Beschlussvorlage - B/16/0801-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[X]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städte, die sog. Aufgabenträger, einen Nahver­kehrsplan aufzustellen und ca. alle 5 Jahre zu überarbeiten. Mit Hilfe des Nahverkehrsplans wird das öffentliche Verkehrsinteresse im Straßenbahn- und Busverkehr der Stadt Oberhau­sen konkretisiert.

Die Stadt Oberhausen hat am 14.12.1998 erstmalig den Nahverkehrsplan aufgestellt (Druck­sache B/98/2968 „Nahverkehrsplan“). Die erste Fortschreibung wurde am 21.11.2005  (Drucksachen B/14/1044-01) durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossen. Am 26.09.2011 stimmt der Rat der Stadt Oberhausen der zweiten Fortschreibung des Nahver­kehrsplans zu (Drucksache B/15/1546-01).

Die Grundlage für den neuen Nahverkehrsplan bildet eine umfangreiche Analyse und Prog­nose

  • der Siedlungsstruktur
  • der Verkehrsentwicklung
  • des bestehenden und künftigen ÖPNV-Angebotes (u. a. Nachfrage, Liniennetz, Takt, Bedienzeiten)

 

Im Nahverkehrsplan werden die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie ÖPNV-Planungen des Landes NRW und des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr eingebunden. Weiter­hin werden die Belange von Frauen, Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen und des Umweltschutzes – vor allem Luftreinhaltung und Lärmschutz – im Hinblick auf den ÖPNV berücksichtigt.

Der Nahverkehrsplan steuert das Nahverkehrsangebot der kommenden Jahre. Er beschreibt einerseits detailliert das Leistungsangebot, also die Linienwege, Takte und Bedienzeiten. Andererseits nennt der Nahverkehrsplan Qualitätsstandards, mit denen das Angebot erbracht wird. Darunter fallen u. a. Festlegungen zu Ausstattungen von Fahrzeugen und Haltestellen.

Da das ÖPNV-Angebot bis 2022 vollständig barrierefrei ausgestaltet sein muss, spielt das Thema Barrierefreiheit im Nahverkehrsplan eine wichtige Rolle. In Oberhausen verkehren bereits heute ausschließlich Niederflurfahrzeuge, sodass vor allem die noch nicht barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen betrachtet werden.

In die Erstellung des Nahverkehrsplans werden die Nachbarstädte, die Verkehrsunterneh­men, die Verkehrsleistungen auf dem Gebiet der Stadt Oberhausen anbieten und proBahn Ruhr miteinbezogen. Eine besonders enge Abstimmung wird mit der STOAG erfolgen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden über den Fortlauf des Aufstellungsverfahrens informiert und können sich aktiv beteiligen. Zur Information und Kontaktaufnahme wird ein Internet­portal eingerichtet und es werden Veranstaltungen in jedem Stadtbezirk stattfinden. Zwi­schen Verwaltung, STOAG und dem beauftragten Planungsbüro wird die detaillierte Form der Bürgerbeteiligung abgestimmt. 

Im Hinblick auf eine spätere Vergabe der Verkehrsleistungen kommt den Festlegungen des Nahverkehrsplans eine Schlüsselrolle zu. Die STAOG ist bis Ende 2019 mit der Erbringung der Verkehrsleistungen betraut. Die Vergabe der Verkehrsleistungen ab 2020 müssen spä­testens ab Mitte 2017 eingeleitet werden, sodass der Nahverkehrsplan zu diesem Zeitpunkt fortgeschrieben sein muss.

Der Nahverkehrsplan wird mit Hilfe eines externen Planungsbüros erstellt. Um die komple­xen juristischen Vorgaben zur Vorbereitung der Vergabe der Verkehrsleistungen rechtssicher zu gestalten, wird die Stadt Oberhausen sich einer rechtlichen Beratung bedienen. Zur Ab­schätzung der Verkehrswirkungen wird durch die STOAG eine Überarbeitung des ÖPNV-Verkehrsmodells finanziert.

Der Nahverkehrsplan soll nach der Sommerpause 2016 beschlossen werden. Der Fahrplan­wechsel, zu dem die Änderungen des Nahverkehrsplans umgesetzt werden, findet im Juni 2017 statt. Dieser Termin wird im VRR für größere Fahrplanwechsel genutzt und gibt der STOAG ausreichend Zeit, die umfangreichen betrieblichen Vorbereitungen zu treffen.

 

 

 

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