Berichtsvorlage - M/16/0842-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Der Rat der Stadt beschloss am 07.04.2014 das investive und konsumtive Straßenbauprogramm 2014 (Drucksache Nr. B/15/3313-01) mit einem Gesamtvolumen (incl. Verpflichtungsermächtigung und kanalbaubegleitende Straßenbaumaßnahmen) in Höhe von 5.974.970,- EUR.

 

Das gesetzte Ziel, sämtliche geplanten Straßenbaumaßnahmen durchzuführen, konnte mit Abschluss des Haushaltsjahres 2014 aus verschiedenen Gründen nicht erreicht werden. Die Restabwicklung von Maßnahmen aus dem Straßenbauprogramm 2014 erfolgt größtenteils dieses Jahr. Ein neues Straßenbauprogramm ist für 2016 vorgesehen.

 

Das Budget für die Straßenbaumaßnahmen 2015 beträgt incl. Ingenieurleistungen:

 

Investiv3,0 Mio. EUR

Konsumtiv1,1 Mio. EUR.

 

Durch die Auflösung der Vergabekommission, den daraus resultierenden Zuständigkeitsveränderungen einzelner Gremien sowie dem Sitzungsausfall beschlussfassender Gremien war es in 2014 nicht möglich, alle beschlossenen Straßenbaumaßnahmen umzusetzen.

 

Aufgrund von zusätzlichem Klärungsbedarf aus vergaberechtlicher Sicht entstanden im Beauftragungsverfahren teils erhebliche unvorhersehbare Verzögerungen, so dass Firmen durch ihre zwischenzeitlich geänderte Auftragslage nicht wie ausgeschrieben beginnen konnten.

 

Die nicht im Jahr 2014 verausgabten Mittel werden durch die im Haushalt 2015 bereitgestellten Mittel (mit geringfügiger Gesamtkürzung nach jetzigem Sachstand) in Gänze kompensiert.

 

Im Jahr 2015 sollen die bereits beschlossenen Straßenbaumaßnahmen aus dem Straßenbauprogramm 2014 umgesetzt werden.

 

Unter anderem handelt es sich um folgende Einzelmaßnahmen:

 

Liebknechtstraßemehrlagige Fahrbahnerneuerung540.000,00 EUR

 

Am Alsbacherstmalige Fahrbahnherstellung194.000,00 EUR

 

Zum Buchenbacherstmalige Fahrbahnherstellung200.000,00 EUR

 

Brammenringerstmalige Herstellung Abschlussdecke300.000,00 EUR.

 

Sollten sich im Laufe des Jahres noch neue Maßnahmen ergeben, so werden diese in gesonderten Vorlagen den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Dies betrifft sowohl den grundsätzlichen Umsetzungsbeschluss als auch den vergaberechtlichen Beschluss.

 

Abschließend bleibt festzuhalten, dass durch diese beabsichtigte Verfahrensweise eine konsequente Abarbeitung der in den Vorjahren beschlossenen Maßnahmen realistisch wird.

 

Für das Haushaltsjahr 2016 wird ein neues Straßenbauprogramm vorgelegt.

 

Loading...