Beschlussvorlage - B/16/0808-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Sterkrade beschließt die Planung zum Vollausbau des Brüder-Grimm-Weges entsprechend der Abstimmungen im Rahmen der Bürgerinformation am 04.03.2015 als Mischverkehrsfläche umzusetzen.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Beschluss des Kanalbauprogramms 2014 (B/15/3280-01) im Rat der Stadt am 10.03.2014, Bürgerinformation am 04.03.2015

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Brüder-Grimm-Weg liegt in einer Tempo-30-Zone in Sterkrade zwischen Westhoffstraße und Beerkamp und ist eine Anliegerstraße.

 

Im Kanalbauprogramm 2014 ist für den Brüder-Grimm-Weg im Rahmen der Kanalbaumaß­nahme eine Wiederherstellung auf der gesamten Fahrbahnbreite (inklusive 3-lagigem Unter­bau) durch den Rat der Stadt beschlossen worden. Die Bewertung des Straßenzustands, welche durch die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO) erfolgt ist, zeigt, dass die Schäden an dem Kanal, den Gehwegen und der Fahrbahn nur durch einen Vollausbau be­seitigt werden können. Die Querschnittsbreiten im Bestand entsprechen nicht mehr den ak­tuellen Richtlinien (insbesondere die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, RASt 06) und ermöglichen unter der vorherrschenden Situation kein richtlinienkonformes Parken im Straßenraum. Auch ein barrierefreies Begehen/Befahren ist derzeit nicht möglich. Die neue Querschnittsaufteilung dient der Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation und kommt allen Verkehrsteilnehmern zugute.

 

Am 04.03.2014 hat im Gemeindesaal der angrenzenden evangelischen Christus-Gemeinde, Weseler Straße 99, 46149 Oberhausen eine Bürgerinformation zu der Baumaßnahme Brü­der-Grimm-Weg stattgefunden, bei dem die Vorplanung für den Straßenausbau vorgestellt wurde. Zwischenzeitlich wurden die Belange der Anwohnerinnen und Anwohnern bezüglich der Erhöhung der Anzahl der geplanten Stellplätze in die Planung eingearbeitet.  Der geplan-te Straßenausbau wird als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip ausgeführt, da die Gesamtbreite der Verkehrsfläche nur rund 8,00m beträgt. Im Vorfeld wurden diverse Varianten geprüft, die aber aufgrund der geringen Gesamtbreite nicht richtlinienkonform aus­gebaut werden können.

 

Aufgrund der Lage der vorhandenen Versorgungsleitungen (besonders problematisch sind Gas- und Wasserleitungen) sind im Straßenverlauf keine Baumpflanzungen möglich. Der gesamte Abschnitt wird in der Farbe „Mülheimer Rot“ gepflastert und ist über einen Rampen­stein (Durchfahrtbreite: 5,0 m) befahrbar. Die Einengung der Fahrbahn erfolgt durch Richtungstafeln, da zunächst geplante Grünflächen durch Anwohner in der Bürgerbeteiligung mehrheitlich abgelehnt wurden. Die insgesamt zwanzig Stellplätze sind wechselseitig ange-ordnet und werden in der Farbe anthrazit gepflastert.

 

Die Straßenbeleuchtung erfolgt in Abstimmung mit der Energieversorgung Oberhausen (EVO). Die vorhandenen Lampenstandorte werden mit neuer LED Beleuchtung ausgestattet. Zudem wird es eine Verdichtung der bisherigen Standorte geben, die jeweils einen weiteren Standort zwischen den bestehenden vorsieht.

 

Vor der Umsetzung der Kanal- und Straßenbaumaßnahme wurden bereits die vorhandenen Wasserleitungen von der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW) erneuert. Die Baugrube wurde nach Erneuerung der Leitungen von der RWW vorüberge­hend provisorisch verfüllt.

 

Die Umsetzung der Maßnahme beginnt voraussichtlich im dritten Quartal 2015. Die Bauzeit wird schätzungsweise sieben Monate betragen.

 

Die Baukostenschätzung beläuft sich derzeit auf rund 345.000 € netto. Die Abrechnung er­folgt nach KAG (Kommunalabgabengesetz). Bei Fragen bezüglich der Regelung nach KAG steht die Stadtverwaltung Oberhausen (FB 5-6-30) zur Verfügung.

 

Die Anwohnerinnen und Anwohner und die Eigentümerinnen und Eigentümer werden durch ein Tiefbauinfo und durch die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen über die Maßnahme infor­miert.

 

 

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Anlagen

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