Antragsvorlage - A/16/0904-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung das Konzept zur Konstituierung des „Arbeitskreises Bürgerbeteiligung“ wie folgt zu ändern:

 

Änderungsantrag (Beschlussvorschlag Zeilen 6-9):

Dieser Arbeitskreis soll schon bei der Ausarbeitung des Regelwerks Beteiligung vorsehen und daher überwiegend mit VertreterInnen der Bürgerschaft und paritätisch mit VertreterInnen der in den Stadtrat gewählten Fraktionen bzw. Gruppen besetzt werden. Eine externe professionelle wissenschaftliche Beratung kann vom Arbeitskreis hinzugezogen werden. Die Verwaltung und die wissenschaftliche Beratung stehen dem Arbeitskreis beratend zur Verfügung.

 

Änderungsantrag (Begründung Zeilen 15-26)

Die BürgerInnenbeteiligung ist eine notwendige Erweiterung der repräsentativen Demokratie. Sie ermöglicht und fordert die BürgerInnen auf, sich aktiv an den politischen Prozessen zu beteiligen. Die Beteiligung von BürgerInnen erfolgt immer auf Augenhöhe mit der Politik und der Verwaltung.

 

Änderungsantrag (Begründung Zeilen 29-68)

Über die Formen der Beteiligung berät und entscheidet der Arbeitskreis „BürgerInnenbeteiligung“ nach seiner Konstituierung.

 

Änderungsantrag (Begründung Zeilen 77-83)

Grundsätzlich soll jedes Vorhaben der Stadt in einer Vorhabenliste erscheinen, eine Vorauswahl oder Bewertung etwa durch die Verwaltung findet nicht statt. Die Vorhaben sind öffentlich auszulegen und über das Internet (Homepage der Stadt) zur Verfügung zu stellen.

Als Interimslösung bis zur Umsetzung der BürgerInnenbeteiligung soll der Ältestenrat anhand der Vorhabenliste diskutieren und entscheiden, in welchen Fällen BürgerInnenbeteiligung bereits stattfinden kann. Eine Ablehnung von Beteiligung zu bestimmten Vorhaben muss ermessensfehlerfrei und transparent vom Ältestenrat begründet werden. Die Verwaltung soll den Ältestenrat beratend unterstützen.

 

Änderungsantrag (Begründung Zeilen 86-121)

Ersatzlos streichen.

 

Änderungsantrag (Begründung Zeilen 122-169)

1. Konstituierung des „Arbeitskreis BürgerInnenbeteiligung“

Der AK BürgerInnenbeteiligung setzt sich überwiegend aus der Bürgerschaft und paritätisch aus MitgliederInnen der im Rat vertretenen Parteien bzw. Gruppen zusammen.

Es wird folgende Zusammensetzung vorgeschlagen:

Jeweils 1 Sitz für die im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen sowie den Oberbürgermeister (8 Mitglieder).

Die BürgerInnen werden durch 9 Mitglieder (mind. 50% Frauenanteil) vertreten, um eine Mehrheit der Stimmen aus der Bürgerschaft zu garantieren.

Somit umfasst der Arbeitskreis 17 ordentliche Mitglieder. Zusätzlich sind entsprechende Vertreter zu wählen.

Als wissenschaftliche Begleitung kann ein externer Experte beratend durch den Arbeitskreis eingesetzt werden.

Die Verwaltung steht dem Arbeitskreis beratend zur Seite.

 

BürgerInnen: Allen BürgerInnen muss die Möglichkeit gegeben werden, sich an der Erstellung des Bürgerbeteiligungskonzepts zu beteiligen. Die Teilnahme soll über eine Bewerbung sowie anschließend unter den Bewerbern per Los entschieden werden. Bei mehr Bewerbern als möglichen Arbeitskreismitgliedern entscheidet das Los. Zu berücksichtigen ist dabei zum einen ein Frauenanteil von 50 Prozent, zum anderen die Nicht-Mitgliedschaft in einer politischen Partei oder Wählergemeinschaft, um eine politische Steuerung der Bürgermitglieder zu vermeiden.

 

Darüber hinaus sollen BürgerInnen zuvor an Workshops teilnehmen können, in denen ihnen die Grundgedanken von Bürgerbeteiligung, die Aufgaben des Arbeitskreises und ein grober Zeitplan für die Entwicklung und Umsetzung erläutert und diskutiert werden.

Zu diesem Zweck werden 6 Workshops – jeweils 2 Workshops pro Stadtteil (Alt-Oberhausen, Osterfeld, Sterkrade) – von der Stadtverwaltung veranstaltet.

Zu den Workshops wird auf zweierlei Weise eingeladen: Über das Amt für Statistik soll zum einen eine relative Größe, ausgehend von der Anzahl der wahlberechtigten Personen in Oberhausen, per Zufallsprinzip ausgewählt werden, die anschließend per Anschreiben zu den Workshops eingeladen werden. Wir gehen hier von etwa 1000 BürgerInnen aus.

Zum anderen sollen die Workshops über die Medien (Zeitung, Radio, Homepage der Stadt) bekannt gemacht und ebenfalls dazu eingeladen werden. Die Ergebnisse der Workshops sind durch die Verwaltung in den Arbeitskreis einzubringen.

 

 

2. Aufgaben und Zuständigkeiten der Fachverwaltung

Die Fachverwaltung hat die sächlichen und personellen Ressourcen bereitzustellen, um die laufenden Aufgaben des AK BürgerInnenbeteiligung sicher zu stellen.

 

3. Externe Koordinierungs- und Controllingstelle

Die externe professionelle, wissenschaftliche Begleitung kann für die zentrale Koordinierung und das Controlling durch den Arbeitskreis eingesetzt werden.

Der Arbeitskreis BürgerInnenbeteiligung kann nach eigenem Ermessen Sachverständige beratend hinzuziehen.

 

4. Vorhabenliste

Während der AK an den Leitlinien arbeitet, sollen sämtliche Projekte und Planungen der Stadt in eine Vorhabenliste aufgenommen werden. Eine Vorauswahl etwa durch die Verwaltung hat nicht stattzufinden. Der Ältestenrat entscheidet in jedem einzelnen Fall über die Umsetzung von Bürgerbeteiligung bzw. lehnt eine solche Beteiligung ermessensfehlerfrei ab.

 

5. Leitlinien der Bürger-/Bürgerinnenbeteiligung

Über die Ergebnisse des AK Bürger-/Bürgerinnenbeteiligung ist die letzte Entscheidung im Rat der Stadt Oberhausen vorzunehmen.

 

6. Zeitplan

 

Einladung von 1000 BürgerInnen zu 6 Workshops

  •                  bis 29. Juni 2015

Einladung zu den Workshops über die Medien

  •                  nach der Sommerpause

Durchführung der Workshops

  •                  bis Ende September 2015

Erstellung der Vorhabenliste

  •                  bis Anfang September 2015

Konstituierung des Arbeitskreises

  •                  bis Anfang Oktober 2015

Information zum Stand der Arbeiten

  •                  kontinuierlich über Internet, Medien

Erarbeitung der Leitlinien

  •                  bis Mai 2016

Vorstellung und Beschluss der Leitlinien im Rat der Stadt

  •                  01.05.16 

Vorbereitung zur Umsetzung der Leitlinien

  •                  bis zur Sommerpause 2016

Umsetzung

  •                  nach der Sommerpause 2016

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Beteiligung der Oberhausener BürgerInnen an den stadtplanerischen, sozialen, kulturellen und politischen Entwicklungen in der Stadt ist aus Sicht der BOB-Fraktion mehr als überfällig. Die BOB-Fraktion befürwortet es daher ausdrücklich, einen solchen Prozess einzuleiten.

In dieser Form allerdings lehnen wir den Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung entschieden ab, denn er setzt der dringend erforderlichen Öffnung von Verwaltung gegenüber den BürgerInnen, sowie einer ergebnisoffenen Beteiligung von BürgerInnen an entscheidenden Stellen – von der ungleichgewichtigen Besetzung des Arbeitskreises durch Verwaltung und Politik bis zur Einschränkung der städtischen Vorhabenliste sowie Vorwegnahme von Ergebnissen – zu viele deutliche Grenzen.

Bereits im Grundsatz ist diese Beschlussvorlage mangelhaft, denn die Koalition hat es mit ihrem Antrag versäumt, den Bürger zu beteiligen.

Die hier vorgeschlagenen Änderungen sollen dieses Korsett der Beschlussvorlage hin zu einer tatsächlichen Bürgerbeteiligung öffnen.

 

Weitere Begründung mündlich.

 

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