Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP) - A/16/0899-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen bekennt sich zu der Verpflichtung, Flüchtlinge aus Krisenge­bieten unterzubringen und zu versorgen. Er betrachtet es als eine humanitäre Selbstver­ständlichkeit für die Stadt, ihren Beitrag dazu zu leisten, Flüchtlinge aufzunehmen, ihnen Schutz und Fürsorge zu gewähren und sie in die Gesellschaft zu integrieren.

 

Der Rat der Stadt dankt den zahlreichen Oberhausenerinnen und Oberhausenern, die sich für Flüchtlinge engagieren und so einen wichtigen Beitrag zur Willkommenskultur in unserer Stadt leisten. Er verurteilt gleichzeitig jede Form von Fremdenfeindlichkeit und Populismus gegenüber Flüchtlingen.

 

Angesichts stark steigender Flüchtlingszahlen und damit wachsender Herausforderungen sowie steigender kommunaler Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen appelliert der Rat an Bund und Land, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um den Kommunen diese Aufgabe zu erleichtern.

 

Der Rat der Stadt erkennt das Mitte vergangenen Jahres beschlossene 1. Flüchtlings­paket des Landes, die Ende des vergangenen Jahres beschlossene finanzielle Unterstüt­zung des Bundes und die im Entwurf des Nachtragshaushaltes des Landes enthaltenen zusätzlichen Maßnahmen für Flüchtlinge ausdrücklich an. Mit Blick auf die weiterhin an­steigenden Flüchtlingszahlen muss sich der Bund über seine bisherigen Zusagen hinaus jedoch dauerhaft an den Kosten für die Aufnahme von Flüchtlingen beteiligen. Die entspre­chenden Zusicherungen auf dem jüngsten Flüchtlingsgipfel am 8. Mai 2015 müssen schnellstmöglich konkretisiert werden. An den Gesprächen darüber müssen die Kommu­nen beteiligt werden.

 

Nach der Bereitschaft des Bundes zur Unterstützung der Kommunen bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen ist nun das Land in der Pflicht, eine ange­messene und gerechte finanzielle Beteiligung des Landes an den kommunalen Kosten zu garantieren. Dabei erkennt der Rat auch die beschlossenen Hilfen des Landes an, stellt sich jedoch nachdrücklich hinter die Forderungen des Deutschen Städtetages sowie des Städte­tages Nordrhein-Westfalen.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen fordert daher vom Bund:

 

  • Die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern bis zum Ab­schluss des Verfahrens vollständig zu übernehmen.

 

  • Sich in einem ersten Schritt dauerhaft an den Kosten für Flüchtlingsunterbrin­gung zu beteiligen, dazu seine Mittel mindestens zu verdoppelt und die Befris­tung seines Hilfspaketes auf zwei Jahre aufzuheben.

 

  • Sicherzustellen, dass durch Bereitstellung von zusätzlichem Personal Asylverfah­ren zügig bearbeitet werden.

 

 

Der Rat der Stadt fordert daher vom Land:

 

  • die bereitgestellten Mittel des Bundes für die Unterbringung und Versorgung von Flücht­lingen nicht wie bisher nur zur Hälfte, sondern vollständig an die Kommunen weiterzureichen.

 

  • Die Mittel für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen auch 2016 wei­ter zu erhöhen.

 

  • Die Anzahl der Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen weiter zu erhöhen, um die Kommunen stärker zu entlasten.

 

  • Bundesmittel 1 zu 1 an die Kommunen durchzureichen.

 

  • in Zukunft nicht wie bisher nur für Asylbewerber, sondern auch für geduldete Flücht­linge Kosten zu erstatten.

 

  • die Pauschalerstattung des Landes über das Flüchtlingsaufnahmegesetz aufgrund aktu­eller Flüchtlingszahlen anstelle veralteter Stichtagszahlen zum 1. Januar des Vorjahres vorzunehmen.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

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