Antragsvorlage - A/16/0867-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion: Resolution zu einer angemessenen Finanzierung der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Matthias Wissing
- Verantwortung:
- Schranz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.05.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen bekennt sich zu der Verpflichtung, Flüchtlinge aus Krisengebieten unterzubringen und zu versorgen. Er betrachtet es als eine humanitäre Selbstverständlichkeit für die Stadt, ihren Beitrag dazu zu leisten, Flüchtlinge aufzunehmen, ihnen Schutz und Fürsorge zu gewähren und sie in die Gesellschaft zu integrieren.
Angesichts stark steigender Flüchtlingszahlen und damit wachsender Herausforderungen sowie steigender kommunaler Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen appelliert der Rat an Bund und Land, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um den Kommunen diese Aufgabe zu erleichtern.
Der Rat der Stadt erkennt die Ende des vergangenen Jahres beschlossene finanzielle Unterstützung des Bundes ausdrücklich an. Mit Blick auf die weiterhin ansteigenden Flüchtlingszahlen muss sich der Bund über seine bisherigen Zusagen hinaus jedoch dauerhaft an den Kosten für die Aufnahme von Flüchtlingen beteiligen. Die entsprechenden Zusicherungen auf dem jüngsten Flüchtlingsgipfel am 8. Mai 2015 müssen schnellstmöglich konkretisiert werden.
Nach der Bereitschaft des Bundes zur Unterstützung der Kommunen bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen ist nun das Land in der Pflicht, eine angemessene und gerechte finanzielle Beteiligung des Landes an den kommunalen Kosten zu garantieren. Dabei erkennt der Rat auch die beschlossenen Hilfen des Landes an, stellt sich jedoch nachdrücklich hinter die Forderungen des Deutschen Städtetages sowie des Städtetages Nordrhein-Westfalen.
Der Rat der Stadt Oberhausen fordert daher die Landesregierung auf
- die bereitgestellten Mittel des Bundes für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen nicht wie bisher nur zur Hälfte, sondern vollständig an die Kommunen weiterzureichen.
- in Zukunft nicht wie bisher nur für Asylbewerber, sondern auch für geduldete Flüchtlinge Kosten zu erstatten.
- die Pauschalerstattung des Landes über das Flüchtlingsaufnahmegesetz aufgrund aktueller Flüchtlingszahlen anstelle veralteter Stichtagszahlen zum 1. Januar des Vorjahres vorzunehmen.
Sachverhalt
Begründung
In der letzten Sitzung des städtischen Sozialausschusses berichtete die Verwaltung über die Zuteilung von Landes- und Bundesmitteln an die NRW-Kommunen zur Unterstützung der Städte bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Neben der sogenannten Flüchtlingspauschale des Landes NRW stellte die Landesregierung nach dem 1. Flüchtlingsgipfel im November 2014 eine Sonderzahlung für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in Höhe von rund 46 Millionen Euro zur Verfügung.
Nach dem Beschluss des Bundes im November 2014, die Kommunen bei der Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung um 500 Millionen Euro in 2015 zu entlasten, konnten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit 108 Millionen Euro aus der Kasse des Bundes rechnen. Entgegen der Interessen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen und zu Lasten der Flüchtlingshilfe verteilte die Landesregierung jedoch nur 50 % an die Städte und Gemeinden. Oberhausen erhält durch diesen Beschluss rund 600.000 Euro weniger für die Versorgung von Flüchtlingen.
Demgegenüber fordert der Städtetag weitere Entlastungen der Kommunen, um die vielfältigen Aufgaben vor Ort angemessen bewältigen zu können – von der Unterbringung über die Sprachförderung bis hin zur gesundheitlichen Versorgung. Daher erwartet er von der Landesregierung, dass sie die bisher bereitgestellten Mittel des Bundes vollständig an die Kommunen weiterreicht.
Zudem berücksichtigt die derzeitige Pauschalerstattung auf Basis der Zahlen zum 1. Januar des Vorjahres nicht die tatsächliche Belastung der kommunalen Haushalte bei den aktuell steigenden Flüchtlingszahlen. So belief sich die Zahl der Flüchtlinge nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz in Oberhausen zum 1. Januar 2014 auf 309 Personen, während die Flüchtlingszahl aktuell erstmals die Grenze von 1.000 Personen überschritten hat. Durch die aktuelle Abrechnungspraxis des Landes entsteht damit eine übergroße Lücke von Personen, die nach der Pauschalerstattung auf Basis des 1. Januar 2014 nicht angerechnet werden.
Schließlich muss zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden möglichst zeitnah eine Lösung zur Finanzierung der Kosten für die Unterbringung und Versorgung sogenannter geduldeter Flüchtlinge erreicht werden. Die derzeitige Regelung, nach der die Kommunen diese Kosten vollständig alleine zu tragen haben, ist nicht länger hinnehmbar. Eine Erstattung der Kosten für die beträchtliche Anzahl geduldeter Flüchtlinge, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, ist nach Auskunft des Städtetages in den meisten Bundesländern bereits üblich.
