Berichtsvorlage - M/16/0839-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachdarstellung

 

In Gesprächen mit der Verwaltung im 1. Quartal  diesen Jahres sowie mit Schreiben an die Stadtverwaltung vom 19.02.2015 (Anlage 1) hat die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände auf die anwachsende Nichtauskömmlichkeit der Betriebskostenfinanzierung von Kindertageseinrichtungen nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hingewiesen. Die Träger sehen sich nicht in der Lage weiterhin, die Anteile zur Kindergartenfinanzierung aufzubringen und fordern deshalb nicht nur in Oberhausen, sondern auch auf Landesebene seit längerem eine Reform der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen (KTE). Im Schwerpunkt der Diskussion steht die gesetzliche Festlegung auskömmlicher Kindpauschalen und eine finanzielle Entlastung der freien Träger. Zwar gibt es Hinweise des Landes das Kinderbildungsgesetz in weiteren Schritten zu reformieren und hierbei auch die Rahmenbedingungen zur Finanzierung zu überprüfen, aber inhaltliche und zeitliche Perspektiven wurden bislang nicht konkretisiert.

 

Daher erwartet die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände bis zu einer entsprechenden Reform des KiBiz eine Entlastung durch freiwillige Übernahme von 50 % der Trägeranteile durch die Stadt Oberhausen zum Jahr 2016.

 

Gemäß § 20 Abs. 1 KiBiz sind je nach Trägerstatus folgende Eigenanteile an den Betriebskosten zu leisten:

 

Konfessionelle Träger    12 %

Andere freie Träger      9 %

Elterninitiative        4 %

 

Eine differenzierte Kostendarstellung auf der Basis des Verwendungsnachweis 2012/13 ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Bei Übernahme des halben Trägeranteils für alle KTE in Oberhausen durch die Stadt betrüge die kommunale Mehrbelastung aktuell rund 1.344.000,00 EUR, was gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung eine Steigerung von 4,8 % der Zuschüsse ausmacht.

 

Eine telefonische Abfrage bei den umliegenden Kommunen hatte zum Ergebnis, dass vielfach, wenn auch in unterschiedlicher Höhe und teilweise unter Auflagen, Trägeranteile übernommen werden. Neben Oberhausen als Stärkungspaktkommune hat z. B. auch die Stadt Gelsenkirchen bisher keine freiwilligen Zuschüsse gewährt.

 

Die politische Diskussion und Entscheidung zur Frage der freiwilligen zeitlich begrenzten Übernahme von Trägeranteilen ist im Rahmen der Beratung zum Haushalt 2016 zu führen und zu treffen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...