Antragsvorlage - A/16/0746-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE Grünen und der FDP im Rat gem. § 4 der Geschäftsordnung:Einrichtung eines zentralen Fördermanagements zur Akquirierung von Drittmitteln
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Stadtkanzlei
- Bearbeitung:
- Dennis Lotz
- Verantwortung:
- Wolfgang Große Brömer , Regina Wittmann , Hans-Otto Runkler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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23.03.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt kurzfristig die Einrichtung eines zentralen Fördermanagements zur Akquirierung von Drittmitteln für die Stadt, die Stadttöchter und interessierte Dritte aus Verbänden sowie aus Wissenschaft und Forschung.
2. Diese wichtige Querschnittsaufgabe ist beim Büro des Oberbürgermeisters anzusiedeln.
3. Aufgabe des zentralen Fördermanagements ist es, zielgerichtet alle EU-, Programme der Förderphase 2014 – 2020, laufende und neu aufgelegte Bundes- und Landesprogramme und ggf. auch andere Fördermöglichkeiten (Stiftungen etc.) daraufhin zu sichten, ob Fördermöglichkeiten für die in Oberhausen gesetzten Schwerpunkte bestehen, diese hinsichtlich ihrer Zielgruppen, Themen und Finanzierungsvoraussetzungen auszuwerten und mit den Dezernaten und interessierten Dritten zu koordinieren. Das Fördermanagement baut dazu ein Netzwerk von Kooperationspartnern auf. Hierzu ist es erforderlich, personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen und kurzfristig verbindliche Strukturen zu schaffen, die eine zeitnahe Antragstellung ermöglichen.
4. Fördervoraussetzung ist in den meisten Fällen - insbesondere bei dem größten gemeinsamen Aufruf EFRE/ELER und ESF – das Vorliegen eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) für die gesamte Stadt. Da in Oberhausen zwar IHK für Quartiere (Alt-Oberhausen, Lirich, Sterkrade und Osterfeld) erarbeitet wurden, aber weitergehende Ressourcen in der Verwaltung in ihrer Umsetzung gebunden sind, ist ggf. ein externes Büro mit der Erstellung eines gesamtstädtischen IHK zu beauftragen.
Sachverhalt
Begründung
Die neue Förderperiode der Europäischen Union 2014 - 2020 ist gestartet.
Nachdem erst im Oktober bzw. November 2014 die verschiedenen Genehmigungsverfahren abgeschlossen waren, startet jetzt die Phase der Programmveröffentlichungen und damit verbunden die Möglichkeit für Kommunen, ggf. in Verbindung mit Kooperationspartnern, der Antragstellung.
Von den insgesamt 5 Struktur- und Investitionsfonds scheinen für die Stadt Oberhausen zwei besonders interessant:
- Der Europäische Sozialfonds (ESF) für Deutschland ist mit einem finanziellen Volumen von rd. 2,7 Milliarden Euro für die Förderperiode 2014 - 2020 ausgestattet. Der Bund wird im Rahmen der neuen ESF-Gesamtstrategie zahlreiche Vorhaben fördern: 38 Prozent der Gesamtmittel fließen in die Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut. Zusätzlich stehen insgesamt 627 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bis 2020 für die Arbeits- und Sozialpolitik allein in Nordrhein-Westfalen bereit.
- Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen für die neue Förderperiode 2014 - 2020 nebst Mitteln des Landes NRW und weiterer öffentlicher und privater Mittelgeber rund 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Es handelt sich um das größte Wirtschafts- und Strukturförderprogramm des Landes NRW. Damit sollen die Zielvorgaben der Europa 2020-Strategie der Europäischen Union und die wirtschafts- und strukturpolitischen Ziele des Landes NRW realisiert werden.
Außerdem sind zahlreiche neue Landes- und Bundesprogramme oder Wettbewerbe initiiert bzw. angekündigt worden. Bekannt sind die Bausteine „Soziale Stadt“ und „Aktive Ortsteilzentren“ durch die bereits erfolgte Antragstellung. Dazu gekommen sind beispielsweise der Wettbewerb „Zukunftsstadt“ des BMBF, der gemeinsame Aufruf von EFRE, ELER und ESF „Starke Menschen – starke Quartiere“ mit einem Baustein „Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2 Emissionen“, der Landesförderplan „Entwicklung altengerechter Quartiere“ und die NRW-Leitmarktwettbewerbe „Gesundheit“ und „Life Sciences“.
Eine Vielzahl von Entwicklungszielen für unsere Stadt können grundsätzlich über diese und weitere Programme bezuschusst werden. Aus diesem Grunde ist es sehr wichtig, bereits zu Anfang der Förderphase nicht die Chance zu verpassen, Anträge zu den jeweiligen Förderschwerpunkten zu bearbeiten und einzureichen, zumal die Anträge häufig auch längere Förderperioden betreffen. Dafür müssen die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen schnellstmöglich geschaffen werden.
