Beschlussvorlage - B/16/0768-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Sozialausschuss unterstützt die Bemühungen des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) mit den Regionalverbänden der AOK zu einer zeitnahen Rahmenvereinbarung zu kommen, die das Ziel der landesweiten Einführung einer Krankenversichertenkarte für Flüchtlinge und Asylsuchende auf der Basis des „Bremer Modells“ verfolgt.

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Konsequenzen

Bezug

 

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Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[x]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

In der Sitzung des Sozialausschusses am 25. Februar 2015 Drucksache Nr. A/16/0641-01 wurde die Gesundheitsverwaltung beauftragt, Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen mit dem Ziel aufzunehmen, auf Grundlage des § 264 Absatz 1 SGB V die Krankenbehandlung von Flüchtlingen und Asylsuchenden durch eine gesetzliche Krankenkasse abzusichern, indem in Anlehnung an das „Bremer Modell“ Krankenversicherungskarten ausgegeben werden können.

Am 18. März 2015 fand das Gespräch mit den Krankenkassen statt. Die anwesenden Vertreter erklärten, dass nach Rücksprache mit ihren Landesvertretungen keine separaten Verträge mit einzelnen Kommunen abgeschlossen werden. Vielmehr wird eine Landesrahmenvereinbarung angestrebt, die sich an das „Bremer Modell“ orientieren und für die gesamte gesetzliche Krankenversicherung gelten soll.

Am 08. März 2015 gab es bereits ein erstes Gespräch zwischen den Regionalverbänden der AOK und der zuständigen Ministerin, Frau Barbara Steffens, mit dem Ergebnis, dass die AOK beauftragt wurde, einen Entwurf für eine Vereinbarung zu fertigen und dem Ministerium vorzustellen. Über Dauer der Verhandlungen und Zeitpunkt des Inkrafttretens einer solchen Vereinbarung konnten keine Aussagen gemacht werden.

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