Beschlussvorlage - B/16/0906-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fällung städtischer Bäume
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
10.06.2015
|
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Begründung
Bereisung durch die Baumkommission am 04.05.2015
1 Eiche Königshütter Park
1 Hainbuche Die OGM GmbH stellt eine Eiche an der östlichen Zufahrt von der Grillostraße zum Spielplatz vor. Sie hat große Vitalitätsprobleme unter dem Druck der benachbarten Linde, leidet unter einem Stammschaden und scheint absterbend zu sein.
Die Mitglieder der Baumkommission stimmen dem Antrag die Eiche zu fällen einstimmig zu und fordern als Ersatz eine Eiche an geeignetem Standort in dem Park zu pflanzen.
Es wurde auch eine junge Hainbuche, die jedoch auf Grund des geringen Stammumfanges nicht unter die Baumschutzsatzung fällt, vorgestellt. Sie steht unter großem Druck der Nachbarbäume und wird sich nicht entwickeln können. Des Weiteren kommt eine starke Schräglage hinzu. Ein Vertreter der OGM GmbH informiert die Baumkommission über die Absicht, diesen Baum im Herbst ebenfalls fällen zu lassen.
2 Robinien Henry-Dunant-Weg
Am Ende des Wendehammers des Henry-Dunant-Weges stehen zwei Robinien an der Böschung. Die starke Schräglage veranlasst die OGM GmbH die Bäume im Rahmen der Baumbereisung vorzustellen. In der Vergangenheit hat die OGM GmbH bereits eine Robinie, die zwischen den besagten Bäumen stand, gefällt. Diese war von innen morsch.
Die Baumkommission spricht sich einstimmig für die Fällung der beiden Bäume aus.
Als Ersatz sollen auf Grund des beengten Standortes vor Ort vier Felsenbirnen (Sträucher) gepflanzt werden.
3 Platanen Poststraße Bussteig 6
Der Antragsteller plant die Bushaltestelle Steig 6 barrierefrei umzubauen. Unter anderem soll die Haltestelle verlängert werden, sodass zwei Gelenkbusse andienen können. Der Platz an dem Bussteig reicht zudem nicht aus, den Fahrgästen am Hauptbahnhof ausreichend Platz zum Ein- bzw. Aussteigen zu bieten. Vor Ort wurde von einem Vertreter des Antragstellers mündlich vorgestellt, wie die geplante Maßnahme umgesetzt werden könnte, welche alternativen Möglichkeiten es gäbe und dass diese aus monetären Gründen nicht präferiert werden. Die Darstellung erfolgte mündlich.
Die Baumkommission wünscht, dass die Kriterien, die die Alternativen aus bautechnischer Sicht ausscheiden lassen, zeichnerisch dargelegt werden und dass eine Kostengegenüberstellung vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass die Erhaltung der Straßenbäume durch Veränderung des Straßenquerschnittprofils kostenmäßig in keinem Verhältnis zu dem ökologischen und gestalterischen Wert der drei großen vitalen Platanen steht. Mit diesen Unterlagen möchte man den Antrag auf Fällung der drei Bäume unter anderem auch in den Fraktionen besprechen. Daher empfiehlt die Kommission einstimmig, den Antrag abzulehnen und dem Antragsteller im Herbst 2015 die Möglichkeit einzuräumen, überzeugend darzustellen, dass eine Fällung unumgänglich für den barrierefreien Ausbau des Bussteiges ist.
2 Platanen Uhlenbruckplatz 1
Der Eigentümer des anliegenden Grundstückes wurde vor Ort angehört und bemängelt, dass die Platanen unter Totholz und Astbruch leiden. Die Platanen zeigen sich jedoch in einer guten Vitalität. Weiterhin habe er in der Vergangenheit Schäden durch die Wurzeln an den städtischen sowie privaten Entsorgungsleitungen erlitten. Die Anwohner haben Sorge um ihr Leben und ihr Haus, welches nur halb unterkellert ist. Der nicht unterkellerte Gebäudeteil könnte Schäden am Fundament durch die Wurzeln erleiden. Zurzeit sind keine Schäden an Leitungen zu verzeichnen. Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Kappung der Wurzeln nahe der Grundmauer, da man sich hier schon im äußersten Bereich der Krone befindet. Gestützt wird ihr Antrag auf Fällung der Platanen mit Fotos, Korrespondenz und Rechnungen zu bereits behobenen Schäden bzw. Reparaturen an dem öffentlichen Kanal im Bereich des Gehweges, der Hausan-schlussleitung bis in ihr Badezimmer und einen bei dem Sturm ELA herausgebrochenen Starkastes, der einen Schaden an der Fassade verursacht hat.
Die Baumkommission lehnt den Antrag einstimmig ab.
2 Zierkirschen Blockstraße 21 und 23
Die Wurzeln der vor dem Haus stehenden Zierkirschen verursachen laut Antragsteller Schäden an der Hausisolierung im Kellerbereich. Ein Bewohner bot an, die Feuchtigkeitsschäden im Keller zu zeigen. Dieses Angebot wurde jedoch abgelehnt, da nach Aussage des Anwohners keine Wurzeln zu sehen seien, lediglich die Feuchtigkeit. Die Beschwerden über Anhebungen des Gehwegbelages stellten sich als nicht nennenswerte Schäden heraus. Weiterhin führt der Antragsteller aus, dass die Wurzeln im Bereich des Lichtschachtes in der Zufahrt austreiben und das Pflaster der Hofeinfahrt anheben. Die Austriebe am Lichtschacht stellten sich als Sämlinge anderer Gehölze heraus, die sich samt Wurzelwerk mit der Hand aus dem Pflasterbelag entfernen ließen. Setzungen in diesem Bereich sind vermutlich auf mangelnde Verdichtung des Baugrundes zurückzuführen. Als weiterer Mangel wird die Verschattung der Räumlichkeiten durch verminderten Zufluss von Sonnenlicht angeführt. Durch die relativ geringe Größe der Baumkronen sind die Mitglieder der Baumbereisung nicht davon überzeugt, dass die Verschattung sich in einer unzumutbaren Weise darstellt.
Daher lehnt die Baumkommission das Ansinnen des Antragstellers einstimmig ab. Die OGM GmbH soll jedoch einen Pflegeschnitt an den Zierkirschen der Blockstraße durchführen.
1 Zierkirsche Blockstraße 26
Der Antragsteller beklagt eine Behinderung des Busverkehres sowie Gefahr für Passanten durch immer wieder abgeworfenes Totholz. Weiterhin sei auch der Fahrradweg in seiner Breite eingeschränkt. Das fallende Laub verstopft die Entwässerungseinrichtungen der Garage. Der Baum scheint auf Grund seiner mangelnden Vitalität abgängig zu sein.
Die Kommission verständigt sich wegen der nur noch geringen Lebenserwartung einstimmig darauf, dem gestellten Antrag auf Fällung zuzustimmen. Es soll eine Zierkirsche als Ersatz an Ort und Stelle gepflanzt werden.
1 Zierkirsche Blockstraße 45
Als Gründe für den Antrag auf Fällung der Zierkirsche nennt der Antragsteller den Bedarf eines weiteren Stellplatzes auf dem Grundstück und mittelfristig die Erweiterung des Stellplatzes als Zufahrtsmöglichkeit zum rückwärtigen Grundstück. Untermauert wird der Bedarf des Stellplatzes durch die schlechte Parkplatzsituation, Diebstahldelikte an seinem PKW, der im öffentlichen Straßenraum abgestellt war und das gefährliche Queren mit Kindern. Parallel dazu ist schon beim Bereich 5-6 ein Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Anlegung einer Gehwegüberfahrt gestellt.
Die Baumkommission verständigt sich einstimmig darauf, eine Entscheidung auf den kommenden Herbst zu verschieben. Die Verwaltung soll prüfen, ob nicht eine Anbindung des Grundstückes über die westlich gelegenen Grundstücke möglich sei, um die Zierkirsche zu erhalten.
1 Linde Amboßstraße 4
Der Antragsteller beklagt, dass die Linde vor seinem Haus sich mitten in dem Gehweg befindet und die Bürger sein privates Grundstück passieren, um nicht die Straßenseite wechseln zu müssen. Er erläuterte, dass der Stadt Oberhausen kein Wegerecht eingeräumt sei. Daher wünscht er, dass die Linde gefällt wird, damit die Passanten den Gehweg hindernisfrei nutzen können und nicht sein Grundstück betreten müssen. Weiterhin bemängelt er, dass die Wurzeln Anhebungen an der Gehwegbefestigung verursachen. Nennenswerte Schäden lassen sich vor Ort jedoch nicht feststellen. Darüber hinaus beklagt er, dass die über sein Dach hängenden Äste die Ziegel verunreinigen und Feuchtigkeitsschäden zur Folge haben können.
Die Mitglieder der Baumkommission sind sich einig, die Entscheidung über den Antrag auf den kommenden Herbst zu verschieben, da die Verwaltung prüfen soll, ob der Eigentümer bereit sei, die von Passanten als Umleitung genutzte Fläche an die Stadt Oberhausen zu verkaufen bzw. zu verpachten.
1 Hainbuche Alstadener Friedhof
Die OGM GmbH stellt eine Hainbuche zur Fällung vor. Diese steht oberhalb einer Mauer. Die Wurzel verursacht Risse an dem Mauerwerk. Am Fuß der Mauer befindet sich eine unbelegte Grabstätte.
Die Baumkommission bittet zu prüfen, ob die Grabstätte aufgefüllt werden kann, um den Baum zu erhalten. Nach Rücksprache mit der OGM GmbH / Friedhöfe kann die Grabstätte nicht aufgefüllt werden. Unter dieser Voraussetzung stimmt die Baumkommission einstimmig der Fällung des Baumes zu.
Als Ersatz fordert sie eine Hainbuche auf dem Friedhofsgrundstück an einem geeigneten Standort.
1 Weißtanne Bürgerstraße 5
1 Lärche Das Umkleidegebäude der Sportanlage Kuhle soll erweitert werden. Im Bereich des geplanten Baukörpers stehen eine Lärche mit erheblichem Schiefstand und eine Tanne mit starkem Efeubewuchs.
Die Baumkommission stimmt einstimmig der Fällung der beiden Nadelbäume anhand der dem Antrag beiliegenden Planunterlagen zu. Auf eine Besichtigung wurde verzichtet.
Es wird seitens der Kommission eine Ersatzpflanzung gefordert. Die OGM GmbH soll hierfür im Umfeld der Bürgerstraße, jedoch nicht auf der Sportanlage, einen geeigneten Standort vorschlagen. Anhand des Standortes wird dann durch die Verwaltung eine für diesen Standort geeignete Baumart festgelegt.
1 Platane Grevenstraße 36
Die zur Fällung beantragte Platane steht direkt an einer Garage.
Die Baumkommission spricht sich einstimmig anhand der beigefügten Fotos für die Fällung aus.
Als Ersatzpflanzung soll ein Spitzahorn im Styrumer Park gepflanzt werden.
1 Ginkgo Grenzstraße 184
Vor dem Haus des Antragstellers steht ein weiblicher Ginko. Die Früchte dieses Baumes stellen eine hohe Geruchsbelästigung dar.
Die Baumkommission empfiehlt einstimmig den Baum zu fällen.
Der Vorschlag, einen Amberbaum als Ersatz an Ort und Stelle zu pflanzen, wird von der Kommission akzeptiert.
3 Hainbuchen Lohstraße 29
1 Bergahorn In dem Schulgarten des Heinrich-Heine-Gymnasiums befinden sich diverse städtische Bäume.
Nach Begehung des Schulgartens legt die Baumkommission einstimmig fest, dass der beantragte Bergahorn, mit einem Sturmschaden am Stamm durch Astausbruch, gefällt werden kann. Weiterhin wurde bei diesem Termin festgelegt, dass neben den drei beantragten Hainbuchen noch zwei weitere Bäume für einen Rückschnitt vorgesehen werden sollen.
Als Ersatz fordert die Baumkommission einen Bergahorn. Dieser soll auf der vorgeschlagenen Wiese an dem Schulgelände gepflanzt werden.
1 Winterlinde Walterstraße 11
Der städtische Baum vor dem Haus des Antragstellers soll laut Antrag entweder gefällt oder zurückgeschnitten werden, sodass die Lichtverhältnisse in den Räumlichkeiten des Antragstellers sich verbessern. Als weitere Gründe werden ein schlechter Satellitenempfang, Verstopfungen der Regenrinne und des Fallrohres, Totholz und Anhebungen des Gehwegbelages genannt. Eine Passantin ist gestürzt und musste behandelt werden.
Durch die relativ geringe Größe der Baumkrone sind die Mitglieder der Baumkommission nicht davon überzeugt, dass die Verschattung sich in einer unzumutbaren Weise darstellt. Um einen Antrag auf Fällung mit einem zu geringen Satellitenempfang begründen zu können, muss vom Antragsteller nachgewiesen werden, dass für sein Haus kein Kabelanschluss möglich ist. Daher wird diese Grundangabe zurückgestellt. Des Weiteren wurden vor Ort keine nennenswerten Schäden am Gehweg festgestellt. Der Laubfall ist eine natürliche Lebensäußerung von Bäumen und ist somit hinzunehmen. Totholz konnte nicht festgestellt werden.
Die Mitglieder der Baumkommission lehnen den Antrag auf Fällung und alternativ auf Rückschnitt einstimmig ab.
