfläche zwischen Hausnummer 2 und 11
Während der Baumaßnahme wurde das Baugebiet Egelbusch angeschüttet. Diese Anschüttungen reichen im südöstlichen Bereich bis an den Stamm der Eiche innerhalb der Grünfläche. Des Weiteren wurde die Krone auf der gleichen Seite in erheblichem Umfang beschädigt. Der Baum leidet bereits unter erheblichem Vitalitätsverlust.
Die Mitglieder der Baumkommission sprechen sich einstimmig für die Fällung der beantragten Eiche aus.
Eine Überplanung der Grünfläche wird erstellt, die die Ersatzpflanzung für diese Fällmaßnahme beinhaltet.
1 Ahorn Herbertstr. 2
Der Antragsteller bemängelt, dass der zur Fällung beantragte Ahorn mit seinen Wurzeln die Pflasterfläche und deren Einfassung im Bereich seines Carports beschädigt. Weiterhin seien Schäden an dem Hauptentwässerungsanschluss zu verzeichnen und die oberen Äste schlagen bei Wind gegen die Dachrinne des Wohnhauses.
Die Baumkommission empfiehlt einstimmig die Fällung des Ahornes.
Als Ersatz soll eine Felsenbirne (Strauch) gepflanzt werden.
Dem Antragsteller wurde im Zuge des Ortstermins angeboten, die Patenschaft für die Baumscheibe, die er bislang mit Stauden bepflanzt und gepflegt hat, zu übernehmen.
