Berichtsvorlage - M/16/0813-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Kommunale stationäre Geschwindigkeitsüberwachung Fernewaldstraße

 

Historie der Errichtung der Geschwindigkeitsmessanlagen

 

Nach einem schweren Verkehrsunfall im Jahre 2008 trat die Polizei Oberhausen an die Stadt Oberhausen mit der Bitte um Prüfung heran, auf der Fernewaldstraße im Bereich der Auf-/Ausfahrten zur Autobahn 2, stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen zu errichten.

 

Regelmäßig mobile Geschwindigkeitskontrollen der Polizei trugen in der Folgezeit des o. a. Verkehrsunfalls nur bedingt zu einer Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten bei. Auch die Anordnung ergänzender Verkehrszeichen mit Hinweisen auf die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h hatte nicht den gewünschten Erfolg.

 

Bei Probemessungen im Bereich der Fernewaldstraße vom 21.10.2013 bis 28.10.2013 wurden von 99.821 Fahrzeugen mehr als 20 % mit Geschwindigkeiten von über 59 km/h festgestellt.  300 Fahrer/innen waren schneller als 100 km/h. Die Stadt Oberhausen hat sich daher entschlossen, den Verkehrsgefahren durch Raser mit Geschwindigkeitsmessanlagen zu begegnen; diesen Entschluss hat die Polizei Oberhausen begrüßt und unterstützt.

 

Auch nach der Berichterstattung zu den Planungen der Geschwindigkeitsmessanlagen in der örtlichen Presse und Radio Oberhausen gab es noch erhebliche Verstöße:

 

Im Zeitraum vom 17.03.2014 bis 24.03.2014 wurden nochmals Probemessungen durchgeführt.               Innerhalb einer Woche waren von 102.115 Fahrzeugführern und Fahrzeug-führerinnen erneut 15.105 schneller als 59 km/h. 60 Fahrer/innen fuhren 100 km/h und schneller. Die Geschwindigkeit des schnellsten PKW war 116 km/h, die des schnellsten LKW 104 km/h.

 

Bei solchen Überschreitungsquoten geht das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW vom Vorliegen einer Gefahrenstelle aus.

 

Die stationären Messanlagen wurden am 28.03.2014 (in Fahrtrichtung Kirchellener Str.) und am 04.04.2014  (in Fahrtrichtung Dorstener Straße) in Betrieb genommen.

 

 

Unfallentwicklung

 

In 2011 war die Auffahrt in Fahrtrichtung (FR) Köln/Oberhausen zuletzt als Unfallhäufungsstelle in der Unfallkommission behandelt worden.

 

Die polizeiliche Voruntersuchung hat ergeben, dass im Vergleich zu 2011, als bei insgesamt 12 Verkehrsunfällen (VU) 1 Person schwer verletzt und 4 Personen leicht verletzt sowie 2 VU mit schwerem Sachschaden registriert wurden, die Unfallfolgen in 2014 bei 13 VU mit 3 Leichtverletzten geringer ausgefallen sind.

 

Im Bereich der der erneut identifizierten Unfallhäufungsstelle Auffahrt in FR Hannover kam es im Jahre 2014 insgesamt zu 9 VU. 2 Personen wurden leicht verletzt.

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl der Verkehrsverstöße

 

Bis zum 31.03.2015 wurde die nachfolgend aufgeführte Anzahl an Verkehrsverstößen festgestellt:

 

ÜberschreitungAnzahl    Geldbußen

 

Verfahren im Verwarngeldbereich    bis 20 km/h1.650               bis   30 €

 

Verfahren ohne Fahrverbot    21 bis 40 km/h   481  70 € bis 120 €

 

Verfahren mit Fahrverbot    über 40 km/h     16160 € bis 240 €  

 

 

 

Einnahmen

 

Einnahmen aus gezahlten Verwarngeldern (Zahlungseingang):40.880,00 €

Einnahmen aus erlassenen Bußgeldbescheiden-geschätzt*:32.354,00 €

Gesamteinnahme bis 31.03.201573.234,00 €

 

 

 

Sachaufwendungen

 

Kosten für Eichung und Wartung bisher:       3.493,60 €

 

 

 

*

Die Realisierung von Einnahmen aus erlassenen Bußgeldbescheiden ist durch eine Datenbankabfrage nicht ermittelbar. Zur Schätzung der hieraus erzielten Einnahmen wurden folgende Parameter zugrunde gelegt: Die aus den Verkehrsverstößen theoretisch erzielbare Summe an Geldbußen (zuzüglich Verfahrenskosten von je 28,50 €) ergibt 100 %.

 

Nicht in allen Fällen ist ein Fahrer oder eine Fahrerin ermittelbar oder eine rechtskräftige Forderungen vollstreckbar. Im Falle einer Verurteilung durch das Amtsgericht Oberhausen nach eingelegtem Einspruch fließt zudem der Betrag der Justiz zu (Land NRW). Bei der ausgewiesenen Summe von 32.354 € handelt es sich um 60 % der theoretisch erzielbaren Summe von 53.844,50 €. Hierbei handelt es sich um eine konservative Bewertung der „Erfolgsquote“.

 

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