Berichtsvorlage - M/16/0762-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung erfolgt ein Überblick über die Inhalte und Ergebnisse aus den unterschiedlichen Aufgabenbereichen der Wohnraumförderung. Hierzu zählt seit Jahren die Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen durch zinsgünstige Darlehen für den Neubau und den Erwerb von Wohnraum. Weiterhin werden zur Verbesserung des bestehenden Wohnraums durch die Gewährung von Förderdarlehen verschiedene Maßnahmen finanziert, z. B.

 

die Reduzierung von Barrieren,

die bauliche Anpassung und der Umbau von Dauerpflegeeinrichtungen,

die Verbesserung der Energieeffizienz durch Wärmedämmung/Heizungseinbau.

 

Neben den seit Jahren bekannten Förderbausteinen gehören nunmehr auch aufgrund aktueller Entwicklungen die Aspekte

 

Quartiersentwicklung und

Wohnraum für Studierende

 

zum Förderspektrum.

 

Aufgezeigt werden die für das Jahr 2014 relevanten Daten und Fakten, weiterhin erfolgt ein Ausblick auf das Förderjahr 2015 bezogen auf Nordrhein-Westfalen und Oberhausen.

 

 

1. Wohnungsbauförderung

 

 

1.1 Wohnraumförderungsprogramm 2014 des Landes NRW

 

Das Wohnraumförderungsprogramm 2014 hatte wie auch im Jahr 2013 ein Finanzvolumen von 800 Mio. EUR. Davon erhielten die Bewilligungsbehörden 680 Mio. EUR überwiegend als Budgets, mit denen die Kommunen Wohnraum fördern konnten, der der Entwicklung und Stabilisierung ihrer Quartiere diente oder dem örtlichen Bedarf an preiswertem Wohnraum für die Zielgruppe entsprach. Die Förderbudgets verteilten sich auf die Bausteine

 

Eigentumsförderung  80 Mio. EUR

Mietwohnungsförderung450 Mio. EUR

Bestandsförderung150 Mio. EUR

 

Zusätzlich standen 120 Mio. EUR für Maßnahmen zur Unterstützung der Quartiersentwicklung und zur Förderung des studentischen Wohnens zur Verfügung.

 

Für Projekte, die auf der Grundlage von kommunalen wohnungswirtschaftlichen Handlungs-konzepten entwickelt wurden, waren 70 Mio. EUR reserviert. Ziel war bzw. ist es, das Quartier vor Ort zu entwickeln, wobei das Land die Rahmenbedingungen setzt. Dabei steht die soziale Wohnraumförderung im Kontext eines ressortübergreifenden Ansatzes der Quartiers-entwicklung als das Element „Wohnen und wohnungsnahe Infrastruktur“.

 

Die soziale Wohnraumförderung setzt bei der Quartiersentwicklung auf die Vielfalt von Förderangeboten für Wohnformen von der Standardwohnung für alle Generationen – auch für studentisches Wohnen – bis hin zu Wohnungsangeboten für ältere und behinderte Menschen mit Assistenzbedarf. Die Förderangebote berücksichtigen besondere Bedarfe und können auf der Basis von Handlungskonzepten flexibel genutzt werden (Möglichkeit der Abweichung von Förderrichtlinien).

 

Auch die Angebote zur Förderung von Wohnumfeld und „wohnungsnaher sozialer Infra-struktur“, sei es im Zusammenhang mit der Förderung neuer Wohnungen oder mit der Modernisierung von Wohnraum, können zur Aufwertung von Quartieren genutzt werden. Hierzu zählen beispielhaft die Förderung von

 

Maßnahmen auf Wegen, Freiflächen und Stellplätzen des privaten Grundstücks zum Abbau von Barrieren,

 

Gemeinschaftsräumen, in denen sich die Mieter der geförderten Wohnungen mit Menschen aus ihrem Viertel treffen können.

 

Einen besonderen Schwerpunkt des Programms 2014 bildete die Förderung von Wohnraum für Studierende. Die Förderangebote des Landes für studentisches Wohnen wurden im Wohnraumförderungsprogramm zusammengeführt. Hierfür standen 50 Mio. EUR zur Verfügung.

 

Die von der Landesregierung für das Wohnraumförderungsprogramm 2014 beschlossenen Leitziele waren,

 

die Entwicklung und Erneuerung von Wohnquartieren durch Neuschaffung von qualitätvollem, energieeffizientem und barrierefreiem Wohnraum zu unterstützen,

 

maßnahmeorientierte und kooperativ entwickelte kommunale wohnungspolitische Handlungskonzepte für eine zukunftsfeste Quartiersentwicklung zu nutzen,

 

die Quartiere demografiefest und sozial adäquat weiter zu entwickeln, um Segregationsprozessen entgegenzuwirken,

 

preiswerten Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen zu schaffen und ihnen die Teilhabe am Wohnungsmarkt zu ermöglichen,

 

den Hochschulstandort Nordrhein-Westfalen durch Ausweitung des Angebots an studentischem Wohnraum zu stärken,

 

die energetische Optimierung und Sanierung des Wohnungsbestandes zu forcieren, um  Wohnnebenkosten einzusparen und den CO2 Ausstoß zu verringern,

 

die Umstrukturierung im Wohnungsbestand aufgrund von veränderten Haushaltsstrukturen und Nutzungsanforderungen durch entsprechende Förderangebote zu unterstützen,

 

die Entwicklung innovativer Qualitätsvorgaben mittels des experimentellen Wohnungsbaus als Teil der sozialen Wohnraumförderung zu nutzen.

 

 

Das Förderergebnis für Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2014 stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

 

Mietwohnungsbau3.545 Wohneinheiten396,586 Mio. EUR

Eigentumsmaßnahmen   783 Wohneinheiten  63,333 Mio. EUR

Bestandsförderung1.805 Wohneinheiten  37,179 Mio. EUR

Wohnheimplätze   580 Wohneinheiten  26,367 Mio. EUR

Gesamt6.713 Wohneinheiten523,465 Mio. EUR

 

 

1.2 Förderung in Oberhausen

 

Die Stadt Oberhausen nimmt die Aufgabe Wohnungsraumförderung als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr; sie ist Bewilligungsbehörde. Mit der Veröffentlichung des Wohnraumförderungsprogramms 2014 und der Bekanntgabe der Wohnraumförderungsbestimmungen wurden die Bewilligungsbehörden ermächtigt, alle Anträge zu bewilligen, die eine sog. „Bewilligungsreife“ erlangen.

 

Der Bewilligungsschluss im abgelaufenen Förderjahr wurde wiederum auf den 30.11.2014 terminiert.  Bezogen auf den im Wohnraumförderungsprogramm festgelegten Meldestichtag 31.12.2014 gab es beim Baustein Eigentumsförderung 5 Anträge, die sich noch in der Bewilligungsphase befanden. Die Zahl der Anträge ist mit einem Fördervolumen von 398.800 EUR gleichzusetzen. Mit einer Bewilligung der Anträge ist kurzfristig zu rechnen.

 

Bei den Förderbausteinen Mietwohnungsbau und Bestandsförderung wurden alle laufenden Anträge bewilligt. Einige Anträge im Rahmen der Mietwohnungsförderung wurden auf Bitten der Investoren in das Jahr 2015 verschoben.

 

Nachstehend werden die einzelnen Förderbereiche differenziert dargestellt.

 

 

1.2.1 Eigentumsmaßnahmen

 

Für das Bewilligungsjahr 2014 wurde der Stadt Oberhausen für die Eigentumsförderung, also für die Fördervarianten

 

Neubau von Familienheimen

Neubau von Eigentumswohnungen

Erwerb von vorhandenem Wohnraum

 

ein Budget von 1.700.000 EUR zugewiesen.

 

Im abgelaufenen Förderjahr 2014 wurden seitens der Bewilligungsbehörde Oberhausen Förderzusagen in Höhe von insgesamt 1.469.800 EUR ausgesprochen, was einer auf das Zuteilungsbudget bezogene Zielerreichungsquote von 86,45 % entspricht. Geschaffen werden konnten insgesamt 16 Wohneinheiten. Auch in Oberhausen ist seit geraumer Zeit der Trend erkennbar, dass aufgrund von finanziellen und förderrelevanten Einschnitten der Baustein Eigentumsförderung nicht mehr den Stellenwert vergangener Jahre hat.

 

Mit der Fördersumme von 1.469.800 EUR werden Investitionen (Baukosten) in Höhe von rund 4,3 Mio. EUR angestoßen.

 

 

 

 

1.2.2 Mietwohnungsbau

 

Der Stadt Oberhausen stand für das Förderjahr 2014 ein Budget von 3.800.000 EUR zur Verfügung, welches aufgrund einer Quartiersentwicklungsmaßnahme um 3.285.000 EUR auf insgesamt 7.085.000 EUR erhöht wurde. Bewilligungen wurden in Höhe von insgesamt 7.086.200 EUR (Zielerreichungsquote von 100 %) ausgesprochen. Die geringfügige Überschreitung des eigentlichen Gesamtbudgets ist aufgrund der Fördervorschriften bis zu einer Höhe von 20.000 EUR möglich. Mit diesem Fördervolumen wurden im abgelaufenen Jahr 81 Wohneinheiten gefördert. Der Betrag des im Frühjahr 2014 neu eingeführten Tilgungsnachlasses beläuft sich, bezogen auf die Fördersumme von 7.086.200 EUR, auf insgesamt 221.500 EUR.

 

Im Ergebnis werden mit der Fördersumme von 7.086.200 EUR in Oberhausen Investitionen in Höhe von rund 17,02 Mio. EUR angestoßen.

 

Folgende Objekte konnten gefördert werden:

 

Luchs-/Dachsstraße, 46147 Oberhausen48 WE3.285.800 EUR

Rosenstraße 47, 46049 Oberhausen  9 WE1.168.800 EUR

Katharinenstraße 90, 46049 Oberhausen  7 WE   801.700 EUR

Zilianplatz 6, 46145 Oberhausen  13 WE1.467.500 EUR

Hülskathstraße 41, 43, 46149 Oberhausen  4 WE   362.400 EUR

 

Wie bereits unter Punkt 1.2 des Berichtes erwähnt, wurde von Seiten einiger Investoren die Bitte geäußert, die gestellten Anträge hinsichtlich einer möglichen Bewilligung in das Jahr 2015 zu verschieben. Hierbei handelt es sich um insgesamt zwei Förderanträge mit einem Gesamtfördervolumen von ca. 4,2 Mio. EUR. Mit dieser Summe ist die Förderung von ca. 45 Wohneinheiten verbunden.  Wäre es im abgelaufenen Jahr zu einer Förderung gekommen, hätte es zu einer weiteren Budgetaufstockung seitens des zuständigen Ministeriums kommen müssen.

 

Die Abbildung 3 und 4 zeigt den Verlauf der Mietwohnungsförderung für den Zeitraum 2005 bis 2014.

 

 

1.2.3 Förderung von Bestandsmaßnahmen

 

Unter dem Oberbegriff der Förderung von Bestandsmaßnahmen werden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden zusammengefasst. Über die Richtlinie zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand (RL-BestandsInvest) bietet das Land NRW eine Förderung an für

 

bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand,

die bauliche Anpassung und Umbau von bestehenden Dauerpflegeeinrichtungen,

wohnungswirtschaftliche Maßnahmen des Stadtumbaus bei hochverdichteten Sozialwohnungsbeständen der 1960er und 1970er Jahre in Verbindung  mit integrierten Bewirtschaftungskonzepten,

die denkmalgerechte Erneuerung von selbst genutztem Wohnraum in Werks- und Genossenschaftssiedlungen und in historischen Stadt- und Ortskernen,

bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand und in bestehenden vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen.

 

Angesichts der immer älter werdenden Gesellschaft legt das Land NRW seit geraumer Zeit einen Schwerpunkt auf die Schaffung barrierefreien bzw. barrierearmen Wohnraums. Als wohnungspolitischer Beitrag zur Lösung der aktuellen demografischen und siedlungsstrukturellen Probleme im Wohnungsbestand des Landes wurde ab 2006 ein investives Bestandsförderungsprogramm (RL-BestandsInvest) aufgelegt und in den vergangenen Jahren regelmäßig erweitert. Dies soll dazu beitragen, differenzierte Wohnungsangebote im Bestand insbesondere für ältere und auch pflegebedürftige Menschen zu schaffen, damit diese langfristig in ihren Wohnungen und ihrem Wohnquartier wohnen bleiben und bei Bedarf auch ambulant gepflegt werden können. In diesem Sinne werden bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand in Mietwohnungen ebenso wie in Eigenheimen und Eigentumswohnungen gefördert.

 

Für das Jahr 2014 stellte das Land wie schon im Vorjahr im Rahmen der Bestandsförderung 150 Mio. EUR zur Verfügung, davon wurde der Stadt Oberhausen ein Budget von 980.000 EUR zugewiesen. Es wurden Bewilligungen in Höhe des zugeteilten Budgets ausgesprochen, die Förderung umfasste insgesamt 34 Wohneinheiten (Zielerreichungsquote von 100 %). Der in 2014 auch bei der Bestandsförderung eingeführte Tilgungsnachlass belief sich im abgelaufenen Förderjahr, ausgehend von der Fördersumme 980.000 EUR, auf insgesamt 182.380 EUR.

 

Seit dem Inkrafttreten der maßgeblichen Fördervorschriften im Jahr 2006 bewegen sich die möglichen Fördersummen auf einem erheblich niedrigeren Niveau, als es bei den bisherigen Modernisierungsregelungen bis 2005 der Fall war. Ausnahme sind die Jahre 2007 und 2008, hier wurden jeweils Pflegeeinrichtungen in nicht unerheblichem Maße gefördert. Daher ist es sehr erfreulich, dass es bei dem Programmteil „Bestandsförderung“ im abgelaufenen Förderjahr in Oberhausen zu einer weiteren Steigerung gekommen ist. Folgende Einzelobjekte sind, insbesondere auch unter energetischen Gesichtspunkten, modernisiert worden:

 

Am Grafenbusch 12, 46047 Oberhausen  1 WE     68.100 EUR

Nohlstraße 56/Marktstraße 116, 46045 Oberhausen10 WE   206.000 EUR

Richard-Dehmel-Straße 67, 69, 46147 Oberhausen11 WE   246.200 EUR

Hülskathstraße 41, 43, 46149 Oberhausen12 WE   459.700 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Sozialwohnungsbestand

 

Die Abbildung 7 verdeutlicht die Entwicklung des Sozialwohnungsbestandes in  Oberhausen  für den zurückliegenden Zeitraum von 10 Jahren, Abbildung 8 zeigt eine Übersicht der Entwicklung bis zum Jahr 2019. Die landesweite Tendenz bis zum Jahr 2019 kann der Abbildung 9 entnommen werden. Hier ist zu erkennen, dass der Bestand an preisgebundenen Wohnungen in NRW in den kommenden Jahren weiter zurückgeht, da die Preisbindung für viele Wohnungen nach planmäßig erfolgter Tilgung bzw. nach vorzeitiger Tilgung der Förderkredite die Nachwirkungsfrist von bis zu 10 Jahren endet. Die für NRW prognostizierte Entwicklung ist bezogen auf Oberhausen deckungsgleich. Diese Aussage erscheint auf den ersten Blick für Oberhausen hinsichtlich des Jahres 2007 nicht korrekt, ist aber damit zu begründen, dass sich die statistischen Anforderungen der NRW.BANK (früher: Wohnungsbauförderungsanstalt) geändert haben. Die Grundtendenz der Rückläufigkeit bleibt unbestritten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Wohnungsnachfrage

 

 

3.1 Wohnungssuchende

 

Die Zahl der wohnungssuchenden Haushalte der letzten 10 Jahre kann der folgenden Abbildung 10 entnommen werden. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Haushalte die berechtigt sind, eine Sozialwohnung zu beziehen. Im Gegensatz zu den Vorjahren war für das Jahr 2005 und 2006 ein geringer Wert zu verzeichnen, was auf eine Neustrukturierung der Wohnungsvermittlung zurückzuführen war. Änderungen bei den statistischen Anforderungen haben aber ab 2007 zu einer Wertveränderung und somit zu belastbaren Daten geführt.

 

3.2 Wohnungsvermittlungen

 

Im Jahr 2014 wurden ausgestellt

 

621 allgemeine Wohnberechtigungsscheine,

353 gezielte Wohnberechtigungsscheine,

123 Freistellungen gemäß § 19 WFNG.

 

 

 

4. Förderung 2015

 

 

4.1 Wohnraumförderungsprogramm 2014 bis 2017 des Landes NRW

 

Das für die 16. Legislaturperiode aufgelegte mehrjährige Wohnraumförderungsprogramm 2014 bis 2017 ist am 22.01.2015 bekannt gegeben worden und hat ein Mittelvolumen von 800 Mio. EUR. Dieses Mehrjahresprogramm soll gleichermaßen an Investoren und Kommunen ein Signal der Verlässlichkeit der Wohnraumförderung des Landes richten. Die verbesserte Planbarkeit wird die Ausfinanzierung auch größerer Fördermaßnahmen über mehrere Jahre hinweg und Maßnahmen zur abschnittsweisen Umsetzung von Quartierskonzepten erleichtern.

 

Das jährliche Programmvolumen verteilt sich - wie auch schon im Jahr 2014 - auf folgende Förderschwerpunkte

 

Eigentumsförderung  80 Mio. EUR

Mietwohnungsförderung450 Mio. EUR

Bestandsförderung150 Mio. EUR

Quartiersentwicklung  70 Mio. EUR

Förderung von studentischem Wohnraum  50 Mio. EUR

 

Auch die von der Landesregierung beschlossenen Leitziele 2014 bis 2017 entsprechen denen des Vorjahres und sind bereits unter Punkt 1.1 des Berichtes aufgeführt. Auf eine Wiederholung wird an dieser Stelle verzichtet.

 

Für das Förderjahr 2015 bleibt festzuhalten, dass keine materiellen Veränderungen erfolgen. Die Fördersätze bleiben unverändert. Im Rahmen der Dienstbesprechung am 28.01.2015 wurde von Vertretern des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr mitgeteilt, dass nicht verausgabte Mittel des Programmjahres 2014 eventuell auch noch im Jahr 2015 Verwendung finden können.

 

 

4.1 Eigentumsmaßnahmen

 

Die Förderung der Neuschaffung und des Ersterwerbs selbst genutzten Wohneigentums erfolgt grundsätzlich nur noch in Kommunen mit hohem oder überdurchschnittlichem Bedarfsniveau. Aufgrund der Zuordnung Oberhausens zum überdurchschnittlichen Bedarfsniveau kann auch im Jahr 2015 eine Förderung in den genannten Segmenten erfolgen. Eine Förderung des Erwerbs vorhandenen Wohnraums ist unabhängig von der Zuordnung der jeweiligen Kommune zu einem der Bedarfniveaus möglich.

 

Die Bewilligungsbehörden in Nordrhein-Westfalen sind mit Bekanntgabe ermächtigt, alle Eigentumsmaßnahmen zu fördern bzw. zu bewilligen, sofern hierfür die Voraussetzungen vorliegen. Für das Förderjahr 2015 wurde für die Eigentumsförderung allerdings keine Budgetierung mehr vorgenommen, vielmehr kehrte man zu der bereits vor Jahren praktizierten Stichtagsregelung zurück. Diese Regelung gilt aber vorerst nur bis zum 30.06.2015, danach wird das zuständige Ministerium für den Rest des Förderjahres 2015 eine neue Entscheidung treffen.

 

Nennenswerte Punkte in der Eigentumsförderung 2015 sind

 

aufgrund der neuen Gebietskulissen erfolgt die Einstufung Oberhausens in die Kostenkategorie K 3 (alt: 2)

 

Antragsteller erhalten aufgrund der Zuordnung in K 3 eine Grundpauschale von 73.000 EUR (alt: 63.000 EUR)

 

Erhöhung des Zusatzdarlehens „Kinderbonus“ auf 10.000 EUR pro Kind (alt: 5.000 EUR)

 

geringfügige Anhebung des Mindestrückbehaltes (Bonitätsfrage)

 

Erhöhung des Tilgungssatzes auf Antrag möglich (2% statt 1%)

 

 

4.2 Mietwohnungen

 

Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren, erfolgten bei der Förderung von Mietwohnungen lediglich geringfügige Veränderungen, so z. B.

 

Neuordnung beim sog. „Brachflächendarlehen“

 

weitere Vereinfachungen bzw. Verbesserungen bei der sog. „mittelbaren Belegung“

 

Erhöhung des Tilgungssatzes auf Antrag möglich (2% statt 1%)

 

Für das laufende Jahr hat Oberhausen eine Zuteilung für die Mietwohnungsförderung von 5.100.000 EUR erhalten. Etwaige Förderkontingente für

 

Maßnahmen der Quartiersentwicklung

 

Wohnraum für Studierende

 

eine sog. Komplettförderung

 

Maßnahmen aus einem kommunalen Handlungskonzept

 

Maßnahmen im experimentellen Wohnungsbau

 

stehen zusätzlich, ohne Anrechnung auf das Budget, zur Verfügung und werden vom Ministerium projektbezogen zugeteilt.

 

Der Stadt Oberhausen liegen momentan Anträge für folgende Objekte vor:

 

Edmundstraße , 46149 Oberhausen15 WE1.132.000 EUR

Königsberger Straße, 46047 Oberhausen30 WE2.903.500 EUR

Bahnhofstraße 60, 46145 Oberhausen20 WE2.746.000 EUR

 

Das Fördervolumen beläuft sich auf ca. 6,8 Mio. EUR, weitere Anträge für 2015 wurden von verschiedenen Investoren avisiert.

 

Nach aktueller Einschätzung wird das zur Verfügung stehende Budget nicht ausreichen, um alle vorhandenen Förderanträge zu bewilligen. Um dieses Ziel jedoch zu erreichen wird versucht, das vom Land zur Verfügung gestellte Fördervolumen zu erhöhen oder Maßnahmen der Quartiersentwicklung anzustreben.

 

 

4.3 Bestandsförderung

 

Zur Verbesserung der Wohnungsbestände in Nordrhein-Westfalen können im Rahmen der investiven Bestandsförderung verschiedene Erneuerungsmaßnahmen finanziert werden. Die einzelnen Förderansätze der Bestandsförderungen wurden bereits unter Nummer 1.2.3 des Berichtes aufgeführt.

 

Nach Aussage des Landes NRW steht bei allen Baumaßnahmen im Bestand das wohnungs- und sozialpolitische Ziel im Vordergrund, zukunftsfähige Wohnangebote mit bezahlbaren Wohnqualitäten zu erhalten bzw. zu schaffen und Quartiere durch Bestandserneuerung zielgruppenorientiert weiter zu entwickeln.

 

Folgende Änderungen der Bestandsvorschriften sind für das Förderjahr 2015 erfolgt:

 

Baustein „Reduzierung von Barrieren/Modernisierung“

- Fördersatz bei Mietwohnungen:80% (alt: 50%)

- Fördersatz bei Eigentum:85% (alt: 50%)

- Darlehenshöchstbetrag pro WE:25.000 EUR (alt: 15.000 EUR)

 

Baustein „Vollstationäre Pflegeeinrichtungen“

- keine Einkommensprüfung mehr

- 70.000 EUR pro Pflegewohnplatz (alt: 60.000 EUR)

 

Baustein „Hoch verdichtete Wohnungsbestände der 60er und 70er Jahre“

- Förderfähig sind nicht nur Sozialwohnungen

- Kombination mit Energieeffizienz und Barrierereduzierungen möglich

- Fördersatz 80% (alt: 50%)

 

Baustein „Denkmalgeschützter Wohnraum“

- Klarstellung bei der Zielgruppe

 

Baustein „Energieeffizienz“

- Fördersatz bei Eigentum:85% (alt: 80%)

 

 

Die Reduzierung von Barrieren im Bestand bleibt ein wichtiges wohnungspolitisches Ziel. Insbesondere für ältere und pflegebedürftige, aber auch für alle anderen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gilt es, Wohnqualitäten zu schaffen, die ein Wohnen mit Komfort in allen Lebenslagen und in jedem Alter ermöglichen. Dazu zählt die Schaffung von barrierearmen Standards im Bestand. Förderfähig sind bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in bestehenden Mietwohnungen, Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Die Förderung erfolgt ohne Einhaltung von Sozialbindungen (Mietpreis- und Belegungsbindung).

 

Um die energetische Erneuerung des Wohnungsbestandes zu forcieren, werden vorrangig Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Mietwohnungen und in selbst genutztem Wohneigentum gefördert. Dieses Förderangebot mit Sozialbindungen verfolgt folgende wohnungs- und sozialpolitische Ziele:

 

sozial tragbare (Warm-) Mieten für den Mietwohnungsbestand

 

tragbare Finanzierungsbelastungen und Nebenkosten bei selbst genutzten Eigentum

 

attraktive, langfristige Förderkonditionen auch bei Kombinationsmaßnahmen zum Abbau von Barrieren und energetischer Sanierung

 

Bei dem Förderbaustein „Energetische Erneuerung“ kommt noch hinzu, dass alle selbst nutzenden Einzeleigentümer in Stadterneuerungsgebieten „Soziale Stadt“ oder „Stadtumbau West“ in ihren Wohnraum energetisch investieren können, ohne an die eigentlich geltenden Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung gebunden zu sein. Geförderte Mietwohnungen in den genannten Gebieten unterliegen keiner Belegungsbindung.

 

Für das Jahr 2015 wurde der Stadt Oberhausen durch das Land für den Förderbaustein Bestandsförderung im Rahmen der Budgetierung ein Betrag von 980.000 EUR zugewiesen, bei entsprechendem Bedarf kann eine Aufstockung erfolgen.

 

Aktuell liegen der Stadt Oberhausen folgende Anträge für die Bestandsförderung vor:´

 

Richard-Dehmel-Straße 71 - 77, 46119 Oberhausen16 WE412.600 EUR

Am Dicken Stein 2 - 6, 46119 Oberhausen10 WE288.600 EUR

Am Dicken Stein 8 - 12, 46119 Oberhausen10 WE280.300 EUR

 

Nach jetziger Einschätzung wird für die anstehenden Bewilligungen das gesamte zugewiesene Budget benötigt. Für die Bewilligung weiterer Anträge ist dann die Budgetaufstockung beim zuständigen Ministerium erforderlich.

 

 

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