Antragsvorlage - A/16/0863-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag Fraktion DIE LINKE.LISTEFlüchtlingsschutz in NRW
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Die LINKE.LISTE Fraktion
- Bearbeitung:
- David Driever
- Beteiligt:
- Stadtkanzlei
- Verantwortung:
- Yusuf Karacelik
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.05.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen begrüßt die Erlasse der Landesregierung NRW zu Einzelfallprüfungen vor Abschiebungen. Er wendet sich gegen alle Forderungen, die Erlasse AZ: 15-39.13.09.-5-10/128 vom 21.09.2010 und AZ: 15-39.13.09-3-14-404 vom 22.12.2014 außer Kraft zu setzen.
Er widerspricht dabei insbesondere der Forderung, Einzelfallprüfungen für besonders schutzbedürftige Personen (also für Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, allein reisende Frauen, alte Menschen über 65, Kranke und Pflegebedürftige) abzuschaffen. Auch die Forderung, bei Abschiebungen weniger Rücksicht darauf zu nehmen, ob durch das Auseinanderreißen von Familien unzumutbare Härten für die Betroffenen entstehen, teilt der Rat der Stadt Oberhausen nicht.
Der Rat der Stadt Oberhausen fordert alle VertreterInnen der Stadt Oberhausen auf, sich für eine menschliche Flüchtlingspolitik einzusetzen. Die weitere Verschärfung der Abschiebepolitik gegenüber besonders diskriminierten Minderheiten durch eine Abschaffung von Einzelfallprüfungen würde dem diametral widersprechen. Wer solche Forderungen aufstellt, spricht nicht im Namen des Rates der Stadt Oberhausen.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
In einem jetzt bekannt gewordenen Brief an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft fordert Oberbürgermeister Klaus Wehling zusammen mit anderen OberbürgermeisterInnen und Landräten, dass die Landesregierung einen Erlass vom 22.12.2014 zurücknimmt. In ihm hat das Land geregelt, dass vor Abschiebungen in einige Länder „bei besonders schutzbedürftigen Personen – den Familien und Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, allein reisenden Frauen, alten Menschen über 65 Jahre, Kranken und Pflegebedürftigen“ eine „sorgfältige Einzelfallprüfung“ vorgenommen werden muss. Damit sollen „objektiv unzumutbare Härten“ vermieden werden, heißt es in der Verordnung. Auch eine andere Verordnung, deren Abschaffung Klaus Wehling fordert, schreibt Einzelfallprüfungen bei Angehörigen der stark verfolgten Minderheiten der Roma, Ashkali und Ägypter vor, und zwar insbesondere für „alte Menschen über 65 Jahre, Kranke, Pflegebedürftige, alleinerziehende Mütter, Familien mit Kindern oder alleinreisende Frauen“. In dem von Klaus Wehling unterzeichneten Schreiben heißt es: Statt dieser Einzelfallprüfungen sei die Unterstützung der Landesregierung bei Abschiebungen notwendig, „um die notwendigen Plätze für um ihr Leben fürchtende Flüchtlinge freizuziehen“.
Diese Forderungen nach einer Abschaffung von Einzelfallprüfungen vor der Abschiebung von besonders schutzbedürftigen Personen aus besonders diskriminierten Minderheiten sind inhuman. Auch mit den gültigen Regeln werden Menschen abgeschoben, die um ihr Leben und ihre Gesundheit fürchten. Daher ist ein grundsätzliches Umdenken in der Flüchtlingspolitik und ein genereller Verzicht auf Abschiebungen notwendig. Eine Abschaffung der Einzelfallprüfungen dagegen würde die Lage der Betroffenen unter den gegebenen Umständen weiter verschlimmern. Die Formulierung, dass die Abschiebung schneller möglich sein müsse, „um die notwendigen Plätze für um ihr Leben fürchtende Flüchtlinge freizuziehen“, ist verharmlosend und zynisch.
Daher ist es notwendig, dass die politisch gewählten VertreterInnen der Stadt Oberhausen deutlich machen, dass sie diese Forderungen nicht teilen. Der Rat muss die inhumane Vorstellung zurückweisen, dass eine Verschärfung der Abschiebepolitik gegen besonders diskriminierte Minderheiten eine Maßnahme zur Lösung von Problemen bei der Flüchtlingsunterbringung vor Ort sei.
