Berichtsvorlage - M/16/0787-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Aus der Anlage sind die Anmeldezahlen der Grundschulen für das Schuljahr 2015/2016 zu ersehen.

 

Die Daten basieren auf den Angaben der Schulleitungen nach den Anmeldeterminen sowie einer erneuten detaillierten Abfrage Mitte März 2015.

 

Zum Vergleich wurden die Anmeldezahlen unmittelbar nach den Anmeldeterminen 2014/2015 sowie die mit Beschluss des Rates vom 13.11.2006 (Drucksache Nr. B/14/2007-01) festgelegten Zügigkeiten für die Oberhausener Grundschulen angegeben. Aufgrund von gemeindeübergreifenden Umschulungsanträgen und Nachmeldungen sind bis Juli 2015 wie in den Vorjahren noch zum Teil erhebliche Veränderungen zu erwarten. Über die sich dann ergebenden Veränderungen wird im Rahmen der Schulstatistik berichtet.

 

Mit Inkrafttreten des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes ist der Schulträger verpflichtet, die Klassenbildungen für alle Schulen nach der sog. Kommunalen Klassenrichtzahl durchzuführen. Diese Kommunale Klassenrichtzahl ergibt sich, indem die Anzahl aller angemeldeten Kinder (ohne Kinder der Förderschulen aber mit Kindern im Gemeinsamen Lernen – GL) durch den Faktor 23 geteilt wird, die Zahl wird nach unten gerundet und um eine weitere Klasse verringert. Das Ergebnis entspricht der Anzahl der Eingangsklassen, die insgesamt an allen Grundschulen in Oberhausen gebildet werden dürfen. In Oberhausen können nach dieser Berechnung 69 Eingangsklassen für das Schuljahr 2015/2016 auf die 33 Grundschulen verteilt werden.

 

Die Bandbreiten für die Klassengrößen der Eingangsklassen betragen bei Einzügigkeit 15 bis 29 Kinder, bei Zweizügigkeit 15 bis 28 Kinder je Klasse, bei Dreizügigkeit 15 bis 27 Kinder je Klasse und bei Vierzügigkeit 15 bis 26 Kinder je Klasse. Außerdem wurde dem Schulträger die Möglichkeit geschaffen, die Größe von Klassen des Gemeinsamen Lernens (GL) sowie die Größe von Eingangsklassen an Schulen in schwierigen sozialen Lagen zu begrenzen.

 

Für die Gesamtstadt bedeutet dies, dass nunmehr 69 Eingangsklassen bei gleichzeitiger Umverteilung von maximal 41 Kindern (Vorjahr 45 Kinder) gebildet werden. Allein die Robert-Koch-Schule muss dabei 24 Ablehnungen wegen fehlender Raumkapazitäten aussprechen. Diese Ablehnungen hätten auch nach dem alten System erfolgen müssen.

 

Nach intensiven Gesprächen zwischen der Unteren Schulaufsicht und der Schulverwaltung wurden - wie oben bereits erwähnt und aus der Anlage ersichtlich ist – alle 69 Klassen verteilt.

 

Hierbei wurde berücksichtigt, dass Schulen, die Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) in der Jahrgangsstufe 1 führen, möglichst keine Ablehnungen aussprechen müssen, da einige Kinder dieser IVK in der Regel während des laufenden Schuljahres in die Regelklassen wechseln und auf diesem Wege Kapazitäten vorgehalten werden. Lediglich an der Rolandschule konnte dieses Ziel nicht erreicht werden. Gründe hierfür sind, dass die Rolandschule im Gegensatz zu einigen anderen Schulen nur eine IVK bildet, die Anmeldezahl mit 30 Kindern nur um 1 Kind über der maximalen Klassengröße liegt und die Abdeckung im Oberhausener Osten durch mehrere Schulen in fußläufiger Entfernung gewährleistet ist.

 

An der Erich Kästner-Schule werden 2 Eingangsklassen gebildet, da diese Schule von einigen Eltern, deren Kinder an der Robert-Koch-Schule eine Ablehnung erhalten haben, als Zweitwunsch genannt wurde.

 

In der 17. Kalenderwoche fanden seitens des Schulträgers und der Unteren Schulaufsicht Abstimmungsgespräche mit allen Schulleitungen statt, die Kinder ablehnen müssen. In diesen und auch nachfolgenden Gesprächen wurde eine intensive Beratung durch den Schulträger und die Untere Schulaufsicht wahrgenommen, um die Schulleitungen bei der Entscheidung über die Aufnahmen und Ablehnungen bestmöglich zu unterstützen.

 

Die Eltern sind mittlerweile durch die Schulleitungen über Aufnahmen und Ablehnungen informiert worden, um den Eltern noch vor den Osterferien Sicherheit darüber zu geben, an welcher Schule ihre Kinder zukünftig unterrichtet werden. Dabei wurden auch allen Eltern, deren Kinder eine Ablehnung von der gewünschten Schule erhalten haben, ortsnahe Alternativen angeboten.

 

Nach der derzeitigen Antragslage wird erwartet, dass 6 GL-Klassen im kommenden Schuljahr 2015/2016 gebildet werden. Da die Verfahren zur Feststellung von Förderbedarfen (AOSF-Verfahren) noch nicht abgeschlossen sind, können aktuell noch keine genaueren Daten angegeben werden. Sobald die tatsächliche Anzahl bekannt ist, wird gesondert hierüber berichtet. Zu beachten ist hierbei, dass durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz keine Antragsverfahren für Kinder der Schuleingangsphase (Jahrgänge 1 und 2) mehr direkt durch die Schule eingeleitet werden können. Für die Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und Soziale Entwicklung sowie Sprache müssen die Verfahren explizit durch die Erziehungsberechtigten beantragt werden. Kinder, bei denen die Vermutung eines Förderschwerpunktes besteht und bei denen die Eltern das Verfahren aber nicht einleiten, verbleiben als Regelkinder an den Schulen an denen sie angemeldet wurden. Eine entsprechende Beratung der Eltern durch die Schulleitungen ist bei der jeweiligen Anmeldung erfolgt.

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Anlagen

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