Berichtsvorlage - M/16/0847-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kenntnisnahme der Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 20.04.2015hier: Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2015 ff
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Petra Schmal
- Verantwortung:
- Heithausen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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07.05.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Kenntnisnahme
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18.05.2015
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Genehmigung des am 17.11.2014 vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen Haushaltssanierungsplans 2015 ff. (Grundlage: Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2014 ff.) gemäß § 6 Abs. 2 Stärkungspaktgesetz erteilt. Dem Erreichen des Haushaltsausgleichs in unterschiedlich großen jährlichen Konsolidierungsschritten wird gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 1 Satz 3 Stärkungspaktgesetz zugestimmt. Der genehmigte Haushaltssanierungsplan tritt gemäß § 6 Abs. 4 Stärkungspaktgesetz an die Stelle des Haushaltssicherungskonzepts nach § 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 darf somit gemäß § 80 Abs. 5 Satz 5 GO NRW öffentlich bekannt gemacht werden.
Eine Kreditgenehmigung, wie sie gemäß § 82 Abs. 2 GO NRW in der Situation der vorläufigen Haushaltsführung erforderlich war, ist mit der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans und der nachfolgenden Veröffentlichung der Haushaltssatzung nicht mehr notwendig. Im Rahmen der Planung und Bewirtschaftung soll eine Neuverschuldung vermieden und eine kontinuierliche Entschuldung herbeigeführt werden.
Die genannten Anzeige- bzw. Berichtspflichten werden durch die Verwaltung wie bisher auch entsprechend umgesetzt.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat im Rahmen der Genehmigung einige aus ihrer Sicht bestehende Risikofelder des Haushaltssanierungsplans besonders hervorgehoben.
Diese und auch andere Maßnahmen wurden bereits im Vorfeld durch das entwickelte Risikomanagement der Stadt Oberhausen als gefährdend erkannt und unterliegen einer entsprechenden regelmäßigen Betrachtung. Sollte es dazu kommen, dass die Gefahr der Nichterreichung eines oder mehrerer HSP-Ziele besteht, werden notwendige Gegensteuerungs- und Kompensationsmaßnahmen ergriffen. Dieses wird durch die Bezirksregierung Düsseldorf auch ausdrücklich erwartet.
Grundsätzlich wird das von der Stadt Oberhausen entwickelte Risikomanagement und dem damit verbundenen Controlling ausdrücklich begrüßt.
Kritisch wird darüber hinaus die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Gesamtergebnisplan gesehen. Trotz der vorgenommenen Reduzierung der Gewerbesteuererwartung fürchtet die Bezirksregierung Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Planung über den gesamten HSP-Zeitraum, dies insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Schlüsselzuweisungen sowie Personal- und Versorgungsaufwendungen.
Hier gilt es, die Planungen von Erträgen und Aufwendungen möglichst vorsichtig und realistisch unter Anwendung der entsprechenden Erlasse des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK) vorzunehmen.
Im Hinblick auf die bisher mit der Stadt Oberhausen gemachten Erfahrungen im Rahmen des Haushaltssanierungsprozesses erkennt die Bezirksregierung jedoch ausdrücklich die kontinuierlichen Bemühungen von Politik und Verwaltung, am Erfolg der Konsolidierung weiter konstruktiv mitzuarbeiten, an und sieht daher gute Voraussetzungen die Ziele des Stärkungspaktes am Ende auch zu erreichen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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