Berichtsvorlage - M/16/0764-01

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sind für die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen zuständig. Sie  sind gemäß § 77 Abs. 5 SGB V Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten angehören. Auf Bundesebene bestehen gemäß § 77 Abs. 4 SGB V eine Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als oberstes Beschlussgremium, insbesondere für den Abschluss von Bundesmantelverträgen mit den Verbänden der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Vertragsinhalte sind für die Ärzteschaft bindend. Die Dachorganisationen unterstehen gemäß § 78 Abs. 1 SGB V der Rechtsaufsicht (nicht der Fachaufsicht) des Bundesgesundheitsministeriums, die Landesorganisationen der Aufsicht der für ihren räumlichen Bereich zuständigen Landesgesundheitsministerien. Für das Gebiet der Stadt Oberhausen ist die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) als Landesorganisation zuständig.

Hauptaufgaben der KVen sind die Sicherstellung der flächendeckenden ambulanten ärztlichen Versorgung (u.a. die Bedarfsplanung) und die Erfüllung der ihnen durch das SGB V übertragenen weiteren Aufgaben (Abrechnung, Verordnung, Wirtschaftlichkeit, Prüfung und Sicherung der Qualität etc.).

Wie stellt sich die derzeitige Versorgungslage in Oberhausen dar?

Die nachfolgenden Daten sind einem Antwortschreiben der KVNO auf eine diesbezügliche Anfrage seitens der Gesundheitsverwaltung der Stadt Oberhausen entnommen. Sie beziehen sich auf den aktuell gültigen Bedarfsplan, der vom Landesauschuss der Ärzte und Krankenkassen veröffentlicht wurde. Zusätzlich hat die KVNO noch eine Analyse ihres Arztregisters durchgeführt.

 

Laut Bedarfsplanung würden in Oberhausen 98,5 Hausarztsitze einem Versorgungsgrad von 100% entsprechen. Tatsächlich praktizieren derzeit 111,3 Hausärzte in Oberhausen. Die Dezimalzahl kommt dadurch zustande, dass mancher Versorgungsauftrag weniger als einen ganzen Arztsitz umfasst (z.B. bei einer Teilzulassung oder einem Angestelltenverhältnis in Teilzeit). Daraus ergibt sich ein derzeitiger Versorgungsgrad von 113%. Von einer  Unterversorgung würde erst bei einem Versorgungsgrad von unter 75% gesprochen.

 

Im direkten Vergleich der angrenzenden Nachbarstädte Essen, Mülheim, Duisburg, Dinslaken und Bottrop kommen in Oberhausen  1879 Einwohner auf einen Hausarzt.

Planungsregion               Einwohner pro

Hausarzt

Oberhausen                                    1.879

Essen                                               1.699

Mülheim                                           1.763

Duisburg                                           1.826

Mittelbereich Dinslaken                    1.671

Mittelbereich Bottrop                        1.840

Zum Stichtag 1.1.2015 betrug der Altersdurchschnitt der Oberhausener Hausärzte 55,13 Jahre. 43 der 118 niedergelassenen Hausärzte (36,4 %) sind 60 Jahre oder älter.

Wie könnte sich die Versorgungslage in Oberhausen zukünftig entwickeln?

Unter Bezugnahme auf den Versorgungsreport der KVNO aus dem Jahre 2013 wurde in der letzten Zeit häufiger berichtet, dass 2030 in Oberhausen 40 Hausärzte fehlen würden. Dazu hat die KV Nordrhein in einer Stellungnahme ausgeführt:

Die Modellrechnung im Versorgungsreport darf nicht als präzise Voraussage missverstanden werden. Vielmehr zeigt sie eine demografisch bedingte, strukturelle Nachbesetzungslücke in der hausärztlichen Versorgung an, die sich regional unterschiedlich auswirken wird.

 

Die KV Nordrhein kann nicht unmittelbar auf die Ursachen des sich abzeichnenden Hausärztemangels einwirken. Jedes Jahr gehen mehr Hausärzte in den Ruhestand als junge Mediziner ihre Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin abschließen. Setzt sich dieser Trend fort, führt die „Schaffung“ neuer Hausarztsitze in der Bedarfsplanung nur auf dem Papier zu Versorgungsstabilität.

 

Die Sonderregelung für die hausärztlichen Verhältniszahlen im Ruhrgebiet wird gegenwärtig im Gemeinsamen Bundesausschuss überprüft. Sollte dieses Gremium eine Angleichung der Verhältniszahlen an den Wert im übrigen Bundesgebiet beschließen, würde dies automatisch die Ausschreibung neuer Hausarztsitze zur Folge haben. Eine Garantie, dass diese neuen Sitze auch besetzt werden, ist damit allerdings nicht verbunden.

 

Vor diesem Hintergrund ist es von größter Bedeutung, die Übernahme bestehender Hausarztsitze sicherzustellen. Dies ist in den letzten Jahren recht gut gelungen und spricht für die Attraktivität des Standortes. Sollte lokal die hausärztliche Versorgung akut gefährdet sein, bietet das Zulassungsrecht Möglichkeiten, adäquat darauf zu reagieren: Sonderbedarfs-Zulassungen sind auch in gesperrten Planungsregionen möglich.

 

Generell hat die KV Nordrhein bereits über verschiedene Wege Anreize für junge, niederlassungswillige Hausärzte geschaffen. Dazu gehören u.a.:

 

  • Neue Serviceangebote in Form von Niederlassungsberatung, Praxisbörsen, betriebswirtschaftlicher Beratung etc.
  • Die Flexibilisierung von Arbeitsformen und Entwicklung neuer Versorgungs-modelle wie Teilzulassung, Jobsharing, Zweigpraxis, Delegation ärztlicher Leistungen durch Versorgungsassistenten („EVA“) usw.
  • Ferner sind finanzielle Anreize eine Option in unterversorgten Gebieten unter Berücksichtigung der jeweiligen Normen und Handlungsspielräume im SGB V

 

Darüber hinaus existieren verschiedene Förderprogramme:

 

  • Die KV Nordrhein und die Krankenkassen fördern Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung (Allgemeinmedizin) mit rund 9 Mio. Euro
  • Die KV vergibt Stipendien für Studierende während des Praktischen Jahres
  • Weiterbildungsverbünde organisieren den reibungslosen Übergang zwischen den Stationen der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
  • Die KV führt eine bundesweite Medienkampagne durch, die für die Niederlassung wirbt (www.lass-dich-nieder.de)
  • Ein Programm der Landesregierung fördert die Niederlassung und die Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung finanziell (www.hausarzt.nrw.de, nur für Kommunen unter 25.000 Einwohner)

 

Auf der anderen Seite ist es ebenso Aufgabe der Kommunen, niederlassungs-willigen Medizinerinnen und Medizinern ein Umfeld mit guten Lebensbedingungen für sich und ihre Familien zu bieten. Denn in nicht unerheblichem Maße beeinflussen Lage, Infrastruktur, Wohnsituation für Familien (Bildung, Kinderbetreuung, Sport, Kultur- und Freizeitangebote), Mietpreise, verfügbare Wohn- / Praxisräume und dergleichen die Entscheidung für die Niederlassung.

In diesem Zusammenhang plant die KV Nordrhein, in Kürze auf ihrer Website eine Möglichkeit für Kommunen zu schaffen, sich als möglicher Praxisstandort zu präsentieren. Dies soll in Form einer strukturierten Abfrage einiger der oben genannten Standortfaktoren sowie der Nennung einer Ansprechperson (z. B. aus dem Amt für Wirtschaftsförderung) für die Zielgruppe der an einer Niederlassung interessierten Ärzte geschehen.

 

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