Beschlussvorlage - B/16/0869-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes,  des Landesplanungsgesetzes (LPlG NW) und Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. der Gemeindeordnung NRW (GO NW) jeweils in der geltenden Fassung die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP)

 

  1. 18 HER (Nördlich Landgrafenstraße) nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.

 

  1. 19 HER (Jürgens Hof) nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.

 

  1. 20 OB (Vestische Straße) nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.

 

Die Änderungen bestehen aus Plan, Textteil und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht.

 

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

Auslegungsbeschlüsse für die Änderungsverfahren 18 HER und 19 HER zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen vom 17.11.2014 (Drucksache Nr. B/16/0320-01 zu den Verfahren 18 HER und 19 HER sowie Drucksache Nr. B/16/0319-01 zum Verfahren 20 OB)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ X ]

 

    ja[ ]

 

b) SonstigeKeine

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Sachverhaltsdarstellung

 

Die vorgelegten Änderungsverfahren wurden zunächst in teils unterschiedlichen Beschlussverfahren auf den Weg gebracht und ab der Beschlussfassung zur formellen Offenlage parallel fortgeführt. Alle für diese Verfahren erforderlichen Beschlüsse sind nach Beratung bzw. Beschlussempfehlung durch den verfahrensbegleitenden Ausschuss durch gleich lautende Beschlüsse in den Räten der sechs beteiligten Städte übereinstimmend gefasst worden.

 

 

Verfahren

 

Der Erarbeitungsbeschluss für die vorgelegten Änderungsverfahren des RFNP wurde von den Räten der Planungsgemeinschaft für die Änderungsverfahren 18 HER und 19 HER zwischen dem 07.11.2013 und dem 18.12.2013 und für das Änderungsverfahren 20 OB zwischen dem 10.03.2014 und 10.04.2014 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fand für die Änderungsverfahren 18 HER und 19 HER vom 03.02.2014 bis 03.03.2014 und für das Änderungsverfahren 20 OB zwischen dem 19.05.2014 bis 20.06.2014 statt. Im Rahmen des jeweils parallel durchgeführten Scopings wurde den Fachbehörden die Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum vom 25.09.2014 bis 17.11.2014 durch die Räte der Planungsgemeinschaft beschlossen. Die anschließende öffentliche Auslegung sowie die förmliche Beteiligung fanden vom 05.01.2015 bis 05.02.2015 statt. Eine anschließende Erörterung gem. § 33 LPlG DVO war nicht erforderlich, da in den Verfahren 18 HER und 19 HER die regionalplanerische Ebene des RFNP nicht berührt wird und im Verfahren 20 OB keine diesbezüglichen Anregungen bzw. Stellungnahmen vorlagen.

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss (entspricht nach LPlG dem abschließenden Planbeschluss) werden die RFNP- Änderungsverfahren beendet. Nach Beschlussfassung werden die Änderungsverfahren der Landesplanungsbehörde (Staatskanzlei NRW) zur Genehmigung eingereicht und das Ergebnis der Prüfung und Entscheidung den Einsendern der Stellungnahmen mitgeteilt.

 

Mit Veröffentlichung der erteilten Genehmigungen im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW und in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte werden die Änderungen des RFNP Ziel der Raumordnung bzw. wirksam.

 

Zu den einzelnen Änderungsverfahren

 

18 HER - Nördlich Landgrafenstraße

 

Der im Stadtteil Wanne-Süd, Stadtbezirk Eickel der Stadt Herne gelegene Änderungsbereich ist Teil des Firmengeländes der insolventen Unternehmensgruppe Heitkamp. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 5,6 ha. Die Fläche wird im wirksamen RFNP als Wohnbaufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Dies Planungsziel besteht nicht mehr, so dass die Änderung eine Darstellung als Gewerbliche Baufläche (G) vorsieht.

 

In der förmlichen Beteiligung sind neben Hinweisen – insbesondere zu Leitungen und zur Entwässerung – folgende Anregungen vorgebracht worden:

  • Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne wiederholt ihre bereits in der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachte Anregung, den Änderungsbereich regionalplanerisch als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) festzulegen. Dieser Anregung wurde nicht gefolgt, da dies eine räumlich wesentlich umfassendere Änderung erfordern würde. Der regionalplanerische Teil des RFNP wird ohnedies in absehbarer Zeit außer Kraft treten und durch den Regionalplan Ruhr des RVR abgelöst werden. Es wird daher an der regionalplanerischen Festlegung des Änderungsbereichs als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgehalten.
  • Die Bezirksregierung Arnsberg regt an, die Begründung um Aussagen zu Lärm-Auswirkungen der Planung auf das südlich angrenzende Wohngebiet zu ergänzen. Dieser Anregung wurde gefolgt.

 

19 HER - Jürgens Hof

 

Der Änderungsbereich umfasst einen ca. 8,8 ha großen Bereich im Stadtteil Horsthausen, Stadtbezirk Sodingen der Stadt Herne. Der Bereich ist im wirksamen RFNP bislang als Gemeinbedarfsfläche Bildung / Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Ein Schulstandort und ein Sportplatz sind in diesem Bereich aufgegeben worden. Diese Bereiche sollen vermarktet und baulich (Wohnen, Nahversorgung) entwickelt werden.

 

Im Rahmen der förmlichen Beteiligung sind zu diesem Verfahren lediglich Hinweise – insbesondere zur Entwässerung – vorgebracht worden.

 

20 OB - Vestische Straße

 

Der Änderungsbereich umfasst einen ca. 10,0 ha großen Bereich im Stadtteil Osterfeld. Mit dem Änderungsverfahren soll das bisherige Planungsziel Gewerbliche Baufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich in eine Mischnutzung und (untergeordnet) Grün geändert werden. Hierdurch werden sowohl die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine teilräumliche Wohnbauentwicklung als auch für die Erhaltung / Entwicklung wohnverträglicher Gewerbestrukturen geschaffen.

 

Im Rahmen der förmlichen Offenlage wurden hierzu im Wesentlichen folgende Stellungnahmen abgegeben:

 

  • Die beteiligten öffentlichen Stellen und Träger öffentlicher Belange beziehen sich erneut auf vorhandene infrastrukturelle Einrichtungen, einschließlich der noch bestehenden Anlagen des ehemaligen Steinkohlenbergbaus, und ggf. sich daraus ergebende weitere Beteiligungserfordernisse.
     
  • Die IHK zu Essen weist erneut darauf hin, dass die Neuplanung nicht zu einer Behinderung von gewerblich hochwertigen Nachfolgenutzungen für das HDO-Gebäude führen dürfe. Im Übrigen wird nochmals auf die Berücksichtigung der Entwicklungsoptionen der innerhalb und außerhalb des Plangebietes vorhandenen Gewerbebetriebe verwiesen.

 

  • Seitens der Bezirksregierung Düsseldorf wird angeregt, den in Oberhausen im Jahre 2010 eingeführten Leitfaden „Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung“ weitergehend zu berücksichtigen.

 

Hinsichtlich der bestehenden Infrastruktureinrichtungen ist –wie bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung- darauf hinzuweisen, dass deren Lage bekannt ist und die entsprechenden Träger bereits im Verfahren beteiligt wurden. Näheres bleibt dem nachgelagerten Bebauungsplanverfahren vorbehalten.

 

Auch auf der Grundlage der Neudarstellung einer Mischbaufläche bleibt die Option einer alternativen hochwertigen Gewerbenachfolgenutzung für das HDO-Gebäude grundsätzlich erhalten. Hierbei ist jedoch auf den Aufstellungsbeschluss des Rates der Stadt Oberhausen vom 11.Nov.2013 zum Bebauungsplanverfahren Nr. 701 zu verweisen, der als neues Hauptplanungsziel die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes vorsieht. Die weitere Konkretisierung der Planung obliegt somit der verbindlichen Bauleitplanung der Stadt Oberhausen. Im Hinblick auf bestehende Gewerbebetriebe innerhalb und außerhalb des Planbereichs wird eine Nutzungseinschränkung durch die Planänderung nicht erwartet.

 

Der Leitfaden „Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen wurde im Rahmen der gewonnenen Erfahrungen im September 2014 überarbeitet. Die aktuell vorgegebenen Prüfkriterien werden –soweit zutreffend- auch im Rahmen von RFNP-Änderungen untersucht und bewertet. Sie finden ihren Niederschlag in der Begründung und im Umweltbericht. Die weitere Konkretisierung und Bearbeitung erfolgt im nachgelagerten Bebauungsplanverfahren.

 

Von Seiten der Bürger/innen sind zu allen drei Änderungsverfahren in der förmlichen Beteiligung keine Anregungen vorgetragen worden. Die Planungsinhalte sind im Laufe des Änderungsverfahrens unverändert geblieben.

 

Eine Erörterung nach § 19 Abs. 3 Landesplanungsgesetz ist nicht erforderlich geworden.

 

Beim Verfahren 18 HER wurde die Begründung aufgrund von Stellungnahmen der beteiligten öffentlichen Stellen und Trägern öffentlicher Belange gegenüber der Entwurfsfassung redaktionell fortentwickelt.

 

Abwägungsmaterial

 

Zum Zeitpunkt des Planbeschlusses muss eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange erfolgen. Das Abwägungsmaterial umfasst deshalb sowohl die Anregungen und Einwendungen aus der vorgezogenen, frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch die Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen der v. g. Stellen aus der förmlichen Beteiligung sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung dazu.

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...