Berichtsvorlage - M/16/0774-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Eisenbahnkreuzungsvereinbarungen Rosa-Rothofstraße und Weseler Straße (siehe Beschlussvorlage B/16/0533-01 vom 15.12.2014)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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12.05.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Kenntnisnahme
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18.05.2015
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Im Dezember 2014 wurden die gefertigten Eisenbahnkreuzungsvereinbarungen (EKrV) „Rosa-/Rothofstraße“ vom Fachbereich 5-6-10 und „Weseler Straße“ (L215n) vom Fachbereich 5-6-20 im Planungsausschuss vorberaten und vom Rat der Stadt beschlossen (B/16/0533-01). Nach erfolgter Unterzeichnung von Seiten der Stadt Oberhausen wurden sie weiter an die Deutsche Bahn AG (DB AG) zur Mitzeichnung übersandt. Auf Grund eines ARS (Allgemeines Rundschreiben) des Ministeriums und einer neu eingeführten Richtlinie wünscht die DB AG Änderungen in den vorgenannten Kreuzungsvereinbarungen (KV).
Nach Veröffentlichung der ARS Nr. 10/2014 und dem Vollzug des EKrG hinsichtlich der Richtlinien für Planung, Baudurchführung und Abrechnung von Maßnahmen wurde das ARS 07/2000 seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufgehoben. In Bezug auf die Novellierung sind laut DB AG in den Kreuzungsvereinbarungen “Rosa-/Rothofstraße“ und „Weseler Straße“ (L215n) entsprechend die §§ 8 Abs. 3 zu ändern, da dort noch Bezug auf das ARS 2000 genommen wird. Übergangsregelungen sind im ministeriellen Erlass nicht erkennbar.
Der bisherige Text gemäß § 8 Abs. 3 Eisenbahnkreuzungsvereinbarung lautet:
Für das Verfahren bei Bauausführung, der Kostenerstattung und der Abrechnung der Maßnahme (§ 2) gilt die „Richtlinie für das Verfahren bei der Baudurchführung und Abrechnung von Maßnahmen nach dem EKrG“, bekannt gegeben vom BMVBW mit ARS Straßenbau Nr. 7/2000 – S16/EW 15/78. 10.20-04/8 Va 00 – vom 06.03.2000(VkBI 2000, S. 172, soweit in dieser Vereinbarung nicht eine abweichende Regelung getroffen wurde.
Nach Änderung des Passus lautet der neue Text wie folgt:
Für das Verfahren bei der Planung, Baudurchführung und Abrechnung der Maßnahme (§ 2) gelten die „Richtlinien für die Planung, Baudurchführung und Abrechnung von Maßnahmen nach dem EKrG“, bekannt gegeben vom BMVI mit ARS Nr. 10/2014 – StB 15/174.2/4-3/2178067 – vom 18.11.2014, soweit in dieser Vereinbarung nicht eine abweichende Regelung getroffen wurde.
Die Änderungen bewirken im Wesentlichen neue Bestimmungen zu gegenseitigen Informationspflichten und Abrechnungsmodalitäten.
In den Kreuzungsvereinbarungen „Rosa-/Rothofstraße“ und „Weseler Straße“ (L215n) sind die Änderungen im § 8 (3) in Absprache mit dem Bereich Recht vorgenommen worden.
Die geänderten Bestimmungen werden auch für alle zukünftig noch mit der DB AG abzuschließenden Eisenbahnkreuzungsvereinbarungen übernommen.
Eine erneute Beschlussfassung wird deshalb nicht für erforderlich gehalten.
In der KV Rosa-/Rothofstraße wurde in § 10 EKrV versehentlich noch die frühere Bezeichnung (BMVBW) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen angegeben. Die neue korrekte Bezeichnung lautet jetzt (BMVI) Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die oben genannte Kreuzungsvereinbarung ist dahingehend geändert worden.
Da gemäß § 9 EKrV – Änderung der Vereinbarung – Änderungen und Ergänzungen der Schriftform bedürfen, waren die beiden geänderten Eisenbahnkreuzungsvereinbarungen (einmal in 6-facher Ausfertigung und einmal in 5-facher Ausfertigung) erneut der Beigeordneten Frau Lauxen und dem Oberbürgermeister Herrn Wehling zur Unterzeichnung vorzulegen und erneut der DB Projekt-Bau GmbH mit der Bitte um Unterzeichnung seitens der DB AG sowie Einholung des Einverständnisses des Eisenbahnbundesamtes zuzusenden.
Der Ältestenrat wurde bereits am 16.03.2015 über die Änderungen in den Eisenbahnkreuzungsvereinbarungen informiert.
