Beschlussvorlage - B/16/0831-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen beim Auftrag 130001130200 - Bebaute Grundstücke, Sachkonto 529136 - LVZ 10 Unterhaltung und Instandsetzung von Grün- und Freiflächen in Höhe von 1,6 Mio. EUR zu.

 

Für die Folgejahre erfolgt im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2016 ff. gleichzeitig eine Korrektur des Ansatzes.

 

Deckungsvorschlag:

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit. Im Rahmen der konkreten Bewirtschaftung wird dieser Betrag jedoch vollständig kompensiert bzw. im Rahmen des Jahresabschlusses entsprechend dokumentiert.

 

 

 

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Konsequenzen

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Rahmen der Leistungsbeziehungen zur OGM GmbH besteht für das Jahr 2015 hinsichtlich der Regelungen aus dem LVZ 10 - Unterhaltung und Instandsetzung von Grün- und Freiflächen - die vertragliche Verpflichtung zur Zahlung einer Pauschale in Höhe von 10.588.484 EUR brutto. Diese Pauschale ist je zur Hälfte am dritten Werktag zu Beginn eines Jahres und zum 30.06. des laufenden Jahres fällig. Die erste Rate wurde bereits im Januar an die OGM GmbH überwiesen. Zur Zahlung der zweiten Rate besteht im Rahmen der geplanten Aufwendungen keine ausreichende Budgetermächtigung.

 

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltssanierungsplans 2012 ff. wurden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung auch diejenigen HSP-Maßnahmen, deren Beginn erst in Folgejahren eintritt, tatsächlichen Haushaltspositionen zugeordnet. In Bezug auf die HSP-Maßnahme Nr. 9A (Entwicklung eines strategischen Immobilienkonzeptes) wurde das Konsolidierungsvolumen in Höhe von 2 Mio. EUR ab dem Jahr 2015 im Produkt 011302 - Bebaute Grundstücke - irrtümlich als aufwandsmindernd dargestellt. Dabei wurde anteilig für die damaligen Einheitspreise OGM (Sachkonto 529190) ein Betrag in Höhe von 1,6 Mio. EUR pauschal in Abzug gebracht.

 

Durch eine vollständige Neufassung der Vertragsbeziehungen zwischen der Stadt Oberhausen und der OGM GmbH ab 01.01.2014 war eine Änderung der bisherigen Sachkontenstruktur erforderlich. Die ehemaligen Einheitspreise wurden vollständig aufgelöst und in neu gefassten Leistungsverzeichnissen und Einzelverträgen mit der OGM GmbH geregelt. Unter anderem wurde dabei im Sachkonto 529136 das Leistungsverzeichnis 10 neu geplant. Für das Jahr 2014 stand gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ein Ansatz in Höhe von 10.588.480 EUR zur Verfügung. Die vorgenommene Kürzung der ehemaligen Einheitspreise wurde ansatzmäßig in das neue LVZ 10 übernommen und führte so konsequenterweise zu einem reduzierten Ansatz in Höhe von 8.988.490 EUR.

 

In Abstimmung mit der OGM GmbH führt die Veranschlagung der HSP-Maßnahme Nr. 9A jedoch nicht zu einer Aufwandsreduzierung. Das geplante Konsolidierungsvolumen in Höhe von 2 Mio. EUR jährlich basiert vielmehr auf der Umwandlung ehemaliger Sportplätze zu Baugrundstücken und den aus dem Verkauf zu erzielenden Beträgen, die über dem Buchwert liegen. Es handelt sich dabei aktuell um die ehemaligen Sportplätze „Landwehr“, „Dinnendahlstraße“ und „Lilienthalstraße“. Hierfür sind durch die Fachverwaltung auf der Ertragsseite entsprechende Erträge mitgeteilt und in den Haushalt eingestellt worden, ohne die Wiederherstellung der entsprechenden Aufwandsermächtigung im LVZ 10 vorzunehmen.

 

Um der bestehenden vertraglichen Verpflichtung der OGM GmbH gegenüber nachzukommen, sind die fehlenden Mittel in Höhe von 1,6 Mio. EUR nunmehr überplanmäßig bereit zu stellen.

 

 

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