Beschlussvorlage - B/16/0805-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Auf Grundlage eines Antrages der Koalitionsgemeinschaft  von SPD, GRÜNEN und FDP wurde mit Ratsbeschluss vom 15.09.2014 die Verwaltung beauftragt, ein Bürgerbeteiligungskonzept für die Stadt Oberhausen zu erarbeiten. Ziel sollte es sein, dem Beteiligungsprozess in unserer Stadt einen umfassenden und verbindlichen Rahmen zu geben. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, zeitnah einen Vorschlag für die Einrichtung eines Arbeitskreises zur „Entwicklung von Leitlinien für die systematische Bürger-/ Bürgerinnenbeteiligung in Oberhausen“ vorzulegen. Dieser Arbeitskreis soll schon bei der Ausarbeitung des Regelwerks Beteiligung vorsehen und daher

ausgeglichen mit Vertreterinnen / Vertretern der Bürgerschaft, des Stadtrats und der Verwaltung besetzt und extern von professioneller/wissenschaftlicher Seite begleitet werden.

 

Der Rat beschließt auf das in der Verwaltungsvorlage beschriebene Vorgehen und beauftragt diese unverzüglich die nötigen Schritte einzuleiten.

 

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Konsequenzen

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[ x ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

BürgerInnenbeteiligung ergänzt die repräsentative Demokratie

 

In den letzten Jahrzehnten ist das Angebot an politischer Beteiligung vielfältiger geworden, neben den Wahlen haben sich andere und neue Formen etabliert, die das Mitdiskutieren, Mitmachen und Mitentscheiden auch zwischen den Urnengängen ermöglichen.

 

„Die Demokratie ist im Erleben und Verständnis der Bevölkerung in Deutschland vielfältiger geworden. Der Zustimmung zur traditionellen Form der repräsentativen Demokratie hat das jedoch nicht geschadet. Im Gegenteil: Sie genießt noch immer die von allen Beteiligungsformen höchste Zustimmung und wird von den meisten Menschen als die noch immer wichtigste Form der demokratischen Mitbestimmung eingeschätzt. Für die vielfältige Demokratie bedeutet dies: Die verschiedenen Formen der Beteiligung konkurrieren nicht miteinander sondern sie ergänzen sich.“

(Bertelsmann Stiftung, Vielfältige Demokratie 2014)

 

 

Formen der Beteiligung

 

Es gibt zwei Grundformen der Beteiligung: Die gesetzlich vorgeschriebene oder formelle Beteiligung, geregelt nach der Gemeindeordnung § 21-25 (Bürgerunterrichtung, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Ratsbürgerentscheid) und im Baugesetzbuch (Bauleitplanung / Frühzeitige Bürgerbeteiligung) und die Bürgerbeteiligung als Anforderungen bei bestimmten Förderprogrammen.

Und es gibt die freiwillige Bürgerbeteiligung oder informelle Beteiligung, um die es im Folgenden gehen wird.

Bei der informellen Beteiligung gibt es fünf Beteiligungsstufen, die für die BürgerInnen unterschiedliche Rollen, Aufgaben und Einflussmöglichkeiten vorsehen:

 

Stufen der Beteiligung

Rolle des Beteiligten

  1. Informieren

Zuhörer

  1. Anhören

Diskutant

  1. Beraten

Ratgeber

  1. Kooperieren

Partner

  1. Mitbestimmen / Mitentscheiden

(Mit)Entscheider

 

  1. Informieren
    Rat und Verwaltung informieren die Bürgerinnen und Bürger über Entscheidungen, Ziele und Inhalte von bestimmten Projekten und Planungen. Die Betroffenen nehmen nicht aktiv an dem Prozess teil, die Rolle der BürgerInnen ist die eines Zuhörers.
     
  2. Anhören
    Rat und Verwaltung bestimmen in hohem Maß die Planungen. Bürgerinnen und Bürger werden als Nachbarn, Nutzer, Betroffene oder „Experten vor Ort“ zur Planung befragt und um Anregungen gebeten. Die Rolle der BürgerInnen ist die eines Diskussionsteilnehmers.
     
  3. Beraten
    Rat und Verwaltung legen die Rahmenbedingungen der Beteiligung fest. Bürgerinnen / Bürger und FachexpertInnen können Probleme vortragen und Lösungen formulieren. Die Anregungen spielen eine wichtige Rolle bei Planungen und Entscheidungsfindung für eine endgültige politische Beschlussfassung. Die Rolle der BürgerInnen ist die eines Ratgebers.
     
  4. Mitwirken
    Rat, Verwaltung und Bürgerinnen / Bürger suchen gemeinsam nach Lösungen. Die letztendliche Entscheidung fällen alleine die politischen Gremien. Die Rolle der Bürgers ist die eines ernst genommenen Partners.
     
  5. Mitbestimmen
    Politik und Verwaltung legen einen Rahmen für die Entscheidungsfindung fest. Innerhalb dieses Rahmens können Bürgerinnen und Bürger die Vorhaben planen. Die Verwaltung hat dabei eine Ratgeberrolle und die Politik übernimmt die Resultate, sofern vorab festgelegte Parameter eingehalten werden. Die Rolle des Bürgers ist die des Mitentscheiders.

 

 

Stand der BürgerInnenbeteiligung in Oberhausen

 

In Oberhausen sind in den letzten Jahren zu vielen ganz unterschiedlichen Projekten und Themen Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt worden. Die Verantwortung und Entscheidung bezüglich des „ob“ und „wie“ und „wann“ lag dabei immer in den einzelnen Dezernaten. Dies möchte die Stadt nun erweitern und macht sich auf den Weg zu einer „Beteiligungsorientierten Stadt“ zu werden. Dieser Prozess, der die Einrichtung einer Arbeitsgruppe und die Erarbeitung von Leitlinien durch diese umfasst, wird nicht von heute auf morgen abgeschlossen sein. Die Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass der Erarbeitungsprozess bis zu 1½ Jahren dauern kann. Für die Übergangszeit – zwischen heute und dem Beschluss über die Leitlinien – wird vorgeschlagen, dass sich die Stadt an dem Modell der „beteiligungsorientierten Verwaltung“ orientiert.

Dies bedeutet, dass die Abstimmung und Entscheidung, ob eine Bürgerbeteiligung sinnvoll ist oder nicht und wenn ja, welche Form der Beteiligung erfolgen soll, im Verwaltungsvorstand diskutiert und entschieden wird. Die Entscheidung des VV wird in die Vorhabenliste aufgenommen und im Rat beschlossen.

 

 

Beteiligungsorientierte Stadt Oberhausen

 

Diese Form der institutionalisierten BürgerInnenbeteiligung setzt eine engagierte Vorarbeit in Politik, Verwaltung und bei VertreterInnen der Bürgerschaft voraus.

 

Ziele sind:

 

-          Klare und verbindliche Regeln für den Mitwirkungsprozess schaffen

-          Rollen und Möglichkeiten der Akteure eindeutig definieren und zur Politik abgrenzen

-          Entscheidungsprozess für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar machen

-          Verständnis für andere Meinungen fördern / Interessenausgleich bewirken

-          Interesse von Bürgerinnen und Bürgern an Themen von gesamtstädtischer Bedeutung erhöhen

-          Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Entscheidern auch außerhalb der institutionellen Gremien fördern

-          Bürgerinnen und Bürger mit in die Verantwortung für die Ergebnisse nehmen und sie als Experten nutzen

-          Kreative, innovative und auch tragfähige Lösungen finden

-          Breitere Akzeptanz bezüglich der angestrebten Planung und Realisierung eines Vorhabens / Projektes erreichen

 

Um diese Ziele zu erreichen, müssen folgende Qualitätskriterien erfüllt werden:

 

-          Gute Beteiligung braucht die Bereitschaft und Fähigkeit zum Dialog.

-          Gute Beteiligung braucht Ressourcen und klare Ziel- und Rahmensetzungen.

-          Gute Beteiligung nutzt die vorhandenen Gestaltungsspielräume.

-          Gute Beteiligung ist ein Dialog auf Augenhöhe.

-          Gute Beteiligung ist verbindlich und verlässlich.

-          Gute Beteiligung braucht eine sorgfältige und kompetente Gestaltung des Beteiligungsprozesses.

-          Gute Beteiligung braucht transparente Information.

-          Gute Beteiligung ermöglicht die Mitwirkung aller.

-          Gute Beteiligung ist in eine lokale Beteiligungskultur eingebettet.

 

(aus: Qualitätsstandards Bürgerbeteiligung, Netzwerk Bürgerbeteiligung)

 

 

Folgende Arbeitsschritte müssen daher geleistet werden:

 

  1. Konstituierung des „Arbeitskreis BürgerInnenbeteiligung“
    Der AK BürgerInnenbeteiligung setzt sich aus VertreterInnen der Politik, Verwaltung, Bürgerschaft zusammen.
    Es wird folgende Zusammensetzung vorgeschlagen:
    Politik: 2 SPD, 2 CDU und jeweils 1 Sitz für die anderen im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen (9 Mitglieder)
    Verwaltung: OberbürgermeisterIn plus KoordinatorIn, je ein/e VertreterIn der Dezernate (7 Mitglieder)
    BürgerInnen: Allen Bürgerinnen und Bürgern soll die Möglichkeit eröffnet werden, sich bei der Erstellung der Leitlinien zu beteiligen. Deshalb wird vorgeschlagen, dass sich interessierte OberhausenerInnen an Hand eines Fragebogens für die Teilnahme an dem AK bewerben können. Der Fragebogen ist mit dem Bereich Statistik und Wahlen erarbeitet worden und ist in der Anlage zu sehen. Insgesamt sollen 9 Mitglieder des Arbeitskreises aus der BürgerInnenschaft kommen.

    Somit umfasst der Arbeitskreis BürgerInnenbeteiligung 25 Mitglieder.
     
  2. Zentrale Koordinierungsstelle und Steuerung durch die Fachverwaltung
    Die Verwaltung richtet eine zentrale Koordinierungsstelle ein, die – da es sich hier um eine Querschnittsaufgabe handelt – im Büro des / der Oberbürgermeisters / Oberbürgermeisterin angesiedelt ist. Die jeweils zuständige Fachverwaltung stellt die fachliche Koordination, die Beratung, die Unterstützung und das Controlling für den Beteiligungsprozess des jeweiligen Vorhabens sicher. Die Fachverwaltung ist für die Steuerung des einzelnen Beteiligungsvorhabens verantwortlich.
     
  3. Vorhabenliste
    Die Verwaltung erarbeitet bereits jetzt – also parallel zu der Erarbeitung der Leitlinien durch den Arbeitskreis die Vorhabenliste. In diese Vorhabenliste werden Projekte und Planungen der Stadt aufgenommen, bei denen ein Interesse oder die Betroffenheit einer Vielzahl von Bürger/-innen gegeben ist bzw. unterstellt werden kann. Diese gesellschaftlich relevanten Vorhaben werden von der Verwaltung aufgelistet und hinsichtlich eines Beteiligungsprozesses überprüft – d. h. für jedes einzelne Projekt wird vorgeschlagen ob und in welcher Form BürgerInnenbeteiligung erfolgen soll.

 

  1. Leitlinien der Bürgerbeteiligung
    Die Aufgabe des Arbeitskreises ist die Erarbeitung der Leitlinien für die Stadt Oberhausen. Die Leitlinien stellen sicher, dass den lokalen Gegebenheiten und Besonderheiten Rechnung getragen wird. Dies wird unter fachkompetenter Beratung und Moderation eines Externen geschehen. Die Verwaltung wird diese Aufgabe zeitnah ausschreiben, so dass alle Beteiligten von Anfang an zusammenarbeiten können und der Prozess möglichst arbeitsökonomisch und ergebnisorientiert gestaltet wird. Fragen von Schärfe und Tiefe der Leitlinien bis hin zu Überlegungen ob die Leitlinien als Satzung beschlossen und in das Ortsrecht eingehen sollen, sind Thema des Arbeitskreises.
    Die Ergebnisse des Arbeitskreises fließen in den Abwägungs- und Entscheidungsprozess des Rates bzw. des zuständigen politischen Gremiums ein. Die Letztentscheidung fällt im Rat der Stadt Oberhausen.
     
  2. Zeitplan
     

Ausarbeitung des Bewerbungsbogens

siehe Anlage

Aufruf zur Bewerbung (Fragebogen) / Einsendeschluss

bis 29. Juni 2015

Ausschreibung externe Moderation / Beratung

nach Ratsbeschluss

Erstellung der Vorhabenliste

Ratssitzung 16. November

Konstituierung des AK

nach der Sommerpause

3 – 5 Sitzungen des AK zur Erarbeitung des Leitfadens

 

Infoveranstaltungen zum Stand der Arbeiten für alle BürgerInnen, kontinuierliche Information und Diskussion über eine Internetplattform und Information der politischen Gremien

 

Beschluss im AK über den Entwurf der Leitlinien, Vorlage und Beschluss im VV

 

Entscheidung im Rat

Ende 2016

Umsetzung

Anfang 2017

 

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