Antragsvorlage - A/16/0758-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drucksache B/16/0700-01 - Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Matthias Wissing
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
23.03.2015
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 2 der Drucksache B/16/0700-01 beigefügte Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen, die wie folgt neu gefasst wird:
§ 1 - Einberufung des Rates
(3) Die Einladung soll ist auch den Geschäftsstellen der Fraktionen und Gruppen
(Zusammenschlüsse von Stadtverordneten ohne Fraktionsstatus) zugeleitet werden zuzuleiten.
§ 20 - Sitzungen der Ausschüsse
(5) Im übrigen finden auf Sitzungen der Ausschüsse die für Ratssitzungen geltenden Regelungen dieser Geschäftsordnung mit Ausnahme der §§ des § 6 und 8 entsprechende Anwendung; ausgenommen ist auch § 18 mit der Einschränkung, dass Sitzungen des Haupt- und des Finanz- und Personalausschusses auf Tonträger aufgezeichnet werden.
§ 21 - Sitzungen der Bezirksvertretungen
(2) Die Bezirksvertretungen nehmen in die Tagesordnung als Punkt 1 eine Fragestunde von höchstens 30 Minuten für Einwohnerinnen/Einwohner auf. Jede Fragestellerin/jeder Fragesteller kann je Sitzung höchstens zwei Fragen von bezirklicher Bedeutung für den jeweiligen Bezirk stellen. Die Fragen sind in der Regel schriftlich zu stellen und der Bezirksvorsteherin/ dem Bezirksvorsteher spätestens vier Tage vor der Sitzung zuzuleiten.
Die Fragen sollen der Bezirksbürgermeisterin/dem Bezirksbürgermeister möglichst vier Tage vor der Sitzung der Bezirksvertretung vorliegen. Betrifft eine Frage einen bereits auf der Tagesordnung stehenden Beratungsgegenstand, kann diese mit Zustimmung der Bezirksvertretung dort beantwortet werden. In der Sitzung ist je Frage eine Zusatzfrage der Fragestellerin/des Fragestellers zulässig. Jede fragestellende Person kann Zusatzfragen stellen, die in direktem Zusammenhang mit der Eingangsfrage stehen müssen. Eine weitere Aussprache findet nicht statt. Anträge zur Sache können nicht gestellt werden. Ist eine mündliche Antwort in der Sitzung nicht möglich, erfolgt eine schriftliche Beantwortung, von der die Mitglieder der jeweiligen Bezirksvertretung eine Kopie zur Kenntnis erhalten.
Sachverhalt
Begründung
Die bisherige Regelung in § 1 Abs. 3 zur Einberufung des Rates halten ist ebenso praktikabel wie gelungen. Eine Aufweichung der Vorschrift entspricht wird der Bedeutung der Fraktionen und Gruppen als ständigen Gliederungen des kommunalen Vertretungsorganes Rat nicht gerecht. Daher schlagen wir vor, es bei der bisherigen Bestimmung zur Zuleitung der Einladung an die Geschäftsstellen der Fraktionen und Gruppen zu belassen.
Nach der von der Verwaltung vorgeschlagenen Neufassung der Geschäftsordnung sollen Aktuelle Stunden nur noch im Rat und in den Bezirksvertretungen, nicht jedoch in den Ausschüssen zulässig sein. Dem stehen die aus unserer Sicht positiven Erfahrungen der letzten Jahre entgegen, in denen Aktuelle Stunden in Ausschüssen von verschiedenen Fraktionen beantragt wurden. Daher schlagen wir vor, die Verweisung in § 20 Abs. 5, wonach § 8 – Aktuelle Stunden keine Anwendung findet, zu streichen und damit Aktuelle Stunden auch in Zukunft in den Ausschüssen zu ermöglichen.
Die bisherigen Regelungen in § 21 Abs. 2 zur Gestaltung der Einwohnerfragestunden haben sich aus unserer Sicht als wenig bürgerfreundlich und auch wenig praktikabel erwiesen. Sowohl die Begrenzung der Fragen, die Schriftformerfordernis und die Frist von vier Tagen als auch die Begrenzung von Nachfragen werden regelmäßig nicht eingehalten. Daher schlagen wir vor, die Regelungen zu den Einwohnerfragestunden insgesamt bürgerfreundlicher zu gestalten.
